Frist für Widerspruch abgelaufen

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Altun
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Frist für Widerspruch abgelaufen

#1

Beitrag von Altun »

Hallo zusammen,

wir brauchen dringend Eure Hilfe bzw. Eure Erfahrungen.

Mein 1 1/2 jähriger Sohn ist seit Geburt an beidseitig schwerhörig und trägt Hörgeräte. Er hat einen GdB von 40 % am 08.03.2012 zugesprochen bekommen. Gestern war ich beim Finanzamt mit unserer Steuererklärung und die Sachbearbeiterin gab mir den Ratschlag das "H" nachträglich zu beantragen, da mein Sohn mit 1 1/2 Jahren nicht in der Lage ist seine Hörgeräte selber anzuziehen.
Die Widerspruchsfrist ist ja schon lange abgelaufen.

Wie gehe ich am besten vor ? Steht uns das "h" überhaupt zu ?

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Gruß,
Katharina
Coralie
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#2

Beitrag von Coralie »

Jedes Kleinkind ist hilflos, aber deshalb steht ihm nicht das H zu ..... wenn er einen GdB von 40 hat, ist seine Sh wohl im maximal mittelgradigen Bereich, also kein H, nur wenn taub oder an Taubheit grenzend schwerhörig. Seltsamer Tip der Steuerbareterin....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
maryanne
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#3

Beitrag von maryanne »

Hallo Katharina,
wichtig wäre zunächst zu wissen, WIE STARK schwerhörig dein Kind ist. Wie sieht es denn mit der Sprachentwicklung des Kindes aus? Noch ist der Bescheid neu genug, um ggf. Widerspruch einzureichen. Habt Ihr Frühförderung? Sprecht mit der Frühföderung, ob es sich lohnt Widerspruch einzureichen. Ohne konkrete Angaben über den Schweregrad kann dir hier niemand raten.

Maryanne
Franki
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#4

Beitrag von Franki »

.. Maryanne... die Gdb wurden im März 2012 bewilligt... ein Widerspruch ist daher nicht mehr möglich. Das Merkzeichen H könnte nur durch einen Nachbesserungsantrag beantragt werden.

Viele Grüße !
progredient ertaubt durch Otosklerose
Bilateral CI versorgt / Med El Concerto - Flex 28 / Opus 2 (Rechts : 06-2012; Links : 01-2013)
Altun
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#5

Beitrag von Altun »

Die letzte Bera ergab links ab 55 dB und rechts ab 75dB.
Momo
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#6

Beitrag von Momo »

Altun hat geschrieben:Die letzte Bera ergab links ab 55 dB und rechts ab 75dB.
hallo

bei den werten stimmt auch der GdB nicht. Der müsste, wenn man von 55 dB libnks und 75 dB rechts über alle Frequenzen ausgeht 50 betragen. Ist das Hörvermögen in einigen bereichn schlechter, dann ggf. höher.

Bezüglich H: möglich, wenn man z.B. mit allgemeiner und sprachlciher Entwicklungsverzäögerung argumentiert.

Da die Frist abgelaufen ist, muss man das mit einem Verschlimmerungsnatrag machen und entsprechnde Befunde mit daten beilgen, so dass die Gültigkeit auch rückdatiert werden aknn (auf den tag der Diagnose oder sogar geburt -->angeben im Antrag).

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Kaja
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Re: Frist für Widerspruch abgelaufen

#7

Beitrag von Kaja »

Momo hat geschrieben:Da die Frist abgelaufen ist, muss man das mit einem Verschlimmerungsnatrag machen und entsprechnde Befunde mit daten beilgen, so dass die Gültigkeit auch rückdatiert werden aknn (auf den tag der Diagnose oder sogar geburt -->angeben im Antrag).
hat man die Widerspruchsfrist verpasst, so hat man im Sozialrecht immer noch die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen:
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen
Viele Grüße Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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