Hallo zusammen,
hatte hier berichtet, das wir in unserm Verein 2 Familien mit Kindern haben, die einmal €2200 und einmal €2800 an Zuzahlungen für die
HdO Versorgung für Ihre Kinder leisten mussten. Die Familie mit €2800 hat sich zum Gang vor das Sozialgericht entschieden. (Einreichung der Klageschrift war einfacher als gedacht, es gibt beim Sozialgericht Konstanz eine Internetseite in der der Vorgang genau beschrieben ist).
Siehe da nach Klageeinreichung kam ein Schrieb des Gerichtes, dass die
KK nochmals prüfen wollte.
Jetzt, nach der Prüfung wurde auf einmal der ganze Betrag übernommen. Die
KK hat also einen ausergerichtlichen Vergleich angestrebt. (Warum auf einmal?)Damit ist zumindestens dieser Fall erledigt. Da die Familie ein zweites Kind mit einer ähnlichen Hörschädigung hat sind wir gespannt was hier gesagt/getan wird, die Neuversorgung steht auch demächst an.
Liebe Eltern, die auch Zuzahlungen leisten müssen, habt Mut vor das Sozialgercht zu ziehen, in der ersten Instanz braucht Ihr keinen Anwalt und es wird Euch geholfen!
Liebe Grüße
Thomas
www.hoerbehinderte-kinder.de