KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

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mosert
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KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#1

Beitrag von mosert »

Hallo zusammen,
hatte hier berichtet, das wir in unserm Verein 2 Familien mit Kindern haben, die einmal €2200 und einmal €2800 an Zuzahlungen für die HdO Versorgung für Ihre Kinder leisten mussten. Die Familie mit €2800 hat sich zum Gang vor das Sozialgericht entschieden. (Einreichung der Klageschrift war einfacher als gedacht, es gibt beim Sozialgericht Konstanz eine Internetseite in der der Vorgang genau beschrieben ist).
Siehe da nach Klageeinreichung kam ein Schrieb des Gerichtes, dass die KK nochmals prüfen wollte.
Jetzt, nach der Prüfung wurde auf einmal der ganze Betrag übernommen. Die KK hat also einen ausergerichtlichen Vergleich angestrebt. (Warum auf einmal?)Damit ist zumindestens dieser Fall erledigt. Da die Familie ein zweites Kind mit einer ähnlichen Hörschädigung hat sind wir gespannt was hier gesagt/getan wird, die Neuversorgung steht auch demächst an.
Liebe Eltern, die auch Zuzahlungen leisten müssen, habt Mut vor das Sozialgercht zu ziehen, in der ersten Instanz braucht Ihr keinen Anwalt und es wird Euch geholfen!

Liebe Grüße
Thomas
www.hoerbehinderte-kinder.de
Karin
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Re: KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#2

Beitrag von Karin »

Tolle Nachricht!
Ja, Widersprüche und noch mal Widersprüche und keine Angst vor dem Gericht!
Super gemacht - herzlichen Glückwunsch!
Liebe Grüße
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Andrea Heiker
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Re: KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#3

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo,

sehr schön für die Familie, aber wieder nichts Rechtskräftiges, auf das sich andere berufen können, diese Schei*kassen wissen genau was sie tun. Ein Bekannter mit einem behinderten Sohn ist selbst Anwalt und bei ihm zahlt die gesetzliche Krankenkasse des Sohnes auch jedes Mal, wenn er Klage einreicht, und er würde doch gerne endlich mal etwas Rechtskräftiges erstreiten! Die Kassen wissen genau, dass sie nur verlieren können und zahlen dann mal lieber in einem Fall, wenn ihnen von vorneherein klar wird, dass man nicht locker läßt. Ohne Rechtskarft können sie ja alle anderen munter weiter ablehnen.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
nudelz
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Re: KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#4

Beitrag von nudelz »

hallo !!!

hab da mal ne frage geht das bei erwachsenen auch????

lg saskia
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Andrea Heiker
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Re: KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#5

Beitrag von Andrea Heiker »

Natürlich können auch Erwachsene klagen. Das solltest Du mit Hilfe machen. Wenn Du Interesse hast, kann ich Dir jemanden vermitteln. Beid er Diagnose Usher hast Du auf jeden Fall schon mal bessere Chancen als ein "nur" Schwerhöriger.

Gruß
Andrea
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nudelz
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Re: KK bezahlt nach Klageabgabe beim Sozialgericht

#6

Beitrag von nudelz »

hallo andrea!!!

werde da drauf zurück kommen wenn es soweit ist,werde jetzt erst mal die Hg abschluss untersuchung machen und dann schauen was die KK sagt.
danke dir

lg saskia
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