Integrationskraft

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Desiree
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Integrationskraft

#1

Beitrag von Desiree »

Ich habe eine Frage:
Mein Sohn ist höchstgradig schwerhörig und geht in einen Regelkindergarten. Jetzt wollte ich eine Integrationskraft beantragen beim Sozialamt und hatte da angerufen. Diese hatten mich ans Jugendamt verwiesen, mit der Begründung, diese würden das finanzieren. Jetzt weiß ich das dieser Grund eine Kostensache ist. Es gibt wohl 2 Möglichkeiten der Beantragung. Über das Sozialamt und diese müssen die Kosten übernehmen und dann über das Jugendamt. Da muss dann ein Teil der Träger vom Kindergarten übernehmen.
Da ich in diesem Kiga auch arbeite und viele Umbaumaßnahmen etc. anstanden, hat mir mein Chef auch die rote Karte gezeigt. Das Sozialamt fühlt sich nicht zuständig! Was mach ich nun?
LG
Ein hörgeschädigtes Kind ist kein Kind, das nicht hören kann, sondern eines, das dabei ist, hören zu lernen.[size=small][/size]
Svea

Re: Integrationskraft

#2

Beitrag von Svea »

Hallo Desiree,
ich kann dir nur von NRW sagen, wie es ist:
Eine Integrationsfachkraft wird durch den Kindergarten (also die Leitung beantragt) . Dies geht an den Kreis und der leitet es weiter zum LANDESjugendamt.
Das Sozialamt hat damit nichts zu tun.
Über das Internet findest du bestimmt eine Telefonnummer raus (oder frag beim Jugendamt des Kreises nach der Telefonnummer).
Das Landesjugendamt wird dir sicher weiterhelfen können.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Svea
Desiree
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Re: Integrationskraft

#3

Beitrag von Desiree »

Ach so, hm so unterschiedlich kann das von Bundesland zu Bundesland ja auch nicht sein! Danke Dir!! :)
Ein hörgeschädigtes Kind ist kein Kind, das nicht hören kann, sondern eines, das dabei ist, hören zu lernen.[size=small][/size]
Kaja
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Re: Integrationskraft

#4

Beitrag von Kaja »

Hallo Desiree,

eine Integrationskraft im Regelkindergarten (Einzelintegration) wird bei Schwerhörigkeit grundsätzlich über die Eingliederungshilfe nach §§ 53 ,54 SGB XII meist über das Sozialamt (in einigen Bundesländern gibt es hinsichtlich der Zuständigkeit Sonderregelungen) finanziert. Der Antragsteller ist das Kind (vertreten durch die Eltern). Der Kindergarten erläutert in einem Zusatzschreiben die Notwendigkeit. Meist erfolgt dann eine Begutachtung durch den Amtsarzt.

Das Sozialamt darf dich nicht abweisen. Ist es der Meinung, es sei nicht zuständig, muss es deinen Antrag gemäß § 14 SGB IX innerhalb von zwei Wochen an das aus seiner Sicht zuständige Amt weiterleiten. Tut es das nicht, muss es über den Antrag nach allen möglichen Rechtsgrundlagen entscheiden - auch nach dem SGB VIII.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Irina Haun
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Re: Integrationskraft

#5

Beitrag von Irina Haun »

Hallo wie wäre es mit eine Mobielen Dienst von der für euch zuständigen Schwerhörigen schule?
Auch die können euch weiter helfen. Wart ihr schon in solch einer Beratungsstelle?

Wenn das mit der Integrationskraf nicht auf der schnell klappt.

Lg Irina
Desiree
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Re: Integrationskraft

#6

Beitrag von Desiree »

Ja so wollte ich das beantragen, aber das Sozialamt sagte mir, dass sie den Antrag so ablehnen werden. Ich sollte mich erst einmal ans Jugendamt wenden!
Was ist der Mobile Dienst?
Eine Beratunsstelle gibt ies (soviel ich weiß) hier noch nicht. Es soll wohl was eingerichtet werden, aber da ist das Konzept noch nicht ganz vollständig!
Vielen Dank Euch!
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Irina Haun
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Re: Integrationskraft

#7

Beitrag von Irina Haun »

Hallo Desire,
Der Mobiele Dienst kommt von der für euch Zuständigen Schwerhörigen Schule.
Bei uns ist Heilbronn zuständig. Da ist die nächstgelegen Schwerhörigen
Schule.

Wo wohnt ihr?

Lg Irina
Desiree
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Re: Integrationskraft

#8

Beitrag von Desiree »

Hallo Irina! Wir wohnen im Westerwald. Da ist die Neuwieder Schule zuständig. Mit der sind wir auch im Kontakt!
Ein hörgeschädigtes Kind ist kein Kind, das nicht hören kann, sondern eines, das dabei ist, hören zu lernen.[size=small][/size]
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