Anspruch auf eine KAB hat jeder Schwerhörige mit einem GDB von 50%, Spätertaubte und
Eine KAB begleitet den hörgeschädigten Arbeitnehmer in seinem Arbeitsalltag, ohne in die Kernaufgaben einzugreifen. Die einzelnen Situationen sind so vielseitig das ich sie hier nur schwer alle aufzählen kann. In etwa ist es zu vergleichen mit der Arbeit der Schriftdolmetscher, nur das die KAB einen permanent, über mehrere Stunden am Tag begleitet. Anders als bei den Schriftdolmetschern schreibt die KAB nicht Wort für Wort, sondern zusammenfassend mit, sie kann außerdem bei Telefonaten telefondolmetschen und in einem entsprechenden Umfeld mit deutlichem Mundbild simultan oraldolmetschen.
Arbeitslose Hörgeschädigte haben die Möglichkeit eine KAB für, z. B. ein Vorstellungsgespräch, zu beantragen, hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der Agentur für Arbeit oder der Arge gestellt werden. In Bochum, wo dieses Projekt stattfand, sind Agentur für Arbeit und die Arge involviert. Wie es in anderen Orten aussieht weiß ich leider nicht, ich denke aber das man dies leicht erfragen kann.
Ich habe mich jetzt hier erst mal kurz gefasst, wer Fragen hat kann sie gern noch an mich stellen.
Liebe Grüße
Marina
