Hallo Norbert,
du hast geschrieben:
Das Erst-Schwimmen von SH-Kindern gehört defintiv nicht in den Sportunterricht der Regel-Grundschule.
Das sagt eindeutig, dass du der Meinung bist, dass schwerhörige Kinder, die an Regelschulen lernen, wegen ihrer Schwerhörigkeit grundsätzlich vom Schwimmunterricht auszuschließen sind. Das ist genau das Gegenteil von Integration - das ist eigentlich schon Diskriminierung von behinderten Menschen WEGEN ihrer Behinderung. Daran ändert auch der Deckmantel der Sorge um die Sicherheit des Kindes nichts. Mit der gleichen Begründung müsstest du auch Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, vom Schwimmunterricht ausschließen - oder Kinder mit Konzentrationsproblemen ... Das ist genauso wenig zulässig, wie das immer wieder praktizierte Verbot, Rollstuhlfahrer an Regelschulen zu beschulen, weil es im Brandfall schwieriger wäre, sie zu retten oder die Nichtaufnahme (auch gut eingestellter) Kinder mit Epilepsie, weil die Gefahr eines Anfalls ja nie ausgeschlossen werden kann.
Ich denke, so pauschal kann man nicht an die Sache herangehen. Sicher gibt es IM EINZELFALL Kinder, bei denen eine Einzelfallbetreuung die bessere Lösung ist. Das kommen zu der (an Taubheit grenzenden) Schwerhörigkeit aber meist noch zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu. Aber ein Kind, das nicht allzu stark schwerhörig ist, möglicherweise gut von den Lippen ablesen kann und im Zweifelsfall nachfragt, wenn sich unsicher ist, kann natürlich am Schwimmunterricht teilnehmen - der Schwimmlehrer sollte nur um die Problematik wissen. Und du hast selbst einmal geschrieben, dass schwerhörige Kinder ausgezeichnete Strategien entwickeln, mit den aus ihrer Schwerhörigkeit resultierenden Problemen umzugehen. Warum traust du das denn nicht schwerhörigen Regelschülern zu, die am Schwimmunterricht teilnehmen?
Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass das Schwimmenlernen Bestandteil des Schulunterrichts sein soll. Diese Entscheidung kann man nicht dadurch aushebeln, dass man diese Art von Unterricht nur denjenigen vorbehält, die brav und unkompliziert sind und möglichst schon schwimmen können. Dem Gesetzgeber war das Risiko des Schwimmunterrichts durchaus bewusst - deshalb gibt es strenge Vorschriften, wie dieser Unterricht zu handhaben ist.
In deinem letzten Beitrag relativierst du deine erste Aussage dahingehend , dass du meinst, sie gelte nur für die Fälle, in denen die vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten werden (können). Natürlich stimme ich dir zu, dass in den Fällen, in denen die Klassenlehrerin allein mit 30 Nichtschwimmern in der Schwimmhalle ist, man als Elternteil anders an die Sache herangehen muss als wenn die Vorschriften eingehalten werden. Hier führen nicht die Lehrer der Schule den Schwimmunterricht durch, sondern sie begleiten die Kinder nur bis zur Schwimmhalle, in der zwei bis vier ausgebildete Schwimmlehrer die Kinder erwarten und mit diesen in kleinen, leistungshomogenen Gruppen den Unterricht durchführen. Ich denke, da ist das Risiko eines Unfalls nicht besonders hoch, wenn ein Kind, das die Anweisung falsch verstanden hat, mit Schwimmhilfen bewaffnet ins Wasser springt und statt der angewiesenen Brustschwimmbeinbewegung "Hundepaddeln" praktiziert.
Du weißt nicht, wie die Situation konkret im Schwimmunterricht in der Schule von PetraAnetts Sohn aussieht. Ich finde es aber nicht besonders feinfühlig, die Mutter so zu verunsichern, nur weil DU davon ausgehst, dass dort die von dir vermuteten untragbaren Zustände herrschen.
Viele Grüße