CI und Hundesteuer
Re: CI und Hundesteuer
hi kaja,
hab ein textdokument hier einstellen wollen und es hieß nur wurde schon hochgeladen kann es aber nirgends finden und auch nicht hier extra einfügen.
es heisst: versorgungsamtWiderspruchBegründungText
hoffe es kann mir hier einer helfen und es hier einfügen.
lg cloudy
hab ein textdokument hier einstellen wollen und es hieß nur wurde schon hochgeladen kann es aber nirgends finden und auch nicht hier extra einfügen.
es heisst: versorgungsamtWiderspruchBegründungText
hoffe es kann mir hier einer helfen und es hier einfügen.
lg cloudy
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Re: CI und Hundesteuer
hi,
als ich den text geschrieben habe kam es plötzlich. Komisch normalerweise kann man vorher sehen ob es ersichtlich ist.
nun gut, habe noch keine akteneinsicht die werde ich morgen vornehmen wegen termin und dann ist die frage ob es zum vorhandenen text einfügen soll oder langt es auch so und ich füge evtl. einen atest hinzu?
als ich den text geschrieben habe kam es plötzlich. Komisch normalerweise kann man vorher sehen ob es ersichtlich ist.
nun gut, habe noch keine akteneinsicht die werde ich morgen vornehmen wegen termin und dann ist die frage ob es zum vorhandenen text einfügen soll oder langt es auch so und ich füge evtl. einen atest hinzu?
Re: CI und Hundesteuer
wenn der hausarzt dich an den neurologen überwiesen hat, muss der neurologe deinem hausarzt berichte schicken. vielleicht reicht auch ein solcher bericht als grundlage für deinen hausarzt um einen attest zu schreiben?Cloudy hat geschrieben:habe meinen aktuellen neurologen angerufen zwecks ärztlichen Atest. Dort teilte man mir telefonisch mit das er kein Atest ausstellt sondern dies sollte der Hausarzt machen.
Aber grad ein neurologe kennt sich in sachen epilepsie besser aus als ein standard Hausarzt. Was kann ich da noch machen um einen gescheiten atest zu bekommen.
lg cloudy
P.S. vielleicht nimmst du noch deine persönlichen daten aus dem dokument?
Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Re: CI und Hundesteuer
Hallo Cloudy,
seit Januar 2009 gibt es die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die du z. B. hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/co ... ds_tze.pdf
nachlesen kannst. Diese lösen die bis dahin geltenden "Anhaltspunkte" ab. Auf den ersten Blick habe ich keine wesentliche Veränderungen zu den AHP finden können. Es würde aber vielleicht für dich günstig sein, wenn du als Quelle die neuen Regelungen anführst.
Inhaltlich ist es sicher nicht schlecht, mit rechtlichen Regelungen zu argumentieren. Wichtiger ist aber, dass du deine konkrete Situation schilderst, also aufschreibst, wieviele Anfälle du in welchen Abständen hast und welcher Art diese Anfälle sind (Absencen, Grand-Mal). Auch musst du mitteilen, was konkret dabei passiert und in welche konkreten Gefahren dich die Epilepsie dann bringt. Ganz besonders eindrucksvoll ist es auch, wenn du solche Situationen, wie die im Zug ausführlich schilderst. Daran kann der Sachbearbeiter, der dich ja nur aus Arztberichten kennt, besser sehen, dass du im Straßenverkehr und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Falle von Anfällen dich und andere gefährdest.
Was ist denn bei der Akteneinsicht herausgekommen?
Viele Grüße
seit Januar 2009 gibt es die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die du z. B. hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/co ... ds_tze.pdf
nachlesen kannst. Diese lösen die bis dahin geltenden "Anhaltspunkte" ab. Auf den ersten Blick habe ich keine wesentliche Veränderungen zu den AHP finden können. Es würde aber vielleicht für dich günstig sein, wenn du als Quelle die neuen Regelungen anführst.
Inhaltlich ist es sicher nicht schlecht, mit rechtlichen Regelungen zu argumentieren. Wichtiger ist aber, dass du deine konkrete Situation schilderst, also aufschreibst, wieviele Anfälle du in welchen Abständen hast und welcher Art diese Anfälle sind (Absencen, Grand-Mal). Auch musst du mitteilen, was konkret dabei passiert und in welche konkreten Gefahren dich die Epilepsie dann bringt. Ganz besonders eindrucksvoll ist es auch, wenn du solche Situationen, wie die im Zug ausführlich schilderst. Daran kann der Sachbearbeiter, der dich ja nur aus Arztberichten kennt, besser sehen, dass du im Straßenverkehr und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Falle von Anfällen dich und andere gefährdest.
Was ist denn bei der Akteneinsicht herausgekommen?
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: CI und Hundesteuer
Hallo,
du wirst auch keine unwesentlichen Änderungen finden.
GdB wurde in GdS geändert. Grad der Schädigung!
du wirst auch keine unwesentlichen Änderungen finden.
GdB wurde in GdS geändert. Grad der Schädigung!
Re: CI und Hundesteuer
hi,
habe akteneinsicht gemachtund entsprechende kopien vorgenommen.
Das ergebnis der Behörde ist mehr als erschreckend.
Man schreibt folgendes bei Neufeststellung..
4.1 Der Antragsteller ist / erfüllt:
- in seiner bewegungsfähigkeit im straßenverkehr erheblich beeinträchtigt -N-
- gehörlos - J-
- in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf Hilfe angewiesen - N-
-hilflos - N-
außergewöhnlich gehbehindert - N-
- blind - N-
Rundfunkbefreiung _ J-
6. Eine Nachprüfung ist Nicht erforderlich
Persönliches Schreiben (handschrift des bearbeiters)
A.V.
zum Antrag auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "B".
Nach Nr. 32 Abs.3 der AP 96 ist die Notwendigkeit ständiger Begleitung bei den in Nr. 30 Abs.4 und 5 genannten Behinderten anzunehmen. Die Nr. 30 Abs.4 verlangt bei hirnorganischen Anfällen eine mittlere Anfallshäufigkeit (bei überwiegend am Tage auftretenden Anfällen). Eine mittlere Anfallshäufigkeit bedingt aber nach Nr. 26.3 AP 96 (Seite 55) mindestens einen GdB von 60. Zt. ners.-ärztl. Stellungnahme von 29.11.2002 (Bl.159) ist das im Fall vorliegende Anfallsleiden nur mit einem GdB von 40 zu bewerten.
Die Voraussetzungen für das MZ "B" sind auch unter Berücksichtiung des hochgradigen Schwerhörigkeit nicht gegeben.
Habe 2008 3 Anfälle gehabt die alle am TAge auftraten.
Bei einen Ärztlichen Befundbericht hat das Versorgungsamt einfach den Text durchgestrichen.
hier ein ausszug: Es besteht eine indirekte intellektuelle Minderbegabung.. Das amt hat das Wort indirekte durchgestrichen!
So wie würde ihr nun handeln?
habe akteneinsicht gemachtund entsprechende kopien vorgenommen.
Das ergebnis der Behörde ist mehr als erschreckend.
Man schreibt folgendes bei Neufeststellung..
4.1 Der Antragsteller ist / erfüllt:
- in seiner bewegungsfähigkeit im straßenverkehr erheblich beeinträchtigt -N-
- gehörlos - J-
- in öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf Hilfe angewiesen - N-
-hilflos - N-
außergewöhnlich gehbehindert - N-
- blind - N-
Rundfunkbefreiung _ J-
6. Eine Nachprüfung ist Nicht erforderlich
Persönliches Schreiben (handschrift des bearbeiters)
A.V.
zum Antrag auf Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "B".
Nach Nr. 32 Abs.3 der AP 96 ist die Notwendigkeit ständiger Begleitung bei den in Nr. 30 Abs.4 und 5 genannten Behinderten anzunehmen. Die Nr. 30 Abs.4 verlangt bei hirnorganischen Anfällen eine mittlere Anfallshäufigkeit (bei überwiegend am Tage auftretenden Anfällen). Eine mittlere Anfallshäufigkeit bedingt aber nach Nr. 26.3 AP 96 (Seite 55) mindestens einen GdB von 60. Zt. ners.-ärztl. Stellungnahme von 29.11.2002 (Bl.159) ist das im Fall vorliegende Anfallsleiden nur mit einem GdB von 40 zu bewerten.
Die Voraussetzungen für das MZ "B" sind auch unter Berücksichtiung des hochgradigen Schwerhörigkeit nicht gegeben.
Habe 2008 3 Anfälle gehabt die alle am TAge auftraten.
Bei einen Ärztlichen Befundbericht hat das Versorgungsamt einfach den Text durchgestrichen.
hier ein ausszug: Es besteht eine indirekte intellektuelle Minderbegabung.. Das amt hat das Wort indirekte durchgestrichen!
So wie würde ihr nun handeln?
Re: CI und Hundesteuer
hi,
ich möchte dem neurologen schreiben das er mir ein schr. attest ausstellt. habe ihm die entsprechende infos welche man unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de sehen kann das man als anfallskranke anspruch auf entsprechende Merkzeichen hat.
Habt ihr eine idee wie der neurologe eine gute befürwortung im Attest schreiben kann?
Oder kann ich auch einen neurologen anschreiben welche mich früher behandelt hat aber ich selber nicht mehr dort in behandlung erschienen bin?
über baldige antworten würd ich mich sehr freuen, da ich eine begründung beim Versorgungsamt nachreichen muss.
lg cloudy
ich möchte dem neurologen schreiben das er mir ein schr. attest ausstellt. habe ihm die entsprechende infos welche man unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de sehen kann das man als anfallskranke anspruch auf entsprechende Merkzeichen hat.
Habt ihr eine idee wie der neurologe eine gute befürwortung im Attest schreiben kann?
Oder kann ich auch einen neurologen anschreiben welche mich früher behandelt hat aber ich selber nicht mehr dort in behandlung erschienen bin?
über baldige antworten würd ich mich sehr freuen, da ich eine begründung beim Versorgungsamt nachreichen muss.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
Hallo Cloudy,
aus dem, was in der Akte steht, entnehme ich, dass das Versorgungsamt schon bereit ist, dir die Merkzeichen "G" und "B" zu gewähren, wenn du nachweisen kannst, dass der Grad deiner Epilepsie einer mittleren Anfallshäufigkeit entspricht. Das ist dann der Fall, wenn es
"Es liegt eine Epilepsie vor. Der Patient berichtet von großen Anfällen am .... , die alle am Tage auftraten, sowie von täglich ein- bis mehrmals auftretenden Absencen. Dies entspricht auch dem, dem aktuellen EEG entnehmbaren, Befund. Ein Versuch, eine bessere Einstellung der Epilepsie durch Umstellung der Medikation zu erreichen, blieb leider erfolglos"
Außerdem könnte auch ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" (und damit des "B") bestehen, wenn du zusätzlich zu der hochgradigen Schwerhörigkeit eine Sprach- und damit Kommunikationsbeeinträchtigung darlegst.
Viele Grüße
aus dem, was in der Akte steht, entnehme ich, dass das Versorgungsamt schon bereit ist, dir die Merkzeichen "G" und "B" zu gewähren, wenn du nachweisen kannst, dass der Grad deiner Epilepsie einer mittleren Anfallshäufigkeit entspricht. Das ist dann der Fall, wenn es
gab. Ein hilfreiches Attest eines Neurologen müsste also ungefähr folgendes beinhalten:(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen)
"Es liegt eine Epilepsie vor. Der Patient berichtet von großen Anfällen am .... , die alle am Tage auftraten, sowie von täglich ein- bis mehrmals auftretenden Absencen. Dies entspricht auch dem, dem aktuellen EEG entnehmbaren, Befund. Ein Versuch, eine bessere Einstellung der Epilepsie durch Umstellung der Medikation zu erreichen, blieb leider erfolglos"
Außerdem könnte auch ein Anspruch auf das Merkzeichen "G" (und damit des "B") bestehen, wenn du zusätzlich zu der hochgradigen Schwerhörigkeit eine Sprach- und damit Kommunikationsbeeinträchtigung darlegst.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: CI und Hundesteuer
hi kaja,
danke dir. Damit hast du mir gut weitergeholfen. Versuche grad das fachkrankenhaus in neckargemünd zu erreichen und hoffe das mein ehem. neurologe mir dort einen attest ausstellt.
Halte euch auf dem laufenden.
lg cloudy
danke dir. Damit hast du mir gut weitergeholfen. Versuche grad das fachkrankenhaus in neckargemünd zu erreichen und hoffe das mein ehem. neurologe mir dort einen attest ausstellt.
Halte euch auf dem laufenden.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
also ich hab nochmal telefoniert und mein ehm. neurologe hat mich lange nciht mehr gesehen und müsse mich als privatpatient berechnen. Es käme dann auf 120,- eigenbeteiligung!
Man hat mir gesagt der aktuelle neurologe muss einen attest ausstellen da ich diesen ja auch bezahle und von daher können die es überhaupt nicht verstehen.
na super, darf ich nochmal mit den komischen neurologen telefonieren.
lg cloudy
Man hat mir gesagt der aktuelle neurologe muss einen attest ausstellen da ich diesen ja auch bezahle und von daher können die es überhaupt nicht verstehen.
na super, darf ich nochmal mit den komischen neurologen telefonieren.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
:help: :help:
ich werd noch verrückt. Jetzt hab ich wieder beim aktuellen neurologen angerufen wieder die sprechstundenhilfe und jetzt sagt sie ich soll es beim versorgungsamt beantragen um einen attest zu erhalten. Hallo, für wen halten die mich jetzt eigentlich. Erst hiess dort die stellen keinen attest aus soll mich an den hausarzt wenden und jetzt sowas ????
sorry aber bin jetzt einfach nur stinkig und komm erst recht nicht weiter...
ich werd noch verrückt. Jetzt hab ich wieder beim aktuellen neurologen angerufen wieder die sprechstundenhilfe und jetzt sagt sie ich soll es beim versorgungsamt beantragen um einen attest zu erhalten. Hallo, für wen halten die mich jetzt eigentlich. Erst hiess dort die stellen keinen attest aus soll mich an den hausarzt wenden und jetzt sowas ????
sorry aber bin jetzt einfach nur stinkig und komm erst recht nicht weiter...
Re: CI und Hundesteuer
..das nächste problem mein neurologe in nürnberg würde ein attest ausschreiben kann aber erst ende märz machen , was zeitlich nicht geht da ich innerhalb der 3 wochen was vorlegen muss.
Also ich geh zum aktuellen neurologen nicht mehr so enttäuscht bin ich.
Also ich geh zum aktuellen neurologen nicht mehr so enttäuscht bin ich.
Re: CI und Hundesteuer
Hallo Cloudy,
wurdest Du vom Versorgungsamt bereits aufgefordert die Begründung zum bestimmten "Stichtag" abzuliefern oder meintest Du eher den Widerspruch allgemein welches innerhalb 4 Wochen eingelegt werden sollte?
Falls das letzteres gemeint ist, kannst Du FORMLOS einen Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen mit dem Hinweis "...... die Begründung wird zum späteren Zeitpunkt nachgereicht........ ".
Somit hast Du auf jedenfalls die Widerspruchfrist eingehalten und hast dann Zeit mit der Begründung des Widerspruchs.
Gruss Sandra
wurdest Du vom Versorgungsamt bereits aufgefordert die Begründung zum bestimmten "Stichtag" abzuliefern oder meintest Du eher den Widerspruch allgemein welches innerhalb 4 Wochen eingelegt werden sollte?
Falls das letzteres gemeint ist, kannst Du FORMLOS einen Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen mit dem Hinweis "...... die Begründung wird zum späteren Zeitpunkt nachgereicht........ ".
Somit hast Du auf jedenfalls die Widerspruchfrist eingehalten und hast dann Zeit mit der Begründung des Widerspruchs.
Gruss Sandra
Re: CI und Hundesteuer
hi sandra,
habe schon einen widerspruch geschrieben und das ich die begründung nachreiche.
Jetzt habe ich 3 wochen zeit die begründung nachzureichen, weshalb ich mich abmühe einen attest zu bekommen.
lg cloudy
habe schon einen widerspruch geschrieben und das ich die begründung nachreiche.
Jetzt habe ich 3 wochen zeit die begründung nachzureichen, weshalb ich mich abmühe einen attest zu bekommen.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
... äh, wieso kann der Neurologe das Attest erst Ende März ausstellen? Ist er bis dahin in der Karibik oder beim Golfen? Oder will er das Attest nur ins neue Quartal (Anfang April) ziehen, damit er dich nochmal pauschal abrechnen kann?
Egal welche Begründung der Neurologe dafür liefert, dass er das Attest nicht früher ausstellen kann -- diese Begründung schreibst du dem Versorgungsamt und bittest um eine entsprechende Fristverlängerung, da die Verzögerung ja nicht dir anzulasten ist.
Viele Grüße, Mirko
Egal welche Begründung der Neurologe dafür liefert, dass er das Attest nicht früher ausstellen kann -- diese Begründung schreibst du dem Versorgungsamt und bittest um eine entsprechende Fristverlängerung, da die Verzögerung ja nicht dir anzulasten ist.
Viele Grüße, Mirko
Re: CI und Hundesteuer
hallo euch...
also ich werde jetzt eine begründung schreiben und teile dem Versorgungsamt mit das ich ein Attest erst zum ende März-anfang April nachreichen kann da ich für die Attestaustellung keinen früheren Untersuchungstermin bekommen habe. Ist das so korrekt?
Dann werde ich mich heute nochmal hinsetzen und was schreiben.
lg cloudy
also ich werde jetzt eine begründung schreiben und teile dem Versorgungsamt mit das ich ein Attest erst zum ende März-anfang April nachreichen kann da ich für die Attestaustellung keinen früheren Untersuchungstermin bekommen habe. Ist das so korrekt?
Dann werde ich mich heute nochmal hinsetzen und was schreiben.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
hi,
wollt fragen wie lange es bei euch gedauert hat als ihr einen änderungsantrag gestellt habt das, dass Amt euch die änderung bewilligt hat und neuen Ausweis ausgestellt hat?
Denn bis heute habe ich nichts mehr vom Amt gehöert.
lg cloudy
wollt fragen wie lange es bei euch gedauert hat als ihr einen änderungsantrag gestellt habt das, dass Amt euch die änderung bewilligt hat und neuen Ausweis ausgestellt hat?
Denn bis heute habe ich nichts mehr vom Amt gehöert.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
hallo,
keine Ahnung ob ich hir noch infos bzw ratschläge von euch bekomme schreibe trotzdem die aktuellen news. Habe nachdem ich widerspruch anhang eurer tipps dem Amt mit begründung nach akteneinsicht gesendet und heute folgenden Brieftext erhalten.
Sehr geehrte Frau R.xxx
Ihrem am 05.03.09 eingegangenen Antrag auf Erteilung eines Rücknahmebescheides nach § 44 SGB X kann nicht entsprochen werden.
Gründe:
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Bescheides nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch IX das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, ist der Bescheid, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden (§ 44 Abs. 2 SGB X).
Mit Bescheid des Landratamtes M.T.K., Versorgungsamt, vom 20.01.09 wurden Ihnen di beantragten gesundheitlichen Merkmale B und H versagt.
Mit ihrem Antrag auf Rücknahme des Bescheides vom 20.01.09 nach § 44 SGB X machen Sie geltend, dass aufgrund der beigezogenen ärztlichen Unterlagen bezüglich Ihrer Gesundheitsstörung "Anfallsleiden" bei Ihnen die Voraussetzung für die Feststellung der Merkzeichen G, B und H unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin - Verordnung erfüllt sein müssten.
Die Überprüfung unter Berücksichtigung Ihres Vorbringens hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Rücknahmebescheides nach § 44 SGB X nicht erfüllt sind, weil bei Erlass des früheren Bescheides weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.
Bei Anfallsleiden mit einer mittleren Anfallshäufigkeit liegen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 70 v.H. beträgt. Da bei Ihnen epileptische Anfälle mit Pausen von Monaten auftreten, ist die Anfallshäufigkeit als selten einzustufen, ein GdB in Höhe ovn 70 v.H. kann deshalb nicht festgestellt werden.
Die Vorausetzungen für die gesundheitlichen Merkmale G,B und H liegen nicht vor.
Ein Widerspruchsverfahren nach dem SGG ist durch die Erteilung des ablehenden Zugunstenbescheides nicht durch zu führen.
Rechtshelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Er ist schriftlich binnen einer Frist von 4 nach Bekanntgabe einzureichen.
So und nun was sagt ihr. Ständige Widersprüche machen und das Amt nerven oder wie würde ihr noch einen Widerspruch schreiben?
Danke schno mal für die Antworten
lg cloudy
keine Ahnung ob ich hir noch infos bzw ratschläge von euch bekomme schreibe trotzdem die aktuellen news. Habe nachdem ich widerspruch anhang eurer tipps dem Amt mit begründung nach akteneinsicht gesendet und heute folgenden Brieftext erhalten.
Sehr geehrte Frau R.xxx
Ihrem am 05.03.09 eingegangenen Antrag auf Erteilung eines Rücknahmebescheides nach § 44 SGB X kann nicht entsprochen werden.
Gründe:
Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Bescheides nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch IX das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, ist der Bescheid, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden (§ 44 Abs. 2 SGB X).
Mit Bescheid des Landratamtes M.T.K., Versorgungsamt, vom 20.01.09 wurden Ihnen di beantragten gesundheitlichen Merkmale B und H versagt.
Mit ihrem Antrag auf Rücknahme des Bescheides vom 20.01.09 nach § 44 SGB X machen Sie geltend, dass aufgrund der beigezogenen ärztlichen Unterlagen bezüglich Ihrer Gesundheitsstörung "Anfallsleiden" bei Ihnen die Voraussetzung für die Feststellung der Merkzeichen G, B und H unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin - Verordnung erfüllt sein müssten.
Die Überprüfung unter Berücksichtigung Ihres Vorbringens hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Rücknahmebescheides nach § 44 SGB X nicht erfüllt sind, weil bei Erlass des früheren Bescheides weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.
Bei Anfallsleiden mit einer mittleren Anfallshäufigkeit liegen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 70 v.H. beträgt. Da bei Ihnen epileptische Anfälle mit Pausen von Monaten auftreten, ist die Anfallshäufigkeit als selten einzustufen, ein GdB in Höhe ovn 70 v.H. kann deshalb nicht festgestellt werden.
Die Vorausetzungen für die gesundheitlichen Merkmale G,B und H liegen nicht vor.
Ein Widerspruchsverfahren nach dem SGG ist durch die Erteilung des ablehenden Zugunstenbescheides nicht durch zu führen.
Rechtshelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Er ist schriftlich binnen einer Frist von 4 nach Bekanntgabe einzureichen.
So und nun was sagt ihr. Ständige Widersprüche machen und das Amt nerven oder wie würde ihr noch einen Widerspruch schreiben?
Danke schno mal für die Antworten
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
Hallo Cloudy,
Viele Grüße
Das ist, denke ich, der ausschlaggebende Satz - deine eingereichten Unterlagen haben dem Amt nicht glaubhaft gemacht, dass bei dir eine mindestens mittlere Anfallshäufigkeit vorliegt. Nur mit aussagekräftigen Arztbriefen in dieser Hinsicht wirst du eine realistische Chance auf einen höheren GdB und/oder Merkzeichen haben.Cloudy hat geschrieben:Bei Anfallsleiden mit einer mittleren Anfallshäufigkeit liegen die Voraussetzungen für das Merkzeichen G vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 70 v.H. beträgt. Da bei Ihnen epileptische Anfälle mit Pausen von Monaten auftreten, ist die Anfallshäufigkeit als selten einzustufen, ein GdB in Höhe von 70 v.H. kann deshalb nicht festgestellt werden.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: CI und Hundesteuer
hi kaja,
bin wegen dieser Sache extra 40km zum anderen Neurologen gefahren und auch dieser lehnt einen schriftlichen Attest gegen bezahlung von mir ab.
Wollen die Ärtze nicht oder erwische ich auch immer die falschen??
Kaja ich bin total ratlos wegen dem behördenkrieg. Selbst das krankenhaus schrieb nur im letzen bericht Grand Mal anfall, Nasenbeinbruch und Kopfplatzwunde und das wars.
Und ich wohne ländlich und ein einfacher hausarzt kennt sich in Epi auch nicht grad wirklich aus. Und zum alten neuro der 120,- kostet für attest find ich heftig.
Gibt es hier vielleicht jemanden der mir sagen kann wo in Wü ein gutr Neurologe gibt der einen Attest ausstellt auf wunsch???
lg cloudy
bin wegen dieser Sache extra 40km zum anderen Neurologen gefahren und auch dieser lehnt einen schriftlichen Attest gegen bezahlung von mir ab.
Wollen die Ärtze nicht oder erwische ich auch immer die falschen??
Kaja ich bin total ratlos wegen dem behördenkrieg. Selbst das krankenhaus schrieb nur im letzen bericht Grand Mal anfall, Nasenbeinbruch und Kopfplatzwunde und das wars.
Und ich wohne ländlich und ein einfacher hausarzt kennt sich in Epi auch nicht grad wirklich aus. Und zum alten neuro der 120,- kostet für attest find ich heftig.
Gibt es hier vielleicht jemanden der mir sagen kann wo in Wü ein gutr Neurologe gibt der einen Attest ausstellt auf wunsch???
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
Hallo Cloudy,
hattest du in deinem Begleitschreiben selbst die Art und Häufigkeit der Anfälle mitgeteilt und/oder einen Anfallskalender beilgelegt? Wenn nicht, ist es vielleicht günstig, ab sofort jeden Anfall (also auch Absencen) in einem Anfallskalender zu notieren, diese Aufzeichnung deinem behandelnden Arzt bei der nächsten Untersuchung vorzulegen und ihn zu bitten, dies in seinem nächsten Arztbrief entsprechend zu berücksichtigen. Das kann notfalls auch der Hausarzt machen. Mit diesem Arztbrief stellst du dann einen Verschlechterungsantrag.
Viele Grüße
hattest du in deinem Begleitschreiben selbst die Art und Häufigkeit der Anfälle mitgeteilt und/oder einen Anfallskalender beilgelegt? Wenn nicht, ist es vielleicht günstig, ab sofort jeden Anfall (also auch Absencen) in einem Anfallskalender zu notieren, diese Aufzeichnung deinem behandelnden Arzt bei der nächsten Untersuchung vorzulegen und ihn zu bitten, dies in seinem nächsten Arztbrief entsprechend zu berücksichtigen. Das kann notfalls auch der Hausarzt machen. Mit diesem Arztbrief stellst du dann einen Verschlechterungsantrag.
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Re: CI und Hundesteuer
hi,
nein das habe ich nicht, nur wann der letzte aktuellste anfall wieder war. Wie würde ihr nach eurer Meinung nach einen weiteren Widerspruch schreiben?
Über antworten freue ich mich.
lg cloudy
nein das habe ich nicht, nur wann der letzte aktuellste anfall wieder war. Wie würde ihr nach eurer Meinung nach einen weiteren Widerspruch schreiben?
Über antworten freue ich mich.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
hi,
also der kalender worin ich aufgeschrieben habe und denen eingereicht habe scheint dem V.Amt nicht zu genügen. Habe statt der merkzeichen jetzt einen neuen Ausweis mit den bisherigen eintragungen nur das diser unbeschränkt gültig ist. Also keine Jahresstempel drauf. Na super und jetzt??
Über antwort freue ich mich.
lg cloudy
also der kalender worin ich aufgeschrieben habe und denen eingereicht habe scheint dem V.Amt nicht zu genügen. Habe statt der merkzeichen jetzt einen neuen Ausweis mit den bisherigen eintragungen nur das diser unbeschränkt gültig ist. Also keine Jahresstempel drauf. Na super und jetzt??
Über antwort freue ich mich.
lg cloudy
Re: CI und Hundesteuer
hi,
nach langem hin und her mit den widerspruchsschreiben habe ich jetzt die zuerkennung des merkzeichen G und B ab heute erhalten. GL und RF sind geblieben. Man bin ich froh das ich jetzt ruhe habe mit dem schreiben..
lg cloudy
nach langem hin und her mit den widerspruchsschreiben habe ich jetzt die zuerkennung des merkzeichen G und B ab heute erhalten. GL und RF sind geblieben. Man bin ich froh das ich jetzt ruhe habe mit dem schreiben..
lg cloudy