Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Wer hat Erfahrungen über Finanzielle Unterstützung(en), Steuervorteile, usw.
Was muss ich tun um in irgend einer Art und Weise eine Unterstützung zu bekommen? (Land, Stadtverwaltung, Landratsamt, usw.)
Wer weiß da was?
Wir wohnen in Baden Württemberg.
Dankeschön
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[Editiert von Christian am: Montag, November 21, 2005 @ 12:17 PM][/size]
Was muss ich tun um in irgend einer Art und Weise eine Unterstützung zu bekommen? (Land, Stadtverwaltung, Landratsamt, usw.)
Wer weiß da was?
Wir wohnen in Baden Württemberg.
Dankeschön
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[Editiert von Christian am: Montag, November 21, 2005 @ 12:17 PM][/size]
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Hallo!
Also "Vorteile" gibts gar keine, es gibt nur Nachteilsausgleiche.
Um die Nachteilsausgleiche zu bekommen, muss ein Schwerbehindertenausweis vorliegen. Diesen müsst ihr beim Versorgungsamt beantragen. Die Höhe des GdB richtet sich dann nach der Schwere der Behinderung (in dem Falle also der Schwerhörigkeit) und je nach Höhe des GdB und der Merkzeichen gibt es dann unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
Merkzeichen "RF" z.B. führt zur Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Ab GdB 80 und orange-grünem Ausweis besteht die Möglichkeit KFZ-Steuer-Ermäßigung ODER Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr zu bekommen.
Gruß,
Nina
Also "Vorteile" gibts gar keine, es gibt nur Nachteilsausgleiche.
Um die Nachteilsausgleiche zu bekommen, muss ein Schwerbehindertenausweis vorliegen. Diesen müsst ihr beim Versorgungsamt beantragen. Die Höhe des GdB richtet sich dann nach der Schwere der Behinderung (in dem Falle also der Schwerhörigkeit) und je nach Höhe des GdB und der Merkzeichen gibt es dann unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
Merkzeichen "RF" z.B. führt zur Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Ab GdB 80 und orange-grünem Ausweis besteht die Möglichkeit KFZ-Steuer-Ermäßigung ODER Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr zu bekommen.
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Oder mit Merkzeichen "H" KFZ Steuerbefreiung UND kostenlose Beförderung im Personennahverkehr (Karte muss beantragt werden wenn der SB Ausweis vorliegt).Erstellt von Nina Mo.
Ab GdB 80 und orange-grünem Ausweis besteht die Möglichkeit KFZ-Steuer-Ermäßigung ODER Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr zu bekommen.
Gruß,
Nina
LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
-
Sandra
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Hallo Christian,
in folgendem Thread
"Behindertenausweis Ja oder Nein?"
hattest Du doch mal vor einiger Zeit den Thread eröffnet. Da wurde schon einige Tippse gegeben - da bist Du gar nicht mehr drauf eingegangen! Gehe davon aus, dass hierbei um ein und den gleichen "Christian" geht!
Solange Deine Tochter noch jung ist, sollte Ihr als Eltern versuchen einen Schwerbehindertenausweis für Sie zu bekommen. Je später man macht und in Zukunft keine Unterlagen mehr zu finden bzw. vorhanden sind, wird schwieriger alles nachweisen zu können, dass Deine Tochter z.B. vor dem 7.Lebensjahr Schwerhörig ist (falls Sie so hochgradig Schwerhörig sein sollte) Es geht hier um prinzip. Welche Nachteilsausgleiche man bekommt, haben die andere schon hier und auch im anderen Thread geschrieben!
Gruss Sandra
in folgendem Thread
"Behindertenausweis Ja oder Nein?"
hattest Du doch mal vor einiger Zeit den Thread eröffnet. Da wurde schon einige Tippse gegeben - da bist Du gar nicht mehr drauf eingegangen! Gehe davon aus, dass hierbei um ein und den gleichen "Christian" geht!
Solange Deine Tochter noch jung ist, sollte Ihr als Eltern versuchen einen Schwerbehindertenausweis für Sie zu bekommen. Je später man macht und in Zukunft keine Unterlagen mehr zu finden bzw. vorhanden sind, wird schwieriger alles nachweisen zu können, dass Deine Tochter z.B. vor dem 7.Lebensjahr Schwerhörig ist (falls Sie so hochgradig Schwerhörig sein sollte) Es geht hier um prinzip. Welche Nachteilsausgleiche man bekommt, haben die andere schon hier und auch im anderen Thread geschrieben!
Gruss Sandra
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Hallo,
der Schwerbehindertenausweis wurde ja schon öfters erwähnt. Wir können damit immerhin die KFZ-Steuer sparen (dazu wurde mein Auto auf meine Tochter umgemeldet, die Strafzettel bekommt sie jetzt auch
). Bei Bahnfahrten (recht selten bei uns) ist die Begleitperson frei.
Im Kindergarten hat sich die Eingliederungshilfe bewährt. Das sind 460 EUR/Monat die der Kindergarten für eine Integrationskraft bekommt. Diese Kraft kümmert sich speziell um das hörgeschädigte Kind und nimmt die Themen der Gruppe nochmal langsamer und intensiver durch.
Gehörlosengeld gibt es bei uns meines Wissens nach nicht.
Naja und die ganzen Fahrten zum Akustiker, Krankenhaus, Frühförderung usw. kann man natürlich bei der Einkommensteuer geltend machen.
Viele Grüße Ralph
der Schwerbehindertenausweis wurde ja schon öfters erwähnt. Wir können damit immerhin die KFZ-Steuer sparen (dazu wurde mein Auto auf meine Tochter umgemeldet, die Strafzettel bekommt sie jetzt auch
Im Kindergarten hat sich die Eingliederungshilfe bewährt. Das sind 460 EUR/Monat die der Kindergarten für eine Integrationskraft bekommt. Diese Kraft kümmert sich speziell um das hörgeschädigte Kind und nimmt die Themen der Gruppe nochmal langsamer und intensiver durch.
Gehörlosengeld gibt es bei uns meines Wissens nach nicht.
Naja und die ganzen Fahrten zum Akustiker, Krankenhaus, Frühförderung usw. kann man natürlich bei der Einkommensteuer geltend machen.
Viele Grüße Ralph
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
auf der einen seite ist es den betroffenen gegenüber unfair,die nur auf einer seite schwerhörig sind. ob ein oder zwei seitig schwerhörig, es ist der gleiche aufwand und die gleichen kosten fallen an.bzw. es stellt sich auch die frage welcher Kiga wird besucht und welche schule,auch wenn die wahrscheinlich keind der regelschule viel höher ist.
lieben gruß saskia
lieben gruß saskia
Mama* Usher-Syndrom
L.´04* links 80 db rechts 40db,Usher-Syndrom
D.´03* Kern Gesund
L.´04* links 80 db rechts 40db,Usher-Syndrom
D.´03* Kern Gesund
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Also für Baden-Württemberg gilt folgendes: Es gibt keine Versorgungsämter und keinen Landeswohlfahrtsverband mehr; es läuft inzwischen alles über die Kreissozialämter. Anträge kann man aber immer noch beim örtlichen Sozialamt bekommen. Auskunftspflichtig sind alle Ämter, aber wirklich Ahnung haben halt nur wenige. Auch Krankenkassen sind Ansprechpartner und auskunftspflichtig wenn es um Pflegegeld geht.
Eine recht interessante Internetseite ist www.behinderte-kinder
Da hat sich jemand die Mühe gemacht, möglichst umfangreich über die Rechte behinderter Kinder zu informieren. Außerdem gibt es noch die BAGH (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte). Das sind so die wichtigsten Adressen, die dir weiterhelfen können.
Ach so: Gehörlosengeld gibt es in baden-Württemberg nicht!
Schöne Grüße
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[Editiert von Birgit am: Montag, November 21, 2005 @ 10:34 PM][/size]
Eine recht interessante Internetseite ist www.behinderte-kinder
Da hat sich jemand die Mühe gemacht, möglichst umfangreich über die Rechte behinderter Kinder zu informieren. Außerdem gibt es noch die BAGH (Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte). Das sind so die wichtigsten Adressen, die dir weiterhelfen können.
Ach so: Gehörlosengeld gibt es in baden-Württemberg nicht!
Schöne Grüße
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[Editiert von Birgit am: Montag, November 21, 2005 @ 10:34 PM][/size]
Birgit +
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Christiane 5/86
Claudia 10/92, an Taubheit grenzend,fast blind und....
Cornelia 06/97
Re: Unterstützung(en) für Hörgeschädigte Kinder
Erstellt von Christian
Wer hat Erfahrungen über Finanzielle Unterstützung(en), Steuervorteile, usw.
Was muss ich tun um in irgend einer Art und Weise eine Unterstützung zu bekommen? (Land, Stadtverwaltung, Landratsamt, usw.)
Wer weiß da was?
Wir wohnen in Baden Württemberg.
Dankeschön
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[Editiert von Christian am: Montag, November 21, 2005 @ 12:17 PM][/size]
