Neues vom BSG

HolgerM
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Re: Neues vom BSG

#26

Beitrag von HolgerM »

Ohrenklempner hat geschrieben: 19. Sep 2025, 17:59 Ich würde mich im Übrigen sehr freuen, wenn du mal diese ganze Polemik und diese emotional gefärbten Ausdrücke weglassen würdest.
Tut mir Leid wenn ich dich beleidigt habe, aber das kann ich nicht. Dieses Thema ist für mich sehr emotional aufgeladen und es macht mich sehr wütend. Ich bin sicher das könntest du nachvollziehen, wenn du selber behindert wärst und die Qualität deiner Hörgeräteversorgung darüber entscheidet, wie weit du am Leben teilhaben kannst und du nicht in eine reiche Familie hineingeboren wurdest.
akopti
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Re: Neues vom BSG

#27

Beitrag von akopti »

Der Vorteil bei der schriftlichen Kommunikation gegenüber der mündlichen ist, das man in Ruhe das Geschriebene nochmals durchlesen und eventuell nachbearbeiten kann.
gereon
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Re: Neues vom BSG

#28

Beitrag von gereon »

HolgerM hat geschrieben: 19. Sep 2025, 20:54 [die krankenkasse hat im Klageverfahren auf Hinweis des Gerichts ein Anerkenntnis abgegeben
Dann ist doch alles gut für Dich gelaufen. Warum dann noch dieser Groll?
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zeit Mai 2021 mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Dani!
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Re: Neues vom BSG

#29

Beitrag von Dani! »

Ohrenklempner hat geschrieben: 18. Sep 2025, 19:43 Als ich darüber nachgedacht habe, ist mir was einfallen.
Das T 500 hatte keine adaptiven Mikrofone, das gab es erst ab dem 600er. Vermutlich wurde mit omnidirektional eingestellten Mikrofonen gemessen, so dass der Störschall von hinten genau so aufgenommen wurde wie die Sprache von vorne.
Das P30 von Phonak hat eine Hörprogrammautomatik, darum hat es sich im Geräusch nach vorne auf die Sprache fokussiert.
Dass das T500 bzw. Audionova T30 vor etwa drei Jahren noch aufzahlungsfrei angeboten wurde, kommt hin. Anfang 2023 gab es die Änderung in den Hilfsmittelrichtlinien, wonach Automatische Mikrofone oder Programmautomatik Pflicht wurden. In der Folge war auch das 600er als günstigstes Gerät von Unitron erhältlich und das 500er war raus.
Für das optimale Sprach verstehen ist eine Automatik doch überhaupt nicht notwendig. Es reicht, wenn der Träger je nach Situation in das entsprechende Programm manuell wechseln kann. Automatik ist Komfort.
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emilsborg
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Re: Neues vom BSG

#30

Beitrag von emilsborg »

Dani! hat geschrieben: 23. Sep 2025, 20:04 Für das optimale Sprach verstehen ist eine Automatik doch überhaupt nicht notwendig. Es reicht, wenn der Träger je nach Situation in das entsprechende Programm manuell wechseln kann. Automatik ist Komfort.
Das stimmt solange der Träger geistig und motorisch fit genug ist. Ich kann mir aber leider Situationen vorstellen in denen Hörgeräteträger zwar von den entsprechenden Programmen profitieren, aber nicht in der Lage sind diese auch passend selbst einzustellen.
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Dani!
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Re: Neues vom BSG

#31

Beitrag von Dani! »

Stimmt schon. Sonderfälle können in begründeten Einzelfällen einen Anspruch auf vollständige Übernahme der Kosten haben. Aber eben nur in Einzelfällen. Zum Beispiel kann ich mir vorstellen, dass ADHS Betroffene eine sehr gute Nebengeräusch Unterdrückung zwingend benötigen.

Einzelfälle! Wenn sich jeder als Einzelfall sieht, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen auch jeden Fall zu allererst ablehnt. Diejenigen, die es wirklich brauchen, sind die Leidtragenden des Systems, das von vielen unnötig ausgenutzt wird. Klagen vor Sozialgericht steht jedem offen, aber das muss doch nicht sein, nur weil man das Recht dazu hat. Wenn man es objektiv braucht, habe ich kein Problem damit. Nur das Problem daran ist: was ist objektiv, das ist und bleibt eine Streitfrage. Leider.

In meinem vorherigen Beitrag habe ich nur den Standardfall berücksichtigt, nicht die Ausnahmen, die Ausnahmen bleiben sollten.
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gereon
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Re: Neues vom BSG

#32

Beitrag von gereon »

Dani! hat geschrieben: 23. Sep 2025, 22:19 Einzelfälle! Wenn sich jeder als Einzelfall sieht, dann ist es kein Wunder, dass die Kassen auch jeden Fall zu allererst ablehnt. Diejenigen, die es wirklich brauchen, sind die Leidtragenden des Systems, das von vielen unnötig ausgenutzt wird. Klagen vor Sozialgericht steht jedem offen, aber das muss doch nicht sein, nur weil man das Recht dazu hat. Wenn man es objektiv braucht, habe ich kein Problem damit. Nur das Problem daran ist: was ist objektiv, das ist und bleibt eine Streitfrage. Leider.
Da gebe ich Dir absolut recht. Denn dann kommen wir wieder zu den Fällen, dass man der Meinung ist man brauche nur an den entsprechenden Stellen im AHAP Bogen die Kreuze zu setzen und schon bekommt man die vollständige Kostenübernahme durch. Dem ist aber nicht so. Denn das Sozialgericht wird dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben und wenn hier keine Unterschiede festgestellt werden, dann gibt es auch keine Kostenübernahme für teurere Geräte.
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Re: Neues vom BSG

#33

Beitrag von emilsborg »

gereon hat geschrieben: 24. Sep 2025, 12:53 Da gebe ich Dir absolut recht. Denn dann kommen wir wieder zu den Fällen, dass man der Meinung ist man brauche nur an den entsprechenden Stellen im AHAP Bogen die Kreuze zu setzen und schon bekommt man die vollständige Kostenübernahme durch. Dem ist aber nicht so. Denn das Sozialgericht wird dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben und wenn hier keine Unterschiede festgestellt werden, dann gibt es auch keine Kostenübernahme für teurere Geräte.
Natürlich wäre nur der APHAB Bogen zu einfach. Wie Dr. Weber gestern Abend nach seinem Vortrag zu den Urteilen gesagt hat, Hörtagebuch führen und herausstellen, wo die Probleme im Alltag sind. Bisher wurde das in Baden-Württemberg seitens der Gerichte als nicht stichhaltig abgelehnt, aber da sagte er, das wäre in Zukunft einer der Bausteine, den man natürlich mitbringen müsste wenn man eine höhere Kostenerstattung anstreben würde.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, der Freiburger Sprachtest ist (auch in den Augen einiger Akustiker) eher ein Nachweis, dass die Geräte ansatzweise überhaupt passend eingestellt sind. Ob ein vollständiger Ausgleich, wie von Dr Weber als gesetzlich definierten Anspruch genannt, überhaupt möglich ist, sei mal dahingestellt. Der Oldenburger Satztest scheint mir aus eigener Erfahrung eher manipulationssicher wie der Freiburger Test und ist aber aufwändiger für den Durchführenden… dort exakt gleiche Ergebnisse zu erzielen ist aber auch deutlich unwahrscheinlicher, somit wäre das Gequake der Krankenkassen, gleicher Wert, somit gleichwertig auch nicht mehr so häufig wie heute.
Wie es genau weitergeht ist aber noch nicht geklärt. Vor etwas mehr als 10 Jahren wurden nach dem BSG Urteil auf einmal die Festbeträge quasi verdoppelt…
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Re: Neues vom BSG

#34

Beitrag von gereon »

Wie mein Vorschreiber es schon erwähnt hat, nur AHAP bzw. nur Hörtagebuch wäre zu einfach. Aber auch ein festgestelltes besseres Sprachverstehen alleine reicht für die vollständige Kostenübernahme nicht aus. Diese wird nur nach dem zusätzlichen Nachweis von erheblichen Gebrauchsvorteile im Alltag gewährt.
Wenn jetzt aber der Freiburger identische Ergebnisse aufweist und dann der subjektive Eindruck via AHAP gegensätzlich zu den Messergebnissen ausfällt, wird es schwierig mit der vollständigen Kostenübernahme. Dann müsste eigentlich der MdK weitere Test anordnen, was er in der Regel nicht tut. Des Weiteren berücksichtigt der MdK überhaupt nicht den subjektiven Eindruck und schaut auch nicht danach wie hoch die Mehrkosten aufgrund zwingend benötigter beruflicher Features sind.
Ich kann auch nur den Tipp geben, sofern in der Bewertung durch den MdK der Name des Arztes angegeben ist, diesen mal zu googeln. Denn nicht selten kommt es vor, dass diese nicht von einem HNO Arzt sondern von einem fachfremden Arzt vorgenommen wird, was nicht zulässig ist.
Dies konnte ich 2008 der IKK direkt nachweisen und somit hatten sie doch noch alles bezahlt.
In solchen Fällen wird dann das BSG das Verfahren zurück ans LSG verweisen und weitere Tests (OLSA ?) anordnen.
Hatte nicht mal Mucketoaster erwähnt, dass es 2026 einen neuen Freiburger geben soll?
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Re: Neues vom BSG

#35

Beitrag von gereon »

Ich lese zur Zeit das Buch "Ich höre wohl nicht recht" von Nikolai Schlag. Darin beschreibt er seine Neuversorgung mit Hörgeräten und geht auch auf den Freiburger und dessen Problematik mit dem Unterschied von 5% zwischen "Kassengerät" und teurem Gerät ein. Denn nach Ansicht der Krankenkassen ist dieser Unterschied ja nicht relevant, da es sich hierbei ja nur um 1 Wort mehr handelt, das mehr verstanden wird.
Nicolai Schlag verweist aber dann darauf, dass wir täglich fast 16.000 Wörtern ausgesetzt sind und uns somit 800 Wörtern täglich genommen werden. Aber dies scheint die Krankenkassen nicht zu interessieren.
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Dani!
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Re: Neues vom BSG

#36

Beitrag von Dani! »

Mich auch nicht. Diese leidige Diskussion hatten wir schon öfters.
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svenyeng
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Re: Neues vom BSG

#37

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Diese ganzen Tests wie Freiburger etc. sind unter Laborbedingungen und für mich komplett unrealistisch.
Weiß gar nicht wann sowas bei mir mal gemacht wurde. Ist ewige Jahre her.
Man muss HGs im täglichen Leben beurteilen und nicht im Labor.

Ich halte nichts von den Klagen die immer mal wieder jemand macht.
Das treibt auch nur wieder die KK Beiträge in die Höhe.

Es gibt pro HG x Euro von der KK dazu. Der Rest ist jedem sein eigenes Ding.
Wir können froh sein das die KK überhaupt noch was zu HGs dazu zahlt.
Denkt mal an Brillen, also wie es da aussieht.

Klar, meistens kann man mit teuren HGs besser hören. Kommt aber auch drauf an.
Und ich verstehe auch das manch einer das Geld nicht hat.
Eis gibt aber Möglichkeiten der Ratenzahlung, 0% Finanzierung usw.
Ich frage mich aller ernstes wie die Kläger das kostenmäßig machen.
So eine Klage zieht sich ja über Jahre und so lange wird kein Akustiker auf sein Geld warten.
Somit müssen die teuren HGs ja eh erst mal bezahlt werden und wenn man Glück hat und das Gericht für einen entscheidet bekommt man das Geld wieder. Nur könnte schon' das nächste HG wieder fällig sein.

Und dann der ganz Streß mit Anwalt, Gericht, ...
Der Anwalt will auch bezahlt werden. Nun gut, oftmals ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden.

Gruß
sven
emilsborg
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Re: Neues vom BSG

#38

Beitrag von emilsborg »

svenyeng hat geschrieben: 26. Dez 2025, 09:21 Diese ganzen Tests wie Freiburger etc. sind unter Laborbedingungen und für mich komplett unrealistisch.
Weiß gar nicht wann sowas bei mir mal gemacht wurde. Ist ewige Jahre her.
Man muss HGs im täglichen Leben beurteilen und nicht im Labor.

Ich halte nichts von den Klagen die immer mal wieder jemand macht.
Das treibt auch nur wieder die KK Beiträge in die Höhe.
Aus ersterem auf letzteres zu schliessen ist unzulässig. Denn eine rechtliche Prüfung von ungerechtfertigten Entscheidungen ist aus guten Gründen vorgesehen und findet ja auch regelmäßig statt, sonst müsste es auch für Bürgergeldempfänger etc. unmöglich sein Widerspruch einzulegen und die Entscheidungen anzufechten (sind beides in der Sozialgesetzgebung definierte Ansprüche mit recht detailliert festgelegten Anspruchsberechtigten).
svenyeng hat geschrieben: 26. Dez 2025, 09:21 Es gibt pro HG x Euro von der KK dazu. Der Rest ist jedem sein eigenes Ding.
Wir können froh sein das die KK überhaupt noch was zu HGs dazu zahlt.
Denkt mal an Brillen, also wie es da aussieht.

Klar, meistens kann man mit teuren HGs besser hören. Kommt aber auch drauf an.
Tatsache ist, es ist rechtlich eigentlich anders geregelt und wird aus Vereinfachungsgründen mit Pauschalen „bedient“ weil eine wirkliche Einzelfallprüfung offensichtlich weder gewollt noch administrativ möglich ist. Wenn vergleiche Hörgeräte bitte mit CIs, dort gibt es meines Wissens keine ähnliche Zuzahlung wie bei Hörgeräten und Batterien werden für Erwachsene ebenfalls übernommen (nicht nur wie bei Kindern mit Hörgeräten). Dass die Sehhilfen erst aber bei recht deutlichen von der Norm abweichenden Dioptrienwerten bezuschusst werden ist leider korrekt, sollte aber nicht als Rechtfertigung für die Praxis bei den Hörgeräten herangezogen werden.
svenyeng hat geschrieben: 26. Dez 2025, 09:21 Klar, meistens kann man mit teuren HGs besser hören. Kommt aber auch drauf an.
Und ich verstehe auch das manch einer das Geld nicht hat.
Eis gibt aber Möglichkeiten der Ratenzahlung, 0% Finanzierung usw.
Ich frage mich aller ernstes wie die Kläger das kostenmäßig machen.
So eine Klage zieht sich ja über Jahre und so lange wird kein Akustiker auf sein Geld warten.
Somit müssen die teuren HGs ja eh erst mal bezahlt werden und wenn man Glück hat und das Gericht für einen entscheidet bekommt man das Geld wieder. Nur könnte schon' das nächste HG wieder fällig sein.

Und dann der ganz Streß mit Anwalt, Gericht, ...
Der Anwalt will auch bezahlt werden. Nun gut, oftmals ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden.
Ernsthaft, dir ist schon bewusst dass bei realistischem Anspruch ohne Mittel dir Prozesskostenhilfe zusteht? Das automatisch alle vorab die Kosten für die Selbstbeschaffung vorlegen und entweder über Rechtschutzversicherung oder aus eigener Tasche vorstrecken halte ich für illusorisch, sonst wären zum Beispiel viele Bürgergeldempfänger finanziell gar nicht in der Lage zu klagen, denn es gibt nicht so viele kostenfreie Möglichkeiten für rechtliche Unterstützung die sich neben der Prozesskostenhilfe noch anbieten…
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Re: Neues vom BSG

#39

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Ernsthaft, dir ist schon bewusst dass bei realistischem Anspruch ohne Mittel dir Prozesskostenhilfe zusteht? Das automatisch alle vorab die Kosten für die Selbstbeschaffung vorlegen und entweder über Rechtschutzversicherung oder aus eigener Tasche vorstrecken halte ich für illusorisch, sonst wären zum Beispiel viele Bürgergeldempfänger finanziell gar nicht in der Lage zu klagen, denn es gibt nicht so viele kostenfreie Möglichkeiten für rechtliche Unterstützung die sich neben der Prozesskostenhilfe noch anbieten…
Du hast mich falsch verstanden. Prozesskostenhilfe ist klar.

Ich meinte die Kosten für die Hörgeräte. Sagen wir mal als Beispiel es geht um HGs mit 5000 Euro Eigenanteil.
Du gehst zum Anwalt und klagst.
Das zieht sich aber bekanntermaßen schnell über Jahre.
Wer zahlt die 5000 Euro für die HGs?
Oder wartest Du so lange mit dem Kauf um dann in ein paar Jahren letztendlich alte HGs zu bekommen und das Risiko zu haben dann diese HGs vielleicht nicht mehr zu bekommen?
Letztendlich brauchst Du erst mal die 5000 Euro und dann ist nicht mal klar ob Du am Ende die Prozesse gewinnst.

Gruß
sven
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