Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Nur doof, wenn der Akustiker die Einstellung nicht hinbekommt!
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Du immer mit deiner Rechtsprechung kannst Threads ganz schön verwässern. Das ist doch völlig ohne Belang.
Wenn der Akustiker die Grundfunktion eines jeden Hörgeräts nicht hinbekommt, dann kannst du noch so sehr auf Rechtsprechung pochen und die besten Hörgeräte einfordern - es bleibt trotzdem der falsche Akusitker.

Dass es mir gut geht, dafür sind schließlich andere zuständig.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Ich hatte nur drauf geantwortet, dass dieDani! hat geschrieben: ↑7. Jul 2025, 15:49 Du immer mit deiner Rechtsprechung kannst Threads ganz schön verwässern. Das ist doch völlig ohne Belang.
Wenn der Akustiker die Grundfunktion eines jeden Hörgeräts nicht hinbekommt, dann kannst du noch so sehr auf Rechtsprechung pochen und die besten Hörgeräte einfordern - es bleibt trotzdem der falsche Akusitker.
Ansonsten gebe ich Dir vollkommen recht, dass es ein schlechter Akustiker ist, wenn er die Einstellungen nicht hinbekommt.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Dani! hat geschrieben: ↑6. Jul 2025, 13:32Ein Akustiker hat mir erklärt, dass Komfort- und Premiumgeräte sich auf verschiedene Richtungen einstellen und das habe ich auch selbst mit Testgeräten erlebt. Für mich ist es unverständlich, dass die Kasse nur einseitiges Hören abdeckt.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass dir dein Akustiker Unsinn erzählt. Oder die Erklärung bei dir falsch ankommt. Nochmal: Verstehen in ruhiger Umgebung ist die standard Situationen aller Hörgeräte. Das Verstehen in ruhiger Umgebung ist mit Kassengeräten genauso gut wie mit Premium Geräten. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eins der Geräte falsch eingestellt.
Dass die Richtwirkung bei deinen Geräten geändert werden kann, das hat doch schon jemand hier bestätigt. Warum hälst du dann an den Aussagen deines Akustikers fest und lässt dich über den Tisch ziehen?
Wechsle bitte den Akustiker, weg von Geers!
Ich habe bereits zwei Akustiker gefragt und beide sagten mir, dass meine Hörgeräte nur von vorne hören können. Ich werde auch Kassengeräte für ein paar Tage testen. Mein Akustiker meinte allerdings, dass diese immer noch nicht besser seien als meine Marvel 30.
Von einem Akustiker habe ich außerdem eine Mehrkostenerklärung erhalten: die soll ich unterschreiben. Und da steht, wenn ich kein aufzahlungsfreies Gerät möchte, muss ich nicht nur die Mehrkosten selbst tragen, sondern auch die Reparaturkosten.
Meine aktuellen Geräte waren auch nicht aufzahlungsfrei, aber bisher musste ich nie Reparaturkosten zahlen. Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Gilt diese Regelung jetzt generell oder nur für Premiumgeräte?
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Offiziell gilt das immer, wenn eine Zuzahlung geleistet werden musste beim Kauf. Aber eigentlich muss auch ein Mehraufwand dem entgegenüber stehen. Wenn bei einer Reparatur zum Beispiel der Wippschalter für die Lautstärke ersetzt werden muss, ist das genau der gleiche Aufwand wie bei einem zuzahlungsfreien Gerät. Wenn natürlich das ganze Gerät ausgetauscht wird (und das notwendig ist), dann sieht es auch potentiell anders aus, da durchaus teurere Hardware verwendet werden wird bei teureren Modellen (ist aber nicht bei allen Herstellern so, manchmal unterscheidet sich nur die freigeschaltete Software zwischen verschiedenen Modellen einer Serie).Taubem hat geschrieben: ↑7. Jul 2025, 23:51 Von einem Akustiker habe ich außerdem eine Mehrkostenerklärung erhalten: die soll ich unterschreiben. Und da steht, wenn ich kein aufzahlungsfreies Gerät möchte, muss ich nicht nur die Mehrkosten selbst tragen, sondern auch die Reparaturkosten.
Meine aktuellen Geräte waren auch nicht aufzahlungsfrei, aber bisher musste ich nie Reparaturkosten zahlen. Ich wusste gar nicht, dass das so ist. Gilt diese Regelung jetzt generell oder nur für Premiumgeräte?
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Hallo!
Also ich kenne es so, das alles das was der Akustiker selber reparieren kann kostenlos ist.
Und eine Garantie, mindestens 2 Jahre hat man ja auch.
I.d.R. kann man die Garantie gegen kleinen Aufpreis auch verlängern. Das kann ne gute Option, grade bei teurenHGs sein, um rundrum sorglos zu sein.
Gruß
sven
Also ich kenne es so, das alles das was der Akustiker selber reparieren kann kostenlos ist.
Und eine Garantie, mindestens 2 Jahre hat man ja auch.
I.d.R. kann man die Garantie gegen kleinen Aufpreis auch verlängern. Das kann ne gute Option, grade bei teuren
Gruß
sven
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Da die KK die Service- und Reparaturpauschale auch bei aufzahlungspflichtigen Hörgeräten bezahlt, sind auch einfache Reparaturen damit abgedeckt.
Der Reparaturaufwand, der den Aufwand bei einem aufzahlungsfreien Gerät übersteigt, darf (und wird) dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Betrifft dann vermutlich nicht die Batterieklappe oder die Wipptaste, aber dafür das gesamte sonstige Innenleben und auch Ex-Hörer bei RIC-Geräten. Egal ob der Akustiker das selbst machen kann oder die Geräte eingeschickt werden.
Der Reparaturaufwand, der den Aufwand bei einem aufzahlungsfreien Gerät übersteigt, darf (und wird) dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Betrifft dann vermutlich nicht die Batterieklappe oder die Wipptaste, aber dafür das gesamte sonstige Innenleben und auch Ex-Hörer bei RIC-Geräten. Egal ob der Akustiker das selbst machen kann oder die Geräte eingeschickt werden.
Grüße vom cherusker
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R 55 55 50 60 60 65 70 70 60 40 40
L 25 50 50 50 55 60 55 50 40 40 55

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Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Ich habe mit Phonak Marvel 30cherusker hat geschrieben: ↑8. Jul 2025, 12:40 Der Reparaturaufwand, der den Aufwand bei einem aufzahlungsfreien Gerät übersteigt, darf (und wird) dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Betrifft dann vermutlich nicht die Batterieklappe oder die Wipptaste, aber dafür das gesamte sonstige Innenleben und auch Ex-Hörer bei RIC-Geräten. Egal ob der Akustiker das selbst machen kann oder die Geräte eingeschickt werden.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Das entspricht ja meiner Aussage. Beides Reparaturen und Serviceleistungen, die unabhängig von einer Zuzahlung oder dem Funktionsumfang der Hörgeräte, anfallen (können) und von der Pauschale der
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Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
offtopic: Ich find's schön, dass hier niemand (mehr) unnötig spitzfindig ist und herummosert, dass es keine "Kassengeräte" gäbe sondern nur eine "ausreichende, zweckmäßige, individuell geeignete [zehnfach verschachtelte Schnörkelnebensätze bitte hier einfügen] Versorgung". 
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Kassengeräte bei hochgradiger Schwerhörigkeit
Hallo Taubem,
du kannst deinenAku fragen, ob er dir HG in 13er oder 675er Batteriegröße zum testen geben kann?
du kannst deinen
LG smallhexi Hörgeschädigt seit 1980 durch Meningitis
links: +/- 80 dB versorgt mit GN ReSound Enzo 3D 5
rechts: gehörlos
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