Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

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Annscha
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Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#1

Beitrag von Annscha »

Hallo,
Ich habe meinen Feststellungsbescheid bekommen.
Ergebnis Gdb 20😳. Da ich ja sprachlich so gut wie nichts verstehe, bin ich damit überhaupt nicht zufrieden. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich zum Rechtsanwalt?
Gruß
Annette
Edit: Hier nochmal der letzte Test:
https://postimg.cc/CBqG007J
Zuletzt geändert von Annscha am 23. Jan 2025, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
servus
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#2

Beitrag von servus »

Hallo Annette,

Meine Frau, die geh- und sehr sehbeheindert ist, ist Mitglied beim VdK. Der VdK kann für dich alles in den Weg leiten. Manchmal dauert es ein wenig. Setz dich mit denen zusammen. Sie werden mit Rat und Tat weiterhelfen können. Toitoitoi.

Servus
emilsborg
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#3

Beitrag von emilsborg »

Wenn das der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Sprachhörtest ist Widerspruch (Begründung wird nachgereicht) und Akteneinsicht beantragen. Dann Bescheid analysieren und gegebenenfalls explizit auf darin enthaltene Fehler eingehen und damit die Begründung des Widerspruchs untermauern.
Damit habe ich vor knapp 4 Jahren gute Erfahrungen gemacht.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
muggel
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#4

Beitrag von muggel »

servus hat geschrieben: 23. Jan 2025, 16:13 Hallo Annette,

Meine Frau, die geh- und sehr sehbeheindert ist, ist Mitglied beim VdK. Der VdK kann für dich alles in den Weg leiten. Manchmal dauert es ein wenig. Setz dich mit denen zusammen. Sie werden mit Rat und Tat weiterhelfen können. Toitoitoi.

Servus
Der VdK ist nur so gut wie die lokale Vertretung. Je nachdem... bei uns kann man den VdK in die Tonne hauen, die machen nichts. Weder Beraten noch gescheite Sachen formulieren. Nach über 10 Jahren bin ich aus dem Verein ausgetreten, da die einfach nur schlecht waren!
Daher: bitte nicht pauschalisieren, denn es hängt von dem "Personal" ab, wie gut die tatsächlich sind -- wie auch bei Anwälten auch. Der eine ist gut, der andere eben nicht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
muggel
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#5

Beitrag von muggel »

emilsborg hat geschrieben: 23. Jan 2025, 17:06 Wenn das der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Sprachhörtest ist Widerspruch (Begründung wird nachgereicht) und Akteneinsicht beantragen. Dann Bescheid analysieren und gegebenenfalls explizit auf darin enthaltene Fehler eingehen und damit die Begründung des Widerspruchs untermauern.
Richtig. Man kann nur dann sachlich dagegen angehen, wenn man sehen kann, wo die einen Fehler gemacht haben. Daher: Akteneinsicht und dann ggf. Widerspruch.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Annscha
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#6

Beitrag von Annscha »

Danke für eure Antworten.😊 Dann werde ich erstmal einen Widerspruch schreiben und Aktenansicht anfordern. Begründen brauch ich das dann nicht sofort?
Habe grad gesehen, das es bei uns einen Regionalverband der Hörgeschädigten gibt, könnten die mir evtl. auch helfen?
emilsborg
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#7

Beitrag von emilsborg »

Nein, das ist das Gute. Der Widerspruch muss nicht zwingend mit der Begründung bereits eingereicht werden. Die Begründung darf nachgereicht werden (Frist dafür falls nicht auf dem Bescheid angegeben bitte erfragen). Akteneinsicht muss nicht begründet werden, darauf hast du ein Anrecht ohne eine Begründung abgegeben zu müssen.
Der Regionalverband kann eventuell gute Unterstützung leisten. Inwiefern du darauf angewiesen bist und wie fit die (ehrenamtlichen) Mitarbeiter sind kann ich dir von hier aber nicht sagen.
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Randolf
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#8

Beitrag von Randolf »

GdB 20 entspricht ungefähr = normal hörend bei Erkältüng. :evil:
Dani!
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#9

Beitrag von Dani! »

Randolf hat geschrieben: 23. Jan 2025, 21:22 GdB 20 entspricht ungefähr = normal hörend bei Erkältüng. :evil:
Nee. 30-40dB Hörverlust für GdB 20 ist nicht mehr bloß eine Erkältung.
Dass es mir gut geht, dafür sind schließlich andere zuständig.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
gereon
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#10

Beitrag von gereon »

Die Mitarbeiter einer Beratungsstelle können Dir bei Widerspruch helfen, dürfen aber keine rechtliche Beratung vornehmen.
Wichtig ist es die Frist einzuhalten, in der Regel liegt sie bei einem Monat. Wenn die Frist für den Widerspruch auf einen Sonntag liegt, so verlängert sie sich bis zum Folgetag. Endet die Widerspruchfrist auf einem Feiertag, so verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.
Schau doch mal ob in Deinem Schreiben hierzu etwas steht. Steht hier nichts drin, dann hast Du sogar ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
Ansonsten einfach dem Amt folgendermaßen schreiben: " Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Eine ausführliche Begründung wird nachgereicht!"
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
muggel
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Re: Feststellungsbescheid, evtl. Widerspruch

#11

Beitrag von muggel »

...noch etwas besser:
Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen dem Bescheid vom xx.xx.. ein.
Eine ausführliche Begründung wird nach Akteneinsicht nachgereicht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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