Ich habe meinen Feststellungsbescheid bekommen.
Ergebnis Gdb 20
Gruß
Annette
Edit: Hier nochmal der letzte Test:
https://postimg.cc/CBqG007J
Der VdK ist nur so gut wie die lokale Vertretung. Je nachdem... bei uns kann man den VdK in die Tonne hauen, die machen nichts. Weder Beraten noch gescheite Sachen formulieren. Nach über 10 Jahren bin ich aus dem Verein ausgetreten, da die einfach nur schlecht waren!servus hat geschrieben: ↑23. Jan 2025, 16:13 Hallo Annette,
Meine Frau, die geh- und sehr sehbeheindert ist, ist Mitglied beim VdK. Der VdK kann für dich alles in den Weg leiten. Manchmal dauert es ein wenig. Setz dich mit denen zusammen. Sie werden mit Rat und Tat weiterhelfen können. Toitoitoi.
Servus
Richtig. Man kann nur dann sachlich dagegen angehen, wenn man sehen kann, wo die einen Fehler gemacht haben. Daher: Akteneinsicht und dann ggf. Widerspruch.emilsborg hat geschrieben: ↑23. Jan 2025, 17:06 Wenn das der dem Feststellungsbescheid zu Grunde liegende Sprachhörtest ist Widerspruch (Begründung wird nachgereicht) und Akteneinsicht beantragen. Dann Bescheid analysieren und gegebenenfalls explizit auf darin enthaltene Fehler eingehen und damit die Begründung des Widerspruchs untermauern.
Nee. 30-40dB Hörverlust für GdB 20 ist nicht mehr bloß eine Erkältung.