Hallo,
kann mir jemand sagen welche Förderung und Therapien einem kleinen Kind zusteht das an
Taubheit grenzend schwerhörig ist? Die Therapie die wir machen (Auditiv-Verbale-Therapie)
möchte "natürlich" niemand übernehmen. Aber was steht einem denn zu? Die
Eingliederungshilfe die ich beantragen wollte, wurde auch schon abgelehnt. Kennt sich
jemand da aus? Was kann man kleinen Kindern an Förderung bieten?
Liebe Grüsse
Sonia
Förderung
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Re: Förderung
Hallo Sonia,
mit welcher Begründung wurde die Eingliederungshilfe abgelehnt? Eingliederungshilfe wird unabhängig vom Einkommen gewährt!
Gruß
Andrea
mit welcher Begründung wurde die Eingliederungshilfe abgelehnt? Eingliederungshilfe wird unabhängig vom Einkommen gewährt!
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Förderung
Hallo Andrea,
das für uns zuständige Sozialamt sagt, sie bezahlen nur Therapien die sie kennen und
arbeiten nur mit bestimmten Therapeuten zusammen. Alle die nicht in ihrem Katalog stehen
und mit denen sie keinen Vertrag haben werden abgelehnt. Es hiess, wir sollen uns, wenn
überhaupt, etwas anderes suchen.
Ich bin sehr entzetzt darüber, wie schwer es uns von Anfang an mit Allem gemacht wurde.
Ärger mit der Krankankasse usw.........
Wir möchten nur unserem Kind alle Möglichkeiten geben!
Liebe Grüsse
Sonia
das für uns zuständige Sozialamt sagt, sie bezahlen nur Therapien die sie kennen und
arbeiten nur mit bestimmten Therapeuten zusammen. Alle die nicht in ihrem Katalog stehen
und mit denen sie keinen Vertrag haben werden abgelehnt. Es hiess, wir sollen uns, wenn
überhaupt, etwas anderes suchen.
Ich bin sehr entzetzt darüber, wie schwer es uns von Anfang an mit Allem gemacht wurde.
Ärger mit der Krankankasse usw.........
Wir möchten nur unserem Kind alle Möglichkeiten geben!
Liebe Grüsse
Sonia
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Re: Förderung
Hallo Sonja, ich habe auf meiner Seite einige Tipps zu eurem Thema.
Eingliederungshilfe und Krankenkasse:
http://www.kestner.de/elternhilfe/frameset05.html
Schaue bitte links in der Spalte unter Finanztipps!
Der Antrag und auch die Hilfsmittelrichtlinien sind für euch interessant!
Viele Grüße
Eingliederungshilfe und Krankenkasse:
http://www.kestner.de/elternhilfe/frameset05.html
Schaue bitte links in der Spalte unter Finanztipps!
Der Antrag und auch die Hilfsmittelrichtlinien sind für euch interessant!
Viele Grüße
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
Re: Förderung
Hallo Sonia,
zum Aufbau Eurer Argumentationskette wäre es auch noch wichtig zu wissen, wo die eigentlicheCI -Reha stattfinden soll.
Wollt Ihr die AV-Therapie zur allgemeinen Reha-Maßnahme hinzunehmen?
Wie gesagt, Euer Kreis ist eigentlich als recht "großzügig" bekannt.
Es geht dann wohl jetzt darum, den Sachbearbeitern plausibel zu machen, warum für Euch von den TherapeutInnen aus ihrer Liste leider keiner in Frage kommt. Man kann davon ausgehen, dass die Leute, die über solche Anträge entscheiden, nicht immer genau informiert sind und daher nach Aktenlage entscheiden.
Da Ihr ja eine AV-Therapie wollt, nützen Euch irgendwelche LogopädInnen schon 'mal gar nichts.
Habt Ihr ärztliche Gutachten, die besagen, dass AV-Therapie in Eurem Fall angezeigt ist (Dr. Kuke, Kinderarzt, ...)?
§ 11 der Verordnung zu § 47 BSHG: Hilfe könnte gewährt werden, wenn nach allgem. ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung im Sinn des § 39 Abs. 1 des BSHG verhütet werden kann oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert werden können.
Auch bei uns war es ein zäher Kampf, letztlich wurde aber doch zu unseren Gunsten entschieden.
Habt Ihr unsere Telefonnummer noch? Ich kann hier unmöglich unseren kilometerlangen Schriftwechsel mit diversen Ämtern widergeben.
Die Betonung muss auch auf "heilpädagogischer Förderung" liegen, aber so lässt sich AV-Therapie ja leicht drehen.
Viele Grüße,
zum Aufbau Eurer Argumentationskette wäre es auch noch wichtig zu wissen, wo die eigentliche
Wollt Ihr die AV-Therapie zur allgemeinen Reha-Maßnahme hinzunehmen?
Wie gesagt, Euer Kreis ist eigentlich als recht "großzügig" bekannt.
Es geht dann wohl jetzt darum, den Sachbearbeitern plausibel zu machen, warum für Euch von den TherapeutInnen aus ihrer Liste leider keiner in Frage kommt. Man kann davon ausgehen, dass die Leute, die über solche Anträge entscheiden, nicht immer genau informiert sind und daher nach Aktenlage entscheiden.
Da Ihr ja eine AV-Therapie wollt, nützen Euch irgendwelche LogopädInnen schon 'mal gar nichts.
Habt Ihr ärztliche Gutachten, die besagen, dass AV-Therapie in Eurem Fall angezeigt ist (Dr. Kuke, Kinderarzt, ...)?
§ 11 der Verordnung zu § 47 BSHG: Hilfe könnte gewährt werden, wenn nach allgem. ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung im Sinn des § 39 Abs. 1 des BSHG verhütet werden kann oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder gemildert werden können.
Auch bei uns war es ein zäher Kampf, letztlich wurde aber doch zu unseren Gunsten entschieden.
Habt Ihr unsere Telefonnummer noch? Ich kann hier unmöglich unseren kilometerlangen Schriftwechsel mit diversen Ämtern widergeben.
Die Betonung muss auch auf "heilpädagogischer Förderung" liegen, aber so lässt sich AV-Therapie ja leicht drehen.
Viele Grüße,
Re: Förderung
Hallo,
ich habe mich schon genau über die §39 und 40 informiert und werde da auch auf keinen
Fall so schnell aufgeben. heute habe ich schon mit so vielen Leuten gesprochen und
niemand wusste wirklich bescheid.
Das werden wir schon schaffen.
Danke
Liebe Grüsse Sonia
ich habe mich schon genau über die §39 und 40 informiert und werde da auch auf keinen
Fall so schnell aufgeben. heute habe ich schon mit so vielen Leuten gesprochen und
niemand wusste wirklich bescheid.
Das werden wir schon schaffen.
Danke
Liebe Grüsse Sonia