Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

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Raser777
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Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#1

Beitrag von Raser777 »

Bei der Versorgung durch die Berufsgenossenschaft wird ja die Höhe der Kostenübernahme der HG nach Kategorie 1,2 oder 3 gestaffelt.
Auf der Verordnung vom HNO steht ja keine Kategorie.Nach welchen Kriterien und von wem wird diese denn bestimmt?
Entscheidet das die BG auf Empfehlung des Akustikers oder schaut sie nur auf die Verordnung des HNO?
Kann mich da jemand aufklären?
Ohrenklempner
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

In der Regel bekommst du für beruflichen Mehrbedarf Kategorie 2 von der BG bezahlt. Nur bei wirklich gut begründetem Noch-mehr-Bedarf kann auch nach Kategorie 3 bezahlt werden. Als Rentner bekommst du Kategorie 1.
Roybaer
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#3

Beitrag von Roybaer »

Hallo Raser777,
ich habe Kategorie 3.
Hab eine Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit anerkannt und arbeite immer noch im Lärmbereich.
Die von der BG bezahlen Geräte nennen sich "ICP".
Kannst du ja mal googeln.
Wurde bei dir eine Lärmschwerhörigkeit anerkannt?
Warum übernimmt die BG die Kostenübernahme?
Grüsse, Roybaer
Beidseitige Lärmschwerhörigkeit. Anerkannt als Berufskrankheit.
Rechts hochgradig 72%, links mittelgradig 47% Verlust.
Raser777
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#4

Beitrag von Raser777 »

Hallo,
ja, wurde vor 5 Jahren anerkannt(Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit).
Ich bin aber mittlerweile Rentner.So wie ich Ohrenklempner
verstehe wird man als Rentner gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt.Ich hatte eigehtlich angenommen die Kategorie hat irgendwas mit dem tatsächlichen Hörverlust zu tun.Der Akustiker der im Moment im Auftrag der BG meine neuen HG`s einstellt meinte ich wäre Kategorie 2.Danach wurde auch das HG ausgesucht welches ich im Moment teste(Starkey Evolve 1200Ric).Da muss ich beim nächsten Termin nochmal nachhaken.
Ohrenklempner
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Oha, also wenn das funktioniert mit Kategorie 2 als Rentner, wäre ich überrascht.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Berufsgenossenschaft nur für den beruflichen Mehrbedarf eine höhere Kategorie bezahlt. Ich kann mich natürlich auch irren. Selbst wenn es so sein sollte, handelt es sich aber nicht um eine Benachteiligung. Du bekommst so oder so eine Hörgeräteversorgung komplett bezahlt. Es geht bei den Kategorien darum, dass du beispielsweise als Dachdecker höherwertige Geräte mit Windgeräusch- und Impulsschallunterdrückung benötigst, um das Gehämmere in luftiger Höhe besser zu ertragen, als Rentner aber nicht.
svenyeng
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#6

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@ohrenklempner:
Das kann gut sein. Er ist zwar Rentner, aber die Schwerhörigkeit ist ja berufsbedingt.
Denke mal das es dann auch lebenslang von der BG Geld dafür gibt.

Gruß
sven
Pfadi_
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#7

Beitrag von Pfadi_ »

svenyeng hat geschrieben: 16. Mär 2024, 08:35
Das kann gut sein. Er ist zwar Rentner, aber die Schwerhörigkeit ist ja berufsbedingt.

Meiner Ansicht nach, ist die Begründung anders: Personen, die berufsbedingten Einflüssen wie Lärm, Staub oder Wind ausgesetzt sind, benötigen aus Sicht der BG andere Festures als Rentner.

Es geht darum, den Bedarf zielgruppenspezifisch zu erfüllen, nicht um Diskriminierung oder die Ursache der Schwerhörigkeit.

Grüße

Pfadi
Starkey Evolv AI 2400 ITC R
Ohrenklempner
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, die BG zahlt auch lebenslang für Hörgeräte. Das ist ja nicht das Thema. Es ging nur darum, dass Berufstätige möglicherweise Geräte mit einer größeren Funktionalität benötigen und daher eine höhere Kategorie bezahlt bekommen.
sarahmaike
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Registriert: 11. Feb 2016, 12:34
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Re: Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

#9

Beitrag von sarahmaike »

Ich erlebe es in den letzten 2-3 Jahren so, dass die BG, auf jeden Fall bei Rentner, ausschließlich nur noch Kategorie 1 bezahlen, selbst wenn bis zum Renteneintritt eventuell noch eine höhere Kategorie genehmigt wurde. Die besseren Features sind halt zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit mit Renteneintritt auch wirklich nicht mehr notwendig.

Selbst bei Berufstätigen wird es immer schwieriger Kategorie 3 durchzusetzen - habe ich in den letzten Jahren auch nicht mehr erlebt
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