Pfadi_ hat geschrieben: ↑17. Feb 2024, 23:02
Vermutlich ist das auch der Grund für die zumindest bei meinem Versorgungsamt herrschenden unglaublichen Bearbeitungszeiten.
Viele versuchen es unter dem Motto, mehr als abgelehnt werden kann es ja nicht.
Grüße
Pfadi
Naja, es allein auf die Antragsflut zu schieben halte ich für eine verkürzte Version. Die Organisation ist leider zum Teil doch sehr ausbaufähig und wenn ich mir vorstelle, dass die meisten Antragssteller sich eher vorher nicht schlau gemacht haben oder einen fachkundigen Berater hatten, dann geht allein eine geraume Zeit ins Land mit Behördenpingpong a la, es fehlt noch das, und jenes bräuchte es noch so…
Ich habe in 2020 den Verschlechterungsantrag in einem neuen Bundesland eingereicht (da tatsächlich nicht mehr das von vor ca 30 Jahren bei Ersterteilung eines GdB). Alleine der Umzug der Akte von Hessen nach Baden-Württemberg war ein Akt … ohne die wollten sie nicht sich überhaupt damit auseinandersetzen was ich denn jetzt für einen Zustand bei meinem Gehör haben würde.
Danach lief es auf ein (ok, Corona) höchst merkwürdiges „Gutachten“ der Amtsärztin raus (die kosten das Amt nichts, egal ob nicht mal ansatzweise vom Fach), die entgegen der Versorgungsmedizinverordnung eine ganz eigene Rechnung aufmachte (ok, dafür kam der erste Bescheid schon unter 6 Monaten nach der Antragsstellung), die auf „gnadenweise“ Zuerkennung von GdB 40 anstatt vorher GdB 30 hinauslief. Dagegen einen begründeten Widerspruch eingelegt innerhalb der Frist nach Akteneinsicht (ich bin fast aus den Schuhen gekippt ob der Argumentationsweise im Gutachten). Bei Ablehnung oder wenn etwas komisch ist IMMER Akteneinsicht fordern, dann müssen alle Bestandteile der Akte offengelegt werden.
Mein HNO-Praxis meldete auf Anfrage an das Amt, das was in den normalen jährlichen Untersuchungen dokumentiert sei (65 dB Freiburger) und Tonaudiogramm sei was sie hätten und liefern würden.
Das war natürlich gar nicht was das Amt gemäß Versorgungsmedizinverordnung haben wollte, nur da hatten die Damen bei der HNO-Praxis taube Ohren… Ich wurde angeblafft: was ich denn mit 60/80/100 dB wolle, aber gut, da lief nichts. Am Ende war die Sachbearbeiterin bereit die Daten beim Akustiker erheben zu lassen und dann damit in die Widerspruchsvorlage bei einem anderen Gutachter zu gehen.
Der kam (zu meinem erfreuten Erstaunen) zu dem Ergebnis, mir ständen stattdessen erwarteten GdB von 60 sogar ein GdB von 70 allein basierend auf der Schwerhörigkeit zu (einzige relevante und beantragte Grundlage). Hat insgesamt knapp 17 Monate gedauert und ich kann mir vorstellen, dass es mitunter Jahre dauern kann wenn nicht alle Beteiligten an einem Strang ziehen…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)