Merkzeichen Gl

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Taubem
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Merkzeichen Gl

#1

Beitrag von Taubem »

Bekommt man die Marke "Gl" im SB-Ausweis, wenn man an Taubheit grenzend schwerhörig ist, aber keine schwere Sprachstörung hat?
sedi
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Re: Markenzeichen Gl

#2

Beitrag von sedi »

Ja,
sprachliche Fähikeit ist kein Kriterium, einzig die Audiogramme des HNO, bei mir war es aktuelle Kurven und die Historie der vergangenen mehreren Jahre im Verlauf.
Es gab keinerlei Rückfragen.
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
Dani!
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Re: Markenzeichen Gl

#3

Beitrag von Dani! »

Die "Sprachstörung" ist nur relevant für den GdB 100 allein für das Hören. Sonst nicht
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
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muggel
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Re: Markenzeichen Gl

#4

Beitrag von muggel »

Nach VersMedV gilt man als Gehörlos wenn man
- eine beidseitige Taubheit
- eine beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen
hat.
Dh man kann das GL auch bekommen, wenn man nach Audiogrammen „nur“ an Taubheit grenzend schwerhörig ist, aber dann nur, wenn schwere Sprachstörung vorliegen.

Ob man nach Audiogramm eine Taubheit hat oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit muss man durchrechnen. Wenn die Einschätzung der Schwerhörigkeit vom HNO kommt, dann kann es sein, dass nach VersMedV bereits eine Taubheit vorliegt.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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muggel
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Re: Markenzeichen Gl

#5

Beitrag von muggel »

Achso: nachzulesen in der VersMedV Teil D (Merkzeichen):
4.
Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Taubem
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Re: Markenzeichen Gl

#6

Beitrag von Taubem »

Meine Sprache wird von fremden Personen oft nicht verstanden. Ich habe mit 16 Jahren Hörgeräte bekommen, habe aber auch früher als Kind schlecht gehört. Liegt damit schon eine Sprachstörung vor?
muggel
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Re: Markenzeichen Gl

#7

Beitrag von muggel »

...wenn das Ärzte und Co bestätigen, dass du schwere Sprachstörungen hast, dann ja... sonst nein. Es muss halt alles durch Ärzte nachgewiesen werden.
Bekommst du denn Logopädie?
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Randolf
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Re: Markenzeichen Gl

#8

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Für die Radiogebührenbefreiung ist das Merkzeichen RF erforderlich, das Merkzeichen GL ergibt keinen weiteren Vorteil.

Gruß
muggel
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Re: Markenzeichen Gl

#9

Beitrag von muggel »

Vorteile hat man durch Merkzeichen eh nicht, aber Nachteilsausgleiche.
Der Nachteilsausgleich bei dem Merkzeichen GL liegt in dem vergünstigten ÖPNV-Tickt ("Wertmarke").
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Randolf
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Re: Markenzeichen Gl

#10

Beitrag von Randolf »

... geht auch anders ...
GL bedarf es gar nicht!
rabenschwinge
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Re: Markenzeichen Gl

#11

Beitrag von rabenschwinge »

Stimmt, das andere wäre G und aG.

Erklärung:
Wer im Straßenverkehr eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit hat und nur eingeschränkt unter erheblichen Gefahren bis zu 2 Kilometer gehen kann, bekommt das Merkzeichen G (Gehbehinderung) und darf somit vergünstigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Das Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung) hingegen erhalten nur Menschen, die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigungen haben und sich auf Grund ihrer Behinderung ausschließlich mit fremder Hilfe - wie beispielsweise einem Rollstuhl - oder unter äußerster Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Quelle hier: https://www.enableme.de/de/artikel/wert ... sweis-2147
muggel
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Re: Markenzeichen Gl

#12

Beitrag von muggel »

Früher, vor Einführung des Merkzeichens GL gab es für Gehörrlose das Merkzeichen G. Heute jedoch nur dann, wenn man gehbehindert ist. Das sind die wenigsten nur aufgrund der Hörschädigung.

Oder wie meinst du es? Wann bekommt man denn noch die Wertmarke?
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Apfelschorle
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Re: Merkzeichen Gl

#13

Beitrag von Apfelschorle »

Ich werfe mal ein:
Rundfunkgebühren Befreiung gibt's doch garnicht mehr....Hat man RF zahlr man die Hälfte der Gebühren.

Ist bei mir jedenfalls so.
sedi
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Re: Merkzeichen Gl

#14

Beitrag von sedi »

wie Apfelschorle schreibt ist es bei mir auch.

Verringerung der Beiträge, keine Befreiung.

habt eine schöne Woche-
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
muggel
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Re: Merkzeichen Gl

#15

Beitrag von muggel »

… nicht die Hälfte, sondern 1/3. Aber ja, du hast soweit Recht, Befreiung bei der Rundfunkgebühr gibt es nicht mehr.
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Dani!
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Re: Merkzeichen Gl

#16

Beitrag von Dani! »

Mit RF alleine nichtt. Wer aber über den Luxus verfügt, weitere Behinderungen zu vereinen, kann durchaus in den Genuss der Gebühren Befreiung kommen.
Dominik
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muggel
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Re: Merkzeichen Gl

#17

Beitrag von muggel »

…oder wenn man in einem Heim lebt, oder Kind unter 25 Jahren ist, was noch bei den Eltern lebt, oder man Empfänger von bestimmten Sozialleistungen ist etc pp.
Ich meinte tatsächlich nur aufgrund des Merkzeichens RF.
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Randolf
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Re: Merkzeichen Gl

#18

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Ja, daran wird es liegen.
Die Wertmarke für den ÖPNV!
Die ist sehr begehrt.

Gruß
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