Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

emilsborg
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#26

Beitrag von emilsborg »

cherusker hat geschrieben: 4. Jan 2024, 10:49 Warum man sich dann nicht anderweitig beraten lassen hat, bleibt ein Rätsel.
Beraten von wem, Akustiker bei Kind oder wem?
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cherusker
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#27

Beitrag von cherusker »

Es gibt andere Akustiker außer Kind ...
Grüße vom cherusker :cheers:
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emilsborg
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#28

Beitrag von emilsborg »

cherusker hat geschrieben: 4. Jan 2024, 10:49
Ich gehe auch davon aus, dass der Übernahme der Zuzahlung schriftlich zugestimmt wurde, sonst hätte KIND die zuzahlungspflichtigen Hörgeräte nicht abgegeben.
Anscheinend gab es Probleme bei den zuzahlungsfreien Geräten bei der Nutzung im Alltag, die nicht mit dem Freiburger nachgewiesen werden konnten. Warum man sich dann nicht anderweitig beraten lassen hat, bleibt ein Rätsel.
Versuche es doch mal ohne Unterschrift unter die Mehrkostenerklärung zu setzen, das geht nicht. Und wage es handschriftlich einen Kommentar darauf zu machen weil das Verstehen im Störgeräusch im Alltag eben nicht erfüllt ist (auch wenn scheinbar der Freiburger im Störgeräusch etwas anderes aussagt). Bei letzterem verlangt die Abrechnungsstelle eine entsprechende neue Erklärung (natürlich rückdatiert mit bereits handschriftlich ausgefüllten Datum) ohne Zusatz… alles andere würde von der Krankenkasse nicht akzeptiert (das habe ich schriftlich per Email bekommen). Dass die Mehrkostenerklärung von vielen Gerichten als nichtig angesehen wurde (es gibt keine Wahlmöglichkeit sie nicht zu unterzeichnen, sonst geht es gar nicht Richtung Krankenkasse für deren Anteil).

Wenn es bei dir eine große Auswahl an Akustikern gibt, herzlichen Glückwunsch. Ich habe hier schon Kommentare gesehen, wo es anscheinend 10(?) Akustiker im nahen Umfeld gibt. Bei mir gibt es genau 2, außer ich will weitere Strecken mit dem Auto fahren. Der Akustiker vor Ort neben Kind hat sich leider durch sein Gebahren disqualifiziert. Schwuppdiwupp gibt es aus schon von anderen genannten Gründen keine Alternative vor Ort, und dass die Möglichkeit vor Ort leider viele Vorteile hat, das können viele bestätigen.
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AlfredW
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#29

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

ich habe die Mehrkostenerklärung bei meiner letzten Versorgung nicht unterschrieben.
Allerdings hat mir der Akustiker daraufhin deutlich gesagt, dass er lieber die Versorgung abbricht,
als ein aufzahlungspfichtiges Gerät kostenfrei abzugeben.

Gruß

Alfred
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emilsborg
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Re: Erfahrungen mit Klagen vor den Sozialgerichten für eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung mit Hörgeräten

#30

Beitrag von emilsborg »

Hallo,

Hier noch ein Update nach einem durchaus erhellenden Telefonat mit einem spezialisierten Anwalt zu dem Thema Urteil vs. Gutachten und regionalen „Besonderheiten“.

Auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit dürfen die Gerichte quasi frei entscheiden, solange die Entscheidung nicht gegen ein Gesetz verstößt (dann wäre dies ein Grund für ein Weiterziehen des Verfahrens). Dass die Urteilsbegründung das Urteil nur in Teilen berücksichtigt und zudem sogar inhaltlich falsch interpretiert / wiedergibt, ist auch zulässig, auch wenn das (auch aus anwaltlicher Sicht) natürlich nicht das Vertrauen in eine neutrale und ausgewogene Bewertung der beigebrachten Argumente erhöht (zulässig aber allemal).
Wichtig ist in jedem Fall, gänzlich unmöglich ist es grundsätzlich nirgends, auch bezüglich einem vollständigen Erstattungsanspruch Recht zu bekommen. ABER, es gibt mit Dresden und Stuttgart (und teilweise Essen) auch Landessozialgerichte, die deutlich mehr ablehnendere Entscheidungen fällen als andere (zum Beispiel Berlin-Brandenburg), so dass sehr ähnlich gelagerte Fälle, je nach Wohnort, grundsätzlich sehr unterschiedliche Erfolgsaussichten haben. Bezüglich der Entscheidungsfindung gewisser Senate in Dresden und Stuttgart scheint es dort „etablierte“ Glaubenssätze zu geben, die zwar in der Fachwelt bezüglich ihrer Stichhaltigkeit kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen werden auf Grund der doch bestenfalls sehr vereinfachten Sichtweise. Die oben bereits erwähnte unabhängige Beweiswürdigung schützt die Richter aber davor, dass die Urteile reihenweise kassiert würden vom Bundessozialgericht, da man dorthin nicht kommt wenn „nur“ Tatsachen und Einschätzungen aus Gutachten falsch interpretiert wurden in der Urteilsbegründung.
Sozialgerichte innerhalb der Bezirke dieser Landessozialgerichte richten sich natürlich nach dem tonangebenden Entscheiden dort, denn wer hat schon Interesse immerzu gemaßregelt zu werden.

Es gibt offenbar eine Reihe anhängiger Fälle beim Bundessozialgericht bezüglich der tatsächlichen Aussagekraft kleiner Unterschiede (5/10 dB) im Freiburger und anderen Detailfragen, aber wann diese zur Verhandlung kommen und wie diese ausgehen, ist natürlich nicht absehbar.

Mein Fazit: wohl denen die im „richtigen“ Gebiet wohnen oder mit neutralen Gerichten ohne vorgefasste Meinung zu tun haben, dort scheint es sehr häufig zugunsten der klagenden Schwerhörigen auszugehen. Baden-Württemberg und Sachsen zählen zumindest bei bekannten Entscheidungstendenzen eher nicht dazu. Für die Einwohner dort und natürlich alle anderen auch bleibt nur die Hoffnung, dass es entweder durch das Bundessozialgericht (oder den Gesetzgeber) zu einer anderen Regelung kommt, die hier besser wie heute Klarheit schafft.
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