Eine Frage,
wenn ich unzufrieden bin, kann ich dann meine Überweisung zurückverlangen und muss ich dann die anfallenden Kosten übernehmen?
vg
racker
Überweisung zurückverlangen
Re: Überweisung zurückverlangen
Hallo!
Warum hast Du schon etwas bezahlt bevor Du zufrieden bist?
HGs kann man in Ruhe testen und erst wenn man zufrieden ist bezahlt man.
Wenn Du schon überwiesen hast, hast Du die Rechnung bezahlt.
Du kannst nun höchstens zu Deinem Akustiker gehen und fragen ob Du dieHGs zurückgeben kannst und er Dir Dein Geld erstattet.
Er muss es aber nicht.
Ich gehe auch mal davon aus, das er es nicht tun wird, denn man kann ja in Ruhe und ohne Risiko testen.
Gruß
sven
Warum hast Du schon etwas bezahlt bevor Du zufrieden bist?
Wenn Du schon überwiesen hast, hast Du die Rechnung bezahlt.
Du kannst nun höchstens zu Deinem Akustiker gehen und fragen ob Du die
Er muss es aber nicht.
Ich gehe auch mal davon aus, das er es nicht tun wird, denn man kann ja in Ruhe und ohne Risiko testen.
Gruß
sven
Re: Überweisung zurückverlangen
Hi Sven
ich denke racker meint die bisher verursachten Aufwandskosten, die in der Testphase entstanden sind.
racker meint sicher die Verordnung (im Sinne von ärtzlicher "Überweisung")
Müsste er mal konkreter sagen,
ich denke racker meint die bisher verursachten Aufwandskosten, die in der Testphase entstanden sind.
racker meint sicher die Verordnung (im Sinne von ärtzlicher "Überweisung")
Müsste er mal konkreter sagen,
125 - 250 - 500 - 1k - 2k - 3k - 4k - 8k
Akustiker:
R: 25 - 30 - 30 - 30 - 40 - 45 - 70 - 80
L: 30 - 30 - 35 - 40 - 60 - 60 - 80 - 90
HNO
R: 25 - 30 - 30 - 30 - 35 - 60 - 60 - 80
L: 25 - 30 - 35 - 40 - 65 - 60 - 75 - 85
Signia Pure 7 IX
Akustiker:
R: 25 - 30 - 30 - 30 - 40 - 45 - 70 - 80
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Signia Pure 7 IX
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Ohrenklempner
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- 10
Re: Überweisung zurückverlangen
Während der Testphase kann man die Versorgung jederzeit abbrechen und du kannst deine Verordnung wiederhaben.
Kosten dürfen dir nicht in Rechnung gestellt werden, außer du hast eine aufzahlungspflichtige Maßanfertigung veranlasst, dann darf dir dafür etwas berechnet werden. Das wird normalerweise aber aus Kulanz nicht gemacht.
(Das bezieht sich auf Versorgungen über eine gesetzliche Krankenkasse. Privat ist ne andere Geschichte, da kann man dir natürlich jeden Aufwand auch in Rechnung stellen.)
Kosten dürfen dir nicht in Rechnung gestellt werden, außer du hast eine aufzahlungspflichtige Maßanfertigung veranlasst, dann darf dir dafür etwas berechnet werden. Das wird normalerweise aber aus Kulanz nicht gemacht.
(Das bezieht sich auf Versorgungen über eine gesetzliche Krankenkasse. Privat ist ne andere Geschichte, da kann man dir natürlich jeden Aufwand auch in Rechnung stellen.)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Überweisung zurückverlangen
...und falls der Akustiker die Verordnung nicht wieder rausrücken mag, kannst Du Dir beim HNO eine neue ausstellen lassen.
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Entweder wir finden einen Weg,
oder wir machen einen.
(Hannibal Barkas)
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Ohrenklempner
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- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: Überweisung zurückverlangen
...und bei der Krankenkasse petzen. Die mag das gar nicht, wenn ein Akustiker gegen die Verträge verstößt.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Überweisung zurückverlangen
Hallo!
Bezüglich Verordnung ein Tipp:
Mache von der Verordnung Kopien und das original lässt Du zu Hause.
Für die Testphase ist das Original nicht nötig, da reicht die Kopie.
Eine Kopie macht nen Wechsel einfacher, weil man dann nicht rum diskutieren muss, falls es so kommen sollte.
Gruß
sven
Bezüglich Verordnung ein Tipp:
Mache von der Verordnung Kopien und das original lässt Du zu Hause.
Für die Testphase ist das Original nicht nötig, da reicht die Kopie.
Eine Kopie macht nen Wechsel einfacher, weil man dann nicht rum diskutieren muss, falls es so kommen sollte.
Gruß
sven
