Ist zwar ein paar Monate alt, aber sicher nicht veraltet...
Möchte noch ergänzen: Auch sämtliche Fahrten zu Ärzten und HGA können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dazu entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (bspw. ÖPNV-Ticket) ansetzen oder 30 Cent pro Km. Dabei muss man übrigens auch nicht die kürzeste Strecke ansetzen - sondern die, die "am besten" gewesen ist (also bspw. die schnellste).
Das gilt übrigens ganz allgemein: Man kann Gesundheitskosten immer ansetzen. Ob es steuerlich etwas bringt oder nicht hängt von der zumutbaren Eigenbelastung ab - diese wiederum hängt am zu versteuernden Einkommen (je mehr, desto mehr zumutbar).
Vielleicht nicht unwichtig: Natürlich kann man nur das angeben, was man auch wirklich an Kosten hatte. D.h. wenn die Kasse das
HG voll bezahlen sollte, kann man selbstverständlich auch nichts ansetzen - wohl aber die Fahrtkosten
Für die Fahrten braucht man
kein Fahrtenbuch führen! Man gibt an, wann, wohin, warum (kurz & knackig) und die insgesamt aufgewendeten Kilometer bzw. Kosten.