danke für euer vielen Hilfen,
Jetzt mal noch eine Frage.
Ich habe, weil uns das geschrieben wurde, denn SBA ans VA geschickt, sollte ich sofort nach Posteingang tun ..., (war wohl dumm von mir ?) heißt das dann ich habe den Bescheid anerkannt? Wir haben ja jetzt den SBA gar nicht da, er ist zur Änderung beim VA ... Kann ich trotzdem diesen Widerspruch einreichen oder ist es in dem Fall günstiger nach dem Urlaub einen Änderungsantrag zu stellen?
Also noch mal in Kruzfassung:
Sollte ich heute noch schnell den Widerspruch schreiben um ihn morgen auf dem Weg zum
LG
einen schönen Sonntag
PetraAnett
