AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

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Rotkäppchen
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AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#1

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo, liebe Forumsmitglieder,

mein fast 9jähriger Sohn geht in eine bayerische Regelschule, und zwar in die 3. Klasse, wo er mit Konzentrationsproblemen, Verständnisschwierigkeiten und LRS zu kämpfen hat.

Da ärztlicherseits der Verdacht auf AVWS geäußert wurde, haben wir ihn Anfang des Schuljahres bei einem Pädaudiologen testen lassen. Nach der bestätigten Diagnose wandten wir uns an die Pädaudiologische Beratungsstelle, um entweder über einen Wechsel an das Förderzentrum Hören zu sprechen (das unser älterer Sohn mit peripherer Hörstörung besuchte und mit dem wir sehr zufrieden waren) oder um Unterstützung durch den Mobilen Dienst zu erhalten.
Dort wurde er nochmals getestet, allerdings mit anderen Untertests. Auch der Testablauf (ich war anwesend) schien mir etwas anders als beim Arzt zu sein (häufiges Nachfragen). Das Ergebnis, mit dem wir schnell verabschiedet wurden, lautete: Das Kind hat keinerlei Hörprobleme und nicht das geringste Anzeichen für AVWS.

Reichlich verwirrt fragten wir nochmals beim Pädaudiologen nach, der sich das Ganze auch nicht erklären konnte. Als er auf telefonische Anfrage bei der Beratungsstelle keine befriedigende Auskunft erhielt, verwies er uns an eine renommierte Kollegin zur erneuten Testung. Auch diese Pädaudiologin, die nach eigener Auskunft und Info der Beratungsstelle viele AVWS-Kinder testet, die anschließend aufs Förderzentrum gehen, stellte bei unserem Sohn AVWS fest (dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne).

Doch nach Einreichung der ärztlichen Unterlagen kam nun wieder ein Schreiben von der Beratungsstelle mit der Antwort: "Die fachärztliche Diagnose AVWS bedeutet in diesem Fall nicht die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf 'Hören'. Sonderpädagogische Maßnahmen werden erst dann notwendig, wenn sich nach pädagogischer Audiologie mindestens drei Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zeigen."

Soweit die Fakten. Leider verstehen wir überhaupt nicht, wie das sein kann, dass zwei Ärzte AVWS diagnostizieren, die Beratungsstelle das aber nicht anerkennt. Kann uns jemand vielleicht die Hintergründe erklären oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir wünschen uns doch nur professionelle Unterstützung für unseren Sohn. Auch die FM-Anlage, die der Arzt verschrieben hat, übernimmt die Krankenkasse wohl nur, wenn die Beratungsstelle sie befürwortet.

Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Manuela
Benjamin, *2002, peripher hörgeschädigt
James, *2006, AVWS
fast-foot
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo Rotkäppchen,

herzlich willkommen!

Zunächst ein mal möchte ich erwähnen, dass in unseren Breitengraden keine einheiltlichen Kriterien zur Diagnostik von AVWS existieren.

Es sollten allerdings verbindliche Kriterien existieren, nach welchen entschieden wird, ob sonderpädagogischer Förderbedarf 'Hören' zuerkannt werden muss. Ich würde mich danach erkundigen, welche Tests durchgeführt werden und wie die Resultate ausfallen müssen.

Und ob die Ergebnisse von extern durchgeführten Untersuchungen anerkannt werden, und wenn ja, von wem.
"Die fachärztliche Diagnose AVWS bedeutet in diesem Fall nicht die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf 'Hören'. Sonderpädagogische Maßnahmen werden erst dann notwendig, wenn sich nach pädagogischer Audiologie mindestens drei Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zeigen."
Dies widerspricht jedoch folgender Aussage:
Auch diese Pädaudiologin, die nach eigener Auskunft und Info der Beratungsstelle viele AVWS-Kinder testet, die anschließend aufs Förderzentrum gehen, stellte bei unserem Sohn AVWS fest (dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne).
Da ja drei Auffälligkeiten fest gestellt wurden, widerspricht dies folgendem Resultat:
Rotkäppchen hat geschrieben:Das Ergebnis, mit dem wir schnell verabschiedet wurden, lautete: Das Kind hat keinerlei Hörprobleme und nicht das geringste Anzeichen für AVWS.
Gruss fast-foot
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Norbert_S
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#3

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Manuela!

Du schreibst:
<< Soweit die Fakten. Leider verstehen wir überhaupt nicht, wie das sein kann, dass zwei Ärzte AVWS diagnostizieren, die Beratungsstelle das aber nicht anerkennt. Kann uns jemand vielleicht die Hintergründe erklären ... >>
Ja, kann ich ;-).
Einzig und allein zuständig ist, auf Antrag von Eltern und/oder Regelschule, die Pädaudiologische Beratungsstelle. Und die kann, da fachlich selbst kompetent, externe Gutachten, Diagnosen usw. zur Kenntnis nehmen oder das auch gleich bleiben lassen.
Zum leichteren Verständnis, warum das so schon ganz richtig ist, ein von mir leicht überspitztes Beispiel aus dem wirklichen Leben: Da kommt eine Mutter in die Schule mit einem knallvollen Leitz-Ordner. Darin massenhaft Gutachten und Diagnosen für alles und jedes (außer vielleicht Haarausfall). Sie hatte mit ihrem Kind einen Diagnose- und Therapie-Tourismus veranstaltet (von der Uni-Klinik bis zur Gymnastik-Lehrerin) und erwartete jetzt, dass das Schulsystem sämtliche Hilfen zackig und ohne eigene Überprüfung sofort und kostenfrei liefert. Wenn ein Mediziner die gewünschte Diagnose nicht stellen wollte, dann zog sie solange weiter, bis sie jemand fand, der das für sie zu Papier brachte. (In Elternkreisen werden Facharzt-Praxen und Uni-Kliniken gehandelt, die angeblich eher großzügige Diagnosen stellen …) Sie war ganz erstaunt, dass sich niemand für ihren Papier-Berg groß interessierte.
Ein weiteres Beispiel: Eine Familie legt bei der Einschulung ein Gutachten vom örtlichen Kinderarzt vor. Daran steht wirklich „Ich stelle das Kind … vom Schulbesuch zurück!“ Dafür ist der Mann weder ausgebildet noch im allergeringsten zuständig. Einzig und allein Sache der Schule, die daran ihre eigenen Maßstäbe anlegt.
Und noch ein Beispiel: Eine Mutter meldet nach Umzug ihr Kind an der Schule an. Es habe LRS, Rechenschwäche, sei verhaltensauffällig und außerdem noch hochbegabt. Die zuständigen staatlichen Stellen konnten später davon nichts bestätigen.
Das ist leider ein verbreitetes Missverständnis, das selbst beigebrachte Diagnosen vom Schulsystem beachtet werden müssen. Allerdings sollten Mediziner das wissen und Eltern entsprechend informieren.
Und: Das schließt natürlich nicht aus, dass Fachstelle und/oder Gesundheitsamt selbst ein externes Gutachten einholen.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
Norbert_S.
fast-foot
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#4

Beitrag von fast-foot »

Norbert S. hat geschrieben:Einzig und allein zuständig ist, auf Antrag von Eltern und/oder Regelschule, die Pädaudiologische Beratungsstelle. Und die kann, da fachlich selbst kompetent, externe Gutachten, Diagnosen usw. zur Kenntnis nehmen oder das auch gleich bleiben lassen.
Tja, und somit ist sie nicht unabhängig und kann somit willkürlich entscheiden, bspw. um Kosten zu sparen. Und ich habe ehrlich gesagt den Verdacht, dass dies hier geschehen ist.

Gruss fast-foot
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maxebaumann
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#5

Beitrag von maxebaumann »

fast-foot hat geschrieben:Hallo Rotkäppchen,

herzlich willkommen!

Zunächst ein mal möchte ich erwähnen, dass in unseren Breitengraden keine einheiltlichen Kriterien zur Diagnostik von AVWS existieren.

Es sollten allerdings verbindliche Kriterien existieren, nach welchen entschieden wird, ob sonderpädagogischer Förderbedarf 'Hören' zuerkannt werden muss. Ich würde mich danach erkundigen, welche Tests durchgeführt werden und wie die Resultate ausfallen müssen.

Und ob die Ergebnisse von extern durchgeführten Untersuchungen anerkannt werden, und wenn ja, von wem.
"Die fachärztliche Diagnose AVWS bedeutet in diesem Fall nicht die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf 'Hören'. Sonderpädagogische Maßnahmen werden erst dann notwendig, wenn sich nach pädagogischer Audiologie mindestens drei Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zeigen."
Dies widerspricht jedoch folgender Aussage:
Auch diese Pädaudiologin, die nach eigener Auskunft und Info der Beratungsstelle viele AVWS-Kinder testet, die anschließend aufs Förderzentrum gehen, stellte bei unserem Sohn AVWS fest (dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne).
Da ja drei Auffälligkeiten fest gestellt wurden, widerspricht dies folgendem Resultat:
Rotkäppchen hat geschrieben:Das Ergebnis, mit dem wir schnell verabschiedet wurden, lautete: Das Kind hat keinerlei Hörprobleme und nicht das geringste Anzeichen für AVWS.
Das mit der FM-Anlage Wundert mich nicht. Ich Kämpfe schon 2 Jahre mit der KK , die trotz Fachärztlucher Verordnung sich artnäckig hinter nur fadenscheinigen Erklärungen Versteckt. Da ich CI- Träger bin, hat mir jetzt Cochlear seine Variante zur Verfügung gestellt. kostenlos. mal sehen, was das gibt. Ich Berichte später mal da drüber.

Gruss fast-foot
Norbert_S
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#6

Beitrag von Norbert_S »

@ fast-foot:
Du schreibst:
<< Tja, und somit ist sie (die Fachstelle) nicht unabhängig und kann somit willkürlich entscheiden, bspw. um Kosten zu sparen. Und ich habe ehrlich gesagt den Verdacht, dass dies hier geschehen ist. >>
Um die Unabhängigkeit geht es hierbei gar nicht.
Du kennst das Verfahren offensichtlich nicht. Lies bitte meine Beispiele noch mal. Die Fachstelle macht einen Vorschlag wie z.B. Lernbegleitung oder technische Hilfen. Die Entscheidung fällt ganz wo anders, beim Schulamt. Und die Kosten tragen noch einmal andere Stellen. Außerdem werden Umfang und die Notwendigkeit der vereinbarten Maßnahmen alljährlich erneut überprüft.
Mit dem amtlich vorgegebenen Verfahren wird verhindert, das sich Eltern durch Gefälligkeitsgutachten (eine entfernte Tante des Kindes oder ein Kegelbruder des Vaters ist zufällig Dr. med. dent) Vorteile verschaffen. Kosten, die für unsinnige Maßnahmen (ich meine jetzt nicht den Vorgang von Manuela-Rotkäppchen!) vergeudet werden, fehlen an anderer Stelle, wo sie dringend erforderlich wären. Es geht hier um Chancengleichheit und Lern-Gerechtigkeit.
Und für dich noch ein Beispiel: Deine Steuern legt einzig und allein dein Finanzamt fest. Und nicht der von dir ausgewählte und bezahlte Steuerberater.
Manuelas Mediziner haben sie möglicherweise unvollständig informiert.
Norbert_S
Momo
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#7

Beitrag von Momo »

Hallo zusammen,

meine Erfahrung ist die, dass ein wenig von allem stimmt.

Richtig ist, was Norbert beschreibt. Die begutachtende Stelle kann, aber muss nicht, externe Gutachten/ Diagnosen berücksichtigen.
Es ist sehr gut möglich, dass ein Arzt eine AVWS feststellt, die aber für einen Förderbedarf im Bereich Hören nicht ausreicht. Das liegt daran, dass die "medizinischen" Kriterien nicht unbedingt mit denen zur Feststellung des Förderbedarfs übereinstimmen.
Und ja, es ist durchaus theoretisch denkbar, dass an SH-Schulen angeschlossene Beratungsstellen nicht ganz objektiv sind, aber was sollte ihnen das bringen?
Genauso kann man auch Ärzten unterstellen nicht so ganz objektiv zu sein, denn mit einer diagnostizierten AVWS geben Eltern sich zufrieden und stellen keine weiteren Forderungen mehr an den Arzt und er ist die Eltern los.. (ok- bösartig sowas anzunehmen, aber theoretisch genauso möglich).
Dass eine FM-Anlage abhängig sein soll von der Beratungsstelle kann ich mir nicht vorstellen, letztlich hat/ kann sie ein Arzt verordnen mit entsprechender medizinischer Diagnose.

Ich denke hier wären noch einmal Beratungsgespräche angesagt, sowohl mit dem Arzt als auch der Beratungsstelle. Scheinbar ist ja einiges nicht klar.
Letztlich sehe ich hier den behandelnden Arzt am Zug, wenn er eine Diagnose stellt.
Die Kriterien für einen Förderbedarf schienen ja nicht erfüllt und das sollte auch von der Beratungsstelle begründet werden können, und zwar auch für Eltern verständlich. Da ihr ja bereits ein Kind an der FS Hören habt, habt ihr doch Kontakt und könnt euch das in Ruhe erklären lassen.

Vielleicht lässt sich in Ruhe, im persönlichen Gespräch sowohl mit der Beratungsstelle (die kann euch sicher erläutern was der Arzt gemacht hat und was die gemacht haben und warum kein Förderbedarf besteht) und dem Arzt (er hat eine Diagnose gestellt und kann sicher auch Ideen zum Umgang anbieten, sollte er jedenfalls) doch einiges aufklären?

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 28. Apr 2015, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
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fast-foot
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#8

Beitrag von fast-foot »

Auesserst seltsam ist, dass die pädaudiologische Beratungsstelle dem Pädaudiologen keine befriedigende Antwort liefern konnte. Eine kompetente Beratungsstelle müsste in der Lage sein, plausibel zu begründen, weshalb keine AVWS vorliege (welche Kriterien genau werden heran gezogen, was sind die Mindestanforderungen, weshalb wurden diese nicht erfüllt (Angabe der Testresultate).

Dann diese Begründung:
Die fachärztliche Diagnose AVWS bedeutet in diesem Fall nicht die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf 'Hören'. Sonderpädagogische Maßnahmen werden erst dann notwendig, wenn sich nach pädagogischer Audiologie mindestens drei Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung zeigen.
Diese Voraussetzungen sind ja laut fachärztlicher Diagnose erfüllt. Eine seriöse Begründung würde fachlich fundiert erläutern, weshalb die pädaudiologische Beratungsstelle zu anderen Ergebnissen gelangt. Und vor allen Dingen ist in Anbetracht der Umstände folgende Aussage einfach nicht glaubwürdig:
Das Kind hat keinerlei Hörprobleme und nicht das geringste Anzeichen für AVWS.
Norber S. hat geschrieben:Mit dem amtlich vorgegebenen Verfahren wird verhindert, das sich Eltern durch Gefälligkeitsgutachten (eine entfernte Tante des Kindes oder ein Kegelbruder des Vaters ist zufällig Dr. med. dent) Vorteile verschaffen.
Ich sehe es eher so, dass die pädaudiologische Beratungsstelle unter dem Vorwand, Gefälligkeitsgutachten verhindern zu wollen, Gefälligkeitsgutachten für die Schule ausstellt, um Kosten zu sparen. Der folgende Satz sagt ja bereits alles:
Norbert S. hat geschrieben:Die zuständigen staatlichen Stellen konnten später davon nichts bestätigen.
Das sagt schon alles. Der Staat entscheidet, ob er bezahlen will.

Gruss fast-foot
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Momo
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#9

Beitrag von Momo »

Naja, wir kennen ja die genaue Diagnose (den Schweregrad nciht).
Und letztlich hat keiner von uns mit dem Arzt oder der Beratungsstelle gesprochen, so dass ich denke da liegt ein Kommunikationsproblem vor- wo auch immer...

Ich denke schon, dass die Beratungsstelle das gegenüber dem Arzt begründet hat, aber der es evtl. nichtt gut an die Eltern weitergeben konnte oder es nicht richtig verstanden wurde oder der Arzt war mit der Begründung nicht zufrieden (bedeutet er ist am Zug) und behautpet das einfach oder die Beratungsstelle hat wirklcih einen Fehler gemacht, war nciht objektiv oder oder oder...

Ich finde wir wissen zu wenig, um uns ein urteil zu erlauben.

Ich kann also nur empfehlen nachzuhaken und alles erklären zu lassen.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
fast-foot
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#10

Beitrag von fast-foot »

Die drei nachfolgend aufgeführten Kriterien erachte ich im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine AVWS vorliegt, als einigermassen sinnvoll bzw. aussagekräftig (auch die Resultate): dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne.

Hier kann man sich folgende Frage stellen:

Welche Kriterien wendet die pädaudiologische Beratungsstelle an?

Da offenbar entweder die drei Tests nicht zur Beurteilung heran gezogen werden (I) oder aber andere Resultate heraus gekommen sind (II), muss man sich des Weiteren fragen, wie es im Falle (I) denn sein kann, dass derart aufschlussreiche Tests nicht durchgeführt werden oder aber im Falle (II), weshalb die Resultate so stark abweichen.

Was gar nicht sein darf, ist, dass die Kriterien erst fest gelegt werden, nachdem eine Diagnose und vor allen Dingen die Testresultate, auf deren Grundlage sie basiert, begutachtet wurde.
So kann man nämlich genau jene Tests ausschliessen, welche ein auffälliges Resultat ergeben, gerade so, dass die eigene Ueberprüfung wahrscheinlich ein unauffälliges Resultat ergibt.

Wurden bspw. Richtungshören und die Fähigkeit zur Lautdiskrimination und -Erkennung überprüft?

Gruss fast-foot
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Rotkäppchen
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#11

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo nochmals,

nur eine technische Zwischenfrage: Erscheinen die Forumstexte erst einige Stunden später? Ich hatte heute gegen 10 Uhr eine Antwort geschrieben und kann sie hier noch nicht sehen.

Liebe Grüße
Manuela
Benjamin, *2002, peripher hörgeschädigt
James, *2006, AVWS
otoplastik
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#12

Beitrag von otoplastik »

Eigentlich erscheinen die Texte sofort.
Ich befürchte, er ist verloren gegangen. :help:
HG, Otoplastik
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
Rotkäppchen
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#13

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo an alle,

leider scheint meine erste Antwort verloren gegangen zu sein. Deshalb nun Versuch Nr. 2:

Erst einmal herzlichen Dank für die vielen ausführlichen Antworten.

Wenn die Beratungsstelle sich ihre Meinung unabhängig von ärztlichen Gutachten bildet, ist mir die Reaktion nun klarer. Trotzdem frage ich mich, welche Diagnose denn nun relevant ist.
Als Eltern wissen wir jetzt nämlich auch nicht mehr als zuvor – zwei Ärzte sagen ja, eine Beratungsstelle sagt nein. Hat unser Sohn nun AVWS? Wer hat recht? Oder lässt sich AVWS gar nicht eindeutig diagnostizieren?
Zum Hintergrund: Bei unserem älteren Sohn wurde die periphere Hörstörung erst mit 5 Jahren an der Uniklinik diagnostiziert, nach zahlreichen Tests und Arztbesuchen. Bis dahin durften wir uns Kommentare wie „Ein Kind, das gut spricht, kann nicht schwerhörig sein“ oder „Der will beim Test nur nicht mitmachen, der hat keine Lust“ anhören. Deshalb sind wir bei unserem Kleinen nun sehr darauf bedacht, eine eindeutige Diagnose zu erhalten, auch, um ihm derartige Erfahrungen zu ersparen.

Wir werden nochmals das Gespräch mit der Beratungsstelle suchen, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Weiß denn jemand, ob diese Diagnose der Beratungsstelle nun für alle Zeiten feststeht oder ob die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholt werden?

Schöne Grüße
Benjamin, *2002, peripher hörgeschädigt
James, *2006, AVWS
Norbert_S
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#14

Beitrag von Norbert_S »

Hallo Rotkäppchen!
Wie Momo, feinfühlig wie immer, schon schrieb: In deinem Falle sollte die Kommunikation (nach allen Seiten) unbedingt etwas nachjustiert werden. Der momentane Zustand kann nicht befriedigen.
Du schreibst:
<< Oder lässt sich AVWS gar nicht eindeutig diagnostizieren? >>
Sehr gute Frage, leider! Jedenfalls ist das ein diagnostisches Minenfeld …
Du schreibst:
<< Weiß denn jemand, ob diese Diagnose der Beratungsstelle nun für alle Zeiten feststeht oder ob die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholt werden? >>
Nein, „für alle Zeiten“ gibt es für Kinder nicht. Schon der nächste Entwicklungsschritt (der von morgen ;) ) ist nicht vorhersehbar. Die Fachstelle wird dir sagen, ob sie von sich aus Wiederholungen terminiert (eher nicht), oder ob sie auf einen Anstoß durch die Schule oder die Eltern wartet.
Den Antrag auf erneute Überprüfung kannst du im Prinzip jederzeit wieder stellen. Am besten natürlich, wenn sich irgendwas Neues (z.B. bei den schulischen Leistungen) andeutet.
Konnte ich helfen?
Nette Grüße
Norbert_S
Momo
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#15

Beitrag von Momo »

Liebe Manuela,

Manuela schrieb: „Wenn die Beratungsstelle sich ihre Meinung unabhängig von ärztlichen Gutachten bildet, ist mir die Reaktion nun klarer. Trotzdem frage ich mich, welche Diagnose denn nun relevant ist.
Nun für eine medizinische Diagnose in Bezug auf medizinische Therapie ist die Diagnose des Arztes relevant, um z.B. über die KK Therapien und/ oder Hilfsmittel zu bekommen. Der Arzt verordnet so was.
Für die Feststellung eines evtl. sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (z.B. im Bereich Hören) ist die Diagnose der zuständigen Förderschule bzw. der angeschlossenen Beratungsstelle ausschlaggebend.

Manuela schrieb: “Als Eltern wissen wir jetzt nämlich auch nicht mehr als zuvor – zwei Ärzte sagen ja, eine Beratungsstelle sagt nein. Hat unser Sohn nun AVWS? Wer hat recht? Oder lässt sich AVWS gar nicht eindeutig diagnostizieren?
So ist es: eine AVWS lässt sich nicht unbedingt eindeutig diagnostizieren.
Ich denke auf gewisse Weise Recht haben alle drei:
die Ärzte diagnostizieren eine AVWS nach ihren med. Kriterien. Nach denen leigt eine Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung vor.
Die Beratungsstelle streitet das ja, so wie ich es verstehe, auch nicht ab, aber die Kriterien für einen sonderpädag. Unterstützungsbedarf im bereich Hören sind andere. D.h. die AVWS muss eine gewisse Ausprägung (einen gewissen Schweregrad) haben, um daraus einen Unterstützungsbedarf abzuleiten. Dieser Schweregrad schient bei eurem Sohn nicht festgestellt worden zu sein.

Manuela schrieb: „Zum Hintergrund: Bei unserem älteren Sohn wurde die periphere Hörstörung erst mit 5 Jahren an der Uniklinik diagnostiziert, nach zahlreichen Tests und Arztbesuchen. Bis dahin durften wir uns Kommentare wie „Ein Kind, das gut spricht, kann nicht schwerhörig sein“ oder „Der will beim Test nur nicht mitmachen, der hat keine Lust“ anhören. Deshalb sind wir bei unserem Kleinen nun sehr darauf bedacht, eine eindeutige Diagnose zu erhalten, auch, um ihm derartige Erfahrungen zu ersparen.
Das kann ich sehr gut nachvollziehen und ich denke, dass sollte bei der Begutachtung und der Entscheidung, ob und wann Wiedervorstellungen geplant sind, berücksichtigt werden. Es leigt also eine familiäre Disposition für eine (periphere) Hörschädigung vor. Das muss aber auch allen bekannt sein. Ich würde das in der Beratungsstelle in jedem fall ansprechen, so dass man evtl. (engmaschigere) Kontrollen vereinbart.

Manuela schrieb: “Wir werden nochmals das Gespräch mit der Beratungsstelle suchen, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Weiß denn jemand, ob diese Diagnose der Beratungsstelle nun für alle Zeiten feststeht oder ob die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholt werden?“
Das Gespräch zu suchen, halte ich (wie bereits geschrieben) für eine sehr gute Idee.
Und wie Norbert schon schrieb: nein so eine Feststellung gitl nicht für alle Zeiten. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, sollte/ kann man jederzeit erneut einen Antrag auf Überprüfung stellen und es wird nochmal untersucht.

Fast Foot schrieb: „…Die drei nachfolgend aufgeführten Kriterien erachte ich im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine AVWS vorliegt, als einigermassen sinnvoll bzw. aussagekräftig (auch die Resultate): dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne….
Das mag sein, aber was genau ist die Definition von „stark auffällig“ usw. und im Vergleich zu was. Meine Erfahrung ist, dass oft von ganz schlimmen Diagnosen geredet wird und nachher ist es im Vergleich doch nicht so schlimm. Als Beispiel mal: Viele Eltern erzählen mir, dass ihr Kind NICHTS hört. Fragt man genauer nach, hat das Kind Paukenergüsse und die Hörschwelle liegt bei 40 dB, also weit entfernt von nichts – und schwupps ist aus einer angenommenen Taubheit eine leichtgradige Hörschädigung geworden….
Nur anhand der Aussage „das Kind hört nichts“ hätte ich natürlich ganz andere Empfehlungen ausgesprochen, daher meine Empfehlung das Gespräch zu suchen, um Fakten zu bekommen und da durch mehr Klarheit.
(zugegeben "normale" HNOs oder Kinderärzte vermitteln den Eltern auch, dass es so schlimm ist, so dass ich jetzt keinem Elternteil unterstelle zu dramatisieren. Umso wichtiger die genaue Diagnose zu erfragen.)

Wir können mit den Angaben oben nur spekulieren…

Freundliche Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 1. Mai 2015, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#16

Beitrag von fast-foot »

Hallo Momo,
Momo hat geschrieben:Fast Foot schrieb: „…Die drei nachfolgend aufgeführten Kriterien erachte ich im Hinblick auf die Beurteilung, ob eine AVWS vorliegt, als einigermassen sinnvoll bzw. aussagekräftig (auch die Resultate): dichotischer Test stark auffällig, Sprachverständnis im Störschall leicht auffällig, Mottiertest mit stark reduzierter Hörmerkspanne….“
Das mag sein, aber was genau ist die Definition von „stark auffällig“ usw. und im Vergleich zu was.
Hierzu möchte ich mich möglichst kurz fassen:

Generell sprechen Werte, die 2 oder mehr Standardabweichungen in mehr als einem Test unterhalb der Werte der Referenzpopulation liegen, kombiniert mit Symptomen, die nicht durch andere Bedingungen erklärt werden, für eine AVWS, da ansonsten ein grosser Anteil von Kindern eines unauffälligen Kollektivs als Risikopopulation bezüglich einer AVWS angesehen werden muss.

Ausserdem muss folgendes erfüllt sein:

- Das Verhalten und die Symptomatik des Kindes passen zu einer AVWS.

- Die formalen Testungen zeigen übereinstimmend bedeutsame Schwächen in mindestens zwei AVWS-Tests, die wiederum nicht durch andere Faktoren erklärbar sind (z.B. Aufmerksamkeit, Kognition, peripheres Hörvermögen). Es sollte angestrebt werden, dass Testergebnisse 2 Standardabweichungen oder mehr vom kognitiven Leistungsniveau des Kindes abweichen, um als "bedeutsam" interpretiert zu werden. Bei Durchführung umfangreicherer Testkombinationen ist die Möglichkeit der Fehlerhäufung (Alpha-Fehler) zu berücksichtigen.

Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Ergebnisse aus Tests, die gleiche oder ähnliche Leistungen messen, zueinander passen (positiver "Cross-Check"). Andernfalls sollten Tests wiederholt werden. Ausserdem ist darauf hin zu weisen, dass auffällige Testergebnisse allein noch keine Indikation zu einer Therapie begründen; die festgestellten Einschränkungen sollten vielmehr zu den im Anamnesegespräch geschilderten Beschwerden passen.

Die Therapie sollte ausserdem auf das gefundene Defizit ausgerichtet sein. Beispielsweise bieten sich für auditive Selektionsstörungen akustische Massnahmen im Klassenraum, Sitzplatzmassnahmen oder FM-Anlagen an (die aber in Deutschland für die Indikation AVWS nicht in den Heilmittelrichtlinien enthalten sind); für Einschränkungen der Lautunterscheidungsfähigkeit oder des auditiven Arbeitsgedächtnis bieten sich entsprechende Übungen an.

Konkret heisst dies also, dass es für mich nicht danach aussieht, als hätte die pädaudiologische Beratungsstelle sowohl bei den Abklärungen als auch in Bezug auf die Kommunikation grosse Sorgfalt - welche auf jeden Fall angezeigt ist - walten lassen. Insbesondere erschliesst sich für mich nicht, weshalb bspw. gerade für die zuletzt erwähnten Uebungen zur Förderung des auditiven Arbeitsgedächtnisses keine Notwendigkeit bestehen soll (bzw. weshalb dieses keine Einschränkung aufweisen soll); nur als Beispiel.

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 1. Mai 2015, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Rotkäppchen
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#17

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo an alle,

ich wollte euch nur auf dem Laufenden halten: Inzwischen habe ich nochmals mit der Beratungsstelle gesprochen und es hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich unterschiedlichste Kriterien gibt, je nachdem ob Arzt oder Beratungsstelle diagnostizieren. Und es ist auch ein Unterschied, ob man das Kind beim Förderzentrum anmelden möchte oder Unterstützung durch den Mobilen Dienst benötigt. Gut, dass man das als Eltern alles im Nachhinein erfährt ...
Nun ja. Aktueller Stand der Dinge ist nun, dass unser Sohn für die Betreuung durch den Mobilen Dienst wohl "genug AVWS" hat, aber nicht genug, um ins Förderzentrum gehen zu können. Wir sind schon froh und erleichtert, dass es nun zumindest mit dem Mobilen Dienst klappt.

Danke nochmals für eure vielen Beiträge und Informationen und schöne Grüße
Benjamin, *2002, peripher hörgeschädigt
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fast-foot
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Re: AVWS wird von Beratungsstelle nicht anerkannt

#18

Beitrag von fast-foot »

Hallo,

ich möchte noch darauf hin weisen, dass sich die auditive Merkspanne durch Training erhöhen lässt und ev. durch besondere Massnahmen das Verstehen im Störschall (Sitzordnung, mehr Disziplin in Bezug auf die Geräuschvermeidung, Akustik im Klassenzimmer dämpfen, ev. FM-Anlage etc.), wobei hier zumindest laut Test "nur" eine geringe Einschränkung bestehen soll.
ABBC3_OFFTOPIC
Rotkäppchen hat geschrieben:Inzwischen habe ich nochmals mit der Beratungsstelle gesprochen und es hat sich herausgestellt, dass es tatsächlich unterschiedlichste Kriterien gibt, je nachdem ob Arzt oder Beratungsstelle diagnostizieren.
Ich zitiere meine erste Aussage in meiner ersten Antwort:
fast-foot hat geschrieben:Zunächst ein mal möchte ich erwähnen, dass in unseren Breitengraden keine einheiltlichen Kriterien zur Diagnostik von AVWS existieren.
Und gerade deshalb ist die folgende Aussage ziemlich fragwürdig:
Das Ergebnis, mit dem wir schnell verabschiedet wurden, lautete: Das Kind hat keinerlei Hörprobleme und nicht das geringste Anzeichen für AVWS.
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Zuletzt geändert von fast-foot am 11. Mai 2015, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
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