Das Beispiel war wohl etwas überspitzt, ich wollte dir nichts unterstellen. Ich dachte, das China-Beispiel wäre angemessen, weil auch du eingangs von Hörgeräten schriebst, die in China zusammengebaut und hier verkauft würden. Was ich mit dem Vergleich sagen wollte: Man bekommt eben nicht die gleiche Leistung für viel weniger Geld. Bei der Abgabe von Hörgeräten muss ein in Deutschland ansässiger Hörakustiker gewisse Regeln beachten: Die Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL), das Medizinprodukterecht-Durchsetzungsgesetz (MPDG) und ggf. die Versorgungsverträge mit den Krankenkassen. Es ist nicht einfach möglich, ein Hörgerät über den Ladentisch zu verkaufen. Die Geräte wären dann natürlich viel billiger. Andererseits hat jeder Krankenversicherte einen Anspruch auf eine Kostenübernahme einer kompletten Hörgeräteversorgung, die wiederum nach HilfsM-RL, MPDG und Versorgungsverträgen erfolgen muss.
Dieses System hat Vor- und Nachteile:
Der Vorteil ist, dass Hörgeschädigte eine (Zitat HilfsM-RL) "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Hörgeräteversorgung erhalten können, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen. Darüberhinaus sind auch Wartung, notwendige Nacheinstellungen und Reparaturen usw. enthalten. Beispielhaft sei hier mal der vdek-Vertrag zur Hörgeräteversorgung genannt: https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... gesamt.pdf ab Seite 28 zählt die vertraglich vereinbarten Leistungen auf.
Das bezieht sich insbesondere noch einmal auf deine Befürchtung, dass eine Teilhabe Hörgeschädigter von deren finanzieller Situation abhängen würde.
Der Nachteil des Systems ist, dass man wie gesagt nicht einfach so Hörgeräte über die Ladentheke kaufen kann. Tatsächlich wären die dann deutlich günstiger, eben weil für den Akustiker (der in diesem Moment nur noch ein reiner Händler wäre) ein beträchtlicher Aufwand eingespart wird.