Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

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Hobsing
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Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#1

Beitrag von Hobsing »

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe auf Grund meiner Schwerhörigkeit die Naida M70 von Phonak Ende 2020 von meiner Krankenkasse voll finanziert erhalten. Somit habe ich zuzahlungsfreie Geräte erhalten wobei lt. meiner Krankenkasse bei einer Reparatur mir keine Kosten entstehen dürften.

Nun ist bei meinem Gerät der Bluetooth-Adapter kaputt gegangen und musste von Phonak repariert werden.

Und jetzt kommts:

Erstmals in meiner 52-jährige Tragegeschichten von Hochleistungsgeräte, wurde mir der Betrag, der die Reparaturpauschale übersteigt, vom Akustiker in Rechnung gestellt. Zudem würde mir denn in Folge jede weitere Reparatur zukünftig in Rechnung gestellt werden, da die Pauschale dies ja nicht mehr abdeckt.

Das kann doch nicht sein, oder? Hat schon jemand solche Erfahrungen gemacht und wie ist er vorgegangen. Ich bin seit über 15 Jahren bei dieser kleine Kette von 4 Läden und möchte eigentlich nicht wechseln.

Ich bitte um Rückmeldung, wer schon entsprechende Erfahrungen gemacht hat.

Danke und Gruß

Hobsing
Akustik Alex
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hey Hobsing,

schau mal hier:
https://infohrmationen.blogspot.com/202 ... aufen.html

Sofern du die Geräte über die gesetzliche Krankenkasse bezogen hast und nichts gegenteiliges unterschrieben, gebe ich dir da grundsätzlich erstmal Recht. Es sei denn, es wäre Fahrlässigkeit bzw. Mutwilligkeit zu belegen. Das will ich dir mal nicht unterstellen ;) Bei welcher Krankenkasse bist du? Ich könnte dir den entsprechenden Passus raussuchen und rüberschicken. Bzw. von mir aus auch den gesamten Vertrag.

Besten Gruß,
Alex
Ohrenklempner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Alles richtig, und jetzt kommt's aber noch:
Das Hörgerät ist keine zwei Jahre alt, da zählt noch die gesetzliche Gewährleistung. Das wäre auch so, wenn du für die Hörgeräte zugezahlt hast. Auf jedes gekaufte Gerät hat man zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche (Mängelhaftung), die man beim Verkäufer geltend machen kann. Wird oft auch "Garantie" genannt, ist aber was anderes. Geht das Gerät kaputt, und du bist nicht daran schuld, ist der Verkäufer in der Pflicht, das Gerät kostenfrei wieder instandzusetzen oder auszutauschen.

Außerdem glaube ich wohl, dass sogar noch Herstellergarantie auf die Hörgeräte ist, sodass die Reparatur dem Akustiker (bis auf den Versand) nichts kostet.

Die Reparaturpauschale ist übrigens etwas, das nicht "aufgebraucht" werden kann oder so. Es ist, wie der Name schon sagt, eine Pauschale. Mit der Pauschale sind bei aufzahlungsfreien Hörgeräten alle Reparaturarbeiten abgegolten --- ausgenommen Defekte, die man selbst verbockt hat. ;)
Randolf
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#4

Beitrag von Randolf »

Ich habe grade meine "Altgeräte" wieder in Dienst gestellt, nach 15 Jahren noch i. O. :yes:
LG Randolf
Hobsing
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#5

Beitrag von Hobsing »

Servus Ohrenklempner und auch Alex,

und mein Akustiker redet von 1 Jahr Garantie????? Vielen Dank für die tollen und nützlichen Infos und Hinweise.

Sie werden mir mit Sicherheit zum Recht verhelfen..

Gruß
Hobsing
Akustik Alex
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#6

Beitrag von Akustik Alex »

Hobsing hat geschrieben: 6. Jul 2022, 13:56 und mein Akustiker redet von 1 Jahr Garantie????? Vielen Dank für die tollen und nützlichen Infos und Hinweise.
Das ist auch durchaus üblich. Viele Fachgeschäfte haben beim Hersteller länge Garantiezeiten verhandelt, geben die aber nicht an den Kunden weiter. Anders sieht es mit der Gewährleistung aus. Da kann man nicht handeln ;)
Ohrenklempner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Mal grundsätzlich und zum Mitschreiben :D :
Die Gewährleistung regelt gesetzlich (§§ 437...440 BGB) die Ansprüche des Endverbrauchers (du) gegenüber dem Händler (Akustiker).
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die jeder Händler selbst mit seinen Kunden vereinbaren kann. So auch das eine Jahr Garantie, welches dein Akustiker bei Phonak hat. Diese Garantie hat GAR NICHTS mit der Gewährleistung zu tun.
Der Verkäufer einer Sache muss zwei Jahre nach Kauf für deren Mängelfreiheit gerade stehen und ist in der Pflicht, dir das defekte Gerät kostenfrei zu ersetzen. Außer er kann dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast
Siehe hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rsatz-5057

Wenn dem Akustiker von Phonak eine Repaturrechnung geschickt wird, ist das Pech für den Akustiker. Mit dem Risiko muss er kalkulieren.

Du solltest die Rechnung auf keinen Fall bezahlen. Der Akustiker wird sicherlich wissen, dass er von dir kein Geld nehmen darf und wäre schön blöd, wenn er sich mit dir anlegt.
Crackliner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#8

Beitrag von Crackliner »

Welchen Mehrwert hat 1 Jahr Garantie wenn ich 2 Jahre Gewährleistung habe?
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Ohrenklempner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Für dich als Endkunden keinen. Wie gesagt ist diese Garantie eine Vereinbarung zwischen Händler und Lieferant und betrifft den Endverbraucher absolut nicht.
Für den Händler ist ein Jahr Garantie eher ein "Minderwert", weil er eventuelle Gewährleistungsansprüche seiner Kunden nicht an den Hersteller weiterreichen kann. Die Reparatur oder der Austausch eines defekten Gerät geht dann zu Lasten des Händlers.
Wenn ich bei einem Lieferanten nur ein Jahr Garantie auf Hörgeräte hätte, müsste ich kalkulieren, mit welcher Defekthäufigkeit innerhalb des zweiten Jahres nach Kauf ich rechnen muss und die entstehenden Unkosten dann irgendwo draufschlagen. Das Einfachste ist, beim Lieferanten Garantiezeit dazuzukaufen und den Hörgerätepreis entsprechend anzupassen. Ob ein Hörgerät nun 2000 Euro oder 2100 Euro kostet, macht den Kohl dann auch nicht mehr fett.
Crackliner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#10

Beitrag von Crackliner »

Also bleibt es doch irgendwie bei uns hängen.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Ohrenklempner
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Re: Kosten der Reparatur - wer muss zahlen?

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

Na klar bleibt's bei uns hängen. Der Einzelhändler badet ja nicht im Geld seiner Kunden sondern es ist sein normales Einkommen und sein Lebensunterhalt.
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