Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
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Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Ihr habt Recht, es führt ins Nichts…
Seit Jahren nerve ich hier im Forum im Glauben, dass Gesetz und dessen Auslegung seitens höchstrichterlicher Instanz Hilfebedürftigen zu ihrem Recht verhilft.
(GKV-Versicherte haben lt. BSG Anspruch auf individuell bestmöglichen Ausgleich Ihrer Hör-Behinderung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R)
Ich musste jetzt lernen, dass winkeladvokatische Tricks dieses zu verhindern wissen.
Hier ein abschreckendes Beispiel wie so etwas funktioniert:
In diesem Beispiel geht es zwar um ein Kompressionstherapiegerät im Wert von etwa 2.600.- €, man kann aber genauso dafür auch „Hörsystem“ einsetzen.
Ein hilfebedürftiger Mensch beantragt am 15.10.2013 bei seiner Krankenkasse die volle Kostenübernahme seines begehrten Hilfsmittels und setzt damit den erwartbaren Ablauf mit Ablehnung, Widerspruch, MDK und Weg durch die sozialgerichtlichen Instanzen in Gang.
Nach geschlagenen 7 Jahren muss er sich vom BSG im Jahr 2020 sagen lassen:
„ätsch, falschen Paragrafen bemüht, du hättest anstelle §13, 3a, SGB V richtigerweise den § 54 Abs. 1, Satz 1, Abs. 4 SGG einklagen müssen, jetzt verweisen wir die Angelegenheit wieder zurück zum Landgericht.“
Fazit:
nach diesem Zeitablauf wird sich das Thema – aus Resignationsgründen des Hilfebedürftigen - wohl von selbst erledigt haben.
Hier die gesamte Geschichte in ihrer ganzen abschreckenden Pracht:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _19_R.html
Ernüchterte Grüße
Johannes B.
Seit Jahren nerve ich hier im Forum im Glauben, dass Gesetz und dessen Auslegung seitens höchstrichterlicher Instanz Hilfebedürftigen zu ihrem Recht verhilft.
(GKV-Versicherte haben lt. BSG Anspruch auf individuell bestmöglichen Ausgleich Ihrer Hör-Behinderung.
Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R)
Ich musste jetzt lernen, dass winkeladvokatische Tricks dieses zu verhindern wissen.
Hier ein abschreckendes Beispiel wie so etwas funktioniert:
In diesem Beispiel geht es zwar um ein Kompressionstherapiegerät im Wert von etwa 2.600.- €, man kann aber genauso dafür auch „Hörsystem“ einsetzen.
Ein hilfebedürftiger Mensch beantragt am 15.10.2013 bei seiner Krankenkasse die volle Kostenübernahme seines begehrten Hilfsmittels und setzt damit den erwartbaren Ablauf mit Ablehnung, Widerspruch, MDK und Weg durch die sozialgerichtlichen Instanzen in Gang.
Nach geschlagenen 7 Jahren muss er sich vom BSG im Jahr 2020 sagen lassen:
„ätsch, falschen Paragrafen bemüht, du hättest anstelle §13, 3a, SGB V richtigerweise den § 54 Abs. 1, Satz 1, Abs. 4 SGG einklagen müssen, jetzt verweisen wir die Angelegenheit wieder zurück zum Landgericht.“
Fazit:
nach diesem Zeitablauf wird sich das Thema – aus Resignationsgründen des Hilfebedürftigen - wohl von selbst erledigt haben.
Hier die gesamte Geschichte in ihrer ganzen abschreckenden Pracht:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _19_R.html
Ernüchterte Grüße
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Mal außerhalb der Paragrafen: Es wäre so, als wenn man eine Erstattung für eine Brille einklagt, obwohl man doch Hörgeräte haben will. Und das Bundessozialgericht ist eine Revisions- und keine Tatsacheninstanz. Es kann nur die Rechtsanwendung prüfen. Daher hat es zurecht an das Landessozialgericht zurück verwiesen, weil dort die Anwendung der Vorschrift auf den Sachverhalt zu prüfen ist. Wenn die Betroffene den falschen Paragrafen wählt, kann man dafür nicht den Rechtsstaat verantwortlich machen. Dass das Verfahren insgesamt so lange dauert, ist eine andere Frage.
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Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Du hättest in den letzten Jahren öfter mal vorbeischauen sollen!
Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Hallo Johannes B.,
das kann man nicht so einfach a posteriori der Justiz in die Schuhe schieben.
Die Argumente der Vorinstanzen sind aus deinem Beitrag nicht ersichtlich. Jeder kann alles behaupten - es ist eher ein Jammerklag offensichtlich ohne konkrete Aktenkenntnis.
das kann man nicht so einfach a posteriori der Justiz in die Schuhe schieben.
Die Argumente der Vorinstanzen sind aus deinem Beitrag nicht ersichtlich. Jeder kann alles behaupten - es ist eher ein Jammerklag offensichtlich ohne konkrete Aktenkenntnis.
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Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Nach meiner Information ist Johannes B. Hier nicht mehr vertreten.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
oh, sorry, da bin ich offenbar auf einen verwesten Thread reingefallen. Halten Sie mich jetzt bitte nicht für eine Aasfliege.
Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Hoffentlich bleibt das soCrackliner hat geschrieben: ↑1. Mai 2022, 18:49 Nach meiner Information ist Johannes B. Hier nicht mehr vertreten.
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Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Ich habe Angst.dixi hat geschrieben: ↑2. Mai 2022, 06:46Hoffentlich bleibt das soCrackliner hat geschrieben: ↑1. Mai 2022, 18:49 Nach meiner Information ist Johannes B. Hier nicht mehr vertreten.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Re: Rechtsmittelstaat vs. Rechtsstaat
Falls er doch wieder Zugang zum Forum erlangt, einfach nicht auf seine Beiträge reagieren. Dann braucht auch keiner Angst haben .Crackliner hat geschrieben: ↑2. Mai 2022, 11:23Ich habe Angst.dixi hat geschrieben: ↑2. Mai 2022, 06:46Hoffentlich bleibt das soCrackliner hat geschrieben: ↑1. Mai 2022, 18:49 Nach meiner Information ist Johannes B. Hier nicht mehr vertreten.
Gruß
Günter