Festbetragsgeräte oder mehr?
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Festbetragsgeräte oder mehr?
moin,
jetzt ist auch bei mir der Groschen gefallen
Wer Hörsysteme braucht, sollte sich vorher genau überlegen, was sein INDIVIDUELLES Hörproblem ist.
Weil:
Dreh- u. Angelpunkt bei der Hörgeräteversorgung sind der § 33 des Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: B 3 KR 20/08 R.
Das bedeutet konkret:
der Hörakustiker bekommt für die Hörsystemanpassung eines gesetzlich Krankenversicherten maximal den festgeschriebenen Höchstbetrag für die Versorgung von - mit seinen genormten Messmethoden ermittelbaren - "Standardhörschäden".
Alles was individuell notwendig - aber eben nicht Standard ist - ist ebenfalls mehrkostenfrei zu versorgen, aber bedarf der Einzelfallzustimmung der Krankenkasse.
Hier dazu noch einmal die aktuelle und konkrete Klarstellung der GKV:
4. Fortschreibungsbericht des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 139 Absatz 9 Satz 3 SGB V
Seite 21 von 38 (Stand Februar 2021)
Zitat:
Außerdem wurden Frequenzmodifikationen als weitere Qualitätsanforderungen gefordert. Die
Funktion einer Frequenzmodifikation kann in bestimmten Fällen, z. B. bei einem steilen Hochton-
verlust, eine bedarfsgerechte Versorgung darstellen, sodass einzelfallbezogen über den Einsatz
dieser Technik entschieden werden muss. Eine derartige Geräteeigenschaft kann jedoch nicht als
Qualitätsanforderung für alle Hörgeräte festgelegt werden, da dies zwangsläufig sowohl zu einer
unwirtschaftlichen Überversorgung als auch zu Fehlversorgungen führen würde.
Der Leistungsanspruch der Versicherten gemäß § 33 SGB V auf den bestmöglichen Ausgleich ihrer Hörbeeinträchtigung bleibt davon jedoch unberührt, sodass Versicherte mit speziellen Hörminderungen bzw. zusätzlichen Einschränkungen - wie bereits in der Vergangenheit so auch zukünftig - mit Geräten ohne Mehrkosten versorgt werden können, die über zusätzliche Eigenschaften bzw. Ausstattungsmerkmale verfügen als die, die in den Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses als Aufnahmevoraussetzung festgelegt sind.
Zitatende
übrigens steht in diesem Bericht auch, dass es dieses Jahr noch neue Festbetragsregelungen geben soll
Freundliche Grüße
Johannes B.
jetzt ist auch bei mir der Groschen gefallen
Wer Hörsysteme braucht, sollte sich vorher genau überlegen, was sein INDIVIDUELLES Hörproblem ist.
Weil:
Dreh- u. Angelpunkt bei der Hörgeräteversorgung sind der § 33 des Sozialgesetzbuch V in Verbindung mit der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: B 3 KR 20/08 R.
Das bedeutet konkret:
der Hörakustiker bekommt für die Hörsystemanpassung eines gesetzlich Krankenversicherten maximal den festgeschriebenen Höchstbetrag für die Versorgung von - mit seinen genormten Messmethoden ermittelbaren - "Standardhörschäden".
Alles was individuell notwendig - aber eben nicht Standard ist - ist ebenfalls mehrkostenfrei zu versorgen, aber bedarf der Einzelfallzustimmung der Krankenkasse.
Hier dazu noch einmal die aktuelle und konkrete Klarstellung der GKV:
4. Fortschreibungsbericht des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 139 Absatz 9 Satz 3 SGB V
Seite 21 von 38 (Stand Februar 2021)
Zitat:
Außerdem wurden Frequenzmodifikationen als weitere Qualitätsanforderungen gefordert. Die
Funktion einer Frequenzmodifikation kann in bestimmten Fällen, z. B. bei einem steilen Hochton-
verlust, eine bedarfsgerechte Versorgung darstellen, sodass einzelfallbezogen über den Einsatz
dieser Technik entschieden werden muss. Eine derartige Geräteeigenschaft kann jedoch nicht als
Qualitätsanforderung für alle Hörgeräte festgelegt werden, da dies zwangsläufig sowohl zu einer
unwirtschaftlichen Überversorgung als auch zu Fehlversorgungen führen würde.
Der Leistungsanspruch der Versicherten gemäß § 33 SGB V auf den bestmöglichen Ausgleich ihrer Hörbeeinträchtigung bleibt davon jedoch unberührt, sodass Versicherte mit speziellen Hörminderungen bzw. zusätzlichen Einschränkungen - wie bereits in der Vergangenheit so auch zukünftig - mit Geräten ohne Mehrkosten versorgt werden können, die über zusätzliche Eigenschaften bzw. Ausstattungsmerkmale verfügen als die, die in den Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses als Aufnahmevoraussetzung festgelegt sind.
Zitatende
übrigens steht in diesem Bericht auch, dass es dieses Jahr noch neue Festbetragsregelungen geben soll
Freundliche Grüße
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Habe ich das nicht, mit dem Verweis auf die Umsetzungsrichline des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, schon zig mal geschrieben.
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
@akopti:
Hier haben schon seeehr viele Leute seeeehr vieles seeeeehr oft geschrieben...
Brittany
Hier haben schon seeehr viele Leute seeeehr vieles seeeeehr oft geschrieben...
Brittany
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
nun ja, nicht ganz, weil:
"ohne Mehrkosten nach Einzelfallentscheidung der Krankenkasse" sagt ja nur, dass der Versicherte keine Mehrkosten hat.
Es sagt nicht, ob der Hörakustiker - ohne Mehrkosten berechnen zu können - jetzt oberhalb seines Festkostengerätesortimentes - nach entspr. Einzelfallentscheidung der Krankenkasse - höhere Technikstufen herausgeben muss
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Die Smiley-Statistik zeigt eine signifikante Korrelation zwischen Johannesbeiträgen und der Benutzungskurve ebendieses Smileys.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
nun, meine Frage ist deshalb nicht so ganz trivial, weil:
zahlt die Krankenkasse dem Hörakustiker mehr, dann hätte er ein eigenes Interesse an Hilfe für "bestmögliche Versorgung".
Tut sie es aber nicht, hat der Hörakustiker kein Interesse an Hilfe zu einer aufpreisfreien bestmöglichen Versorgung
eigentlich ganz einfach
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo!
Denk doch mal nach. dann würde jeder für 10 Euro Rezeptgebühr das teuerste HG Flagschiff bekommen.
Man kann einen Antrag stellen und mit etwas Glück bekommt man etwas mehr von der KK.
Meistens wird aber angelehnt und an die RV verwiesen.
Notfalls gibts auch noch die Option vor Gericht zu ziehen.
Nochmal: Die KV zahlt die Grundversorgung.
Ich jedenfalls bin froh das die KK überhaupt einen Zuschuss zu den HGs zahlt, wenn ich mal überlege wie lange man Brillen schon komplett selber bezahlen muss.
Gruß
sven
Falsch!Alles was individuell notwendig - aber eben nicht Standard ist - ist ebenfalls mehrkostenfrei zu versorgen, aber bedarf der Einzelfallzustimmung der Krankenkasse.
Denk doch mal nach. dann würde jeder für 10 Euro Rezeptgebühr das teuerste HG Flagschiff bekommen.
Man kann einen Antrag stellen und mit etwas Glück bekommt man etwas mehr von der KK.
Meistens wird aber angelehnt und an die RV verwiesen.
Notfalls gibts auch noch die Option vor Gericht zu ziehen.
Nochmal: Die KV zahlt die Grundversorgung.
Ich jedenfalls bin froh das die KK überhaupt einen Zuschuss zu den HGs zahlt, wenn ich mal überlege wie lange man Brillen schon komplett selber bezahlen muss.
Gruß
sven
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
ich widerspreche dir aus zwei Gründen:svenyeng hat geschrieben: ↑15. Okt 2021, 15:56 Hallo!
Falsch!Alles was individuell notwendig - aber eben nicht Standard ist - ist ebenfalls mehrkostenfrei zu versorgen, aber bedarf der Einzelfallzustimmung der Krankenkasse.
Denk doch mal nach. dann würde jeder für 10 Euro Rezeptgebühr das teuerste HG Flagschiff bekommen.
Man kann einen Antrag stellen und mit etwas Glück bekommt man etwas mehr von der KK.
Meistens wird aber angelehnt und an die RV verwiesen.
Notfalls gibts auch noch die Option vor Gericht zu ziehen.
Nochmal: Die KV zahlt die Grundversorgung.
Ich jedenfalls bin froh das die KK überhaupt einen Zuschuss zu den HGs zahlt, wenn ich mal überlege wie lange man Brillen schon komplett selber bezahlen muss.
Gruß
sven
1.
an meiner Tatsachenbehauptung ist - gerade weil ich nachdenke - nix falsch, denn es bekommt eben genau nicht jeder, sondern nur der, welcher die individuelle Einzelfallprüfung hinsichtlich besonderer Hörbeeinträchtigung "übersteht".
Fraglich ist nur, wer letztlich "die Zeche zahlt". Der betroffene Hörakustiker, oder die Beitragszahlergemeinschaft der GKV.
2.
würden Hörsysteme wie Brillen gehandelt, wären sie deutlich billiger als bisher und folglich käme man mit dem jetzigen durchschnittlichen Mehrkostenanteil von fast 1.300.-€ genau so gut ohne den Moloch GKV zurecht. Das ist meine Meinung.
Freundliche Grüße
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Jetzt sind wir aber ganz weit weg vom Thema, also zurück oder zu
Die Mehrkosten trägt die Kk.
Die Mehrkosten trägt die Kk.
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Wenn es so ist, dass die Krankenkasse die Mehrkosten trägt:
warum musste ich dann meinen Akustiker quasi "zum jagen tragen"?
Warum wurde in den 20 Jahren meiner Hörgeräteversorgung noch nie vom Hörakustiker proaktiv seine Hilfsbereitschaft angeboten, bei ggf. bestehender besonderer Hörbehinderung gemeinsam mit dem "Kassenkunden" eine besondere Hörsystemversorgung anzustreben (z.B. höranstrengungsminimierende höhere Technikstufe gegen hörfähigkeitssenkenden Kommunikationsstress)?
Dazu gleich mal eine Anfrage an die Leser:
"hat jemand von Euch schon einmal ein solches Hilfsangebot vom Hörakustiker proaktiv bekommen?"
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
vielleicht gibt´s ja noch Erfahrungen anderer User
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
lass dir ein CI implantieren, das übernimmt zu 100% die KK - jedoch nicht bei fast normalhörenden
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
vielleicht finden sich ja noch Leser mit sachbezogenen eigenen Erfahrungen.
Freundliche Grüße
Johannes B.
Freundliche Grüße
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
wie bereits mehrfach mitgeteilt, werden medizinisch notwendige Hörgeräte von der Krankenkasse gezahlt -- auch über den so genannten Festbetrag hinaus.
Dies gilt übrigens nicht nur für Hörgeräte, sondern für Hilfsmittel generell.
Allerdings muss dieser notwendige Mehrbedarf nachgewiesen werden. Dies ist eine sehr hohe Hürde, denn der Mehrbedarf muss wirklich gut und nachvollziehbar anhand medizinischer Fakten begründet werden. Meist gelingt dieses nur, wenn man eine außergewöhnliche Form der Schwerhörigkeit hat.
Wenn du der Meinung bist, dass du dies nachweisen kannst, dann beantrage die HGs bei deiner Krankenkasse... und wenn sie ablehnen, dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen und letztendlich vors Sozialgericht ziehen.
Dies gilt übrigens nicht nur für Hörgeräte, sondern für Hilfsmittel generell.
Allerdings muss dieser notwendige Mehrbedarf nachgewiesen werden. Dies ist eine sehr hohe Hürde, denn der Mehrbedarf muss wirklich gut und nachvollziehbar anhand medizinischer Fakten begründet werden. Meist gelingt dieses nur, wenn man eine außergewöhnliche Form der Schwerhörigkeit hat.
Wenn du der Meinung bist, dass du dies nachweisen kannst, dann beantrage die HGs bei deiner Krankenkasse... und wenn sie ablehnen, dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen und letztendlich vors Sozialgericht ziehen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo,
ich bin gerade dabei sachbezogene eigene Erfahrungen zu machen.
Gruß
Alfred
ich bin gerade dabei sachbezogene eigene Erfahrungen zu machen.
Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Wie hier schon mehrfach zu lesen war, muss man den Technischen Mehrbedarf, so nenne ich das jetzt mal,
Beweisen können und damit wird es sehr, sehr schwierig, weil es uns weder der AKU noch der HNO Beweisen darf.
Ein sogenanntes Kassengerät Schaft nach AKU Angabe in den zu Berücksichtigenden Disziplinen immer mindestens
das gleiche wie ein Aufzahlungsgerät, Schaft der AKU das mit dem Kassengeräten nicht, hat er ein Problem
und läuft Gefahr die Mehrkosten selber zu tragen.
Beweisen können und damit wird es sehr, sehr schwierig, weil es uns weder der AKU noch der HNO Beweisen darf.
Ein sogenanntes Kassengerät Schaft nach AKU Angabe in den zu Berücksichtigenden Disziplinen immer mindestens
das gleiche wie ein Aufzahlungsgerät, Schaft der AKU das mit dem Kassengeräten nicht, hat er ein Problem
und läuft Gefahr die Mehrkosten selber zu tragen.
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo ossi67,
es ist eigentlich viel schlimmer. Denn es geht gar nicht mal um den technischen Mehrbedarf bzw. Gebrauchsvorteil (z.B. Bluetooth).
Ich hatte ein weiteres "Kassengerät" zur Anprobe. Dies wurde vom HGA dermaßen an der Leistungsgrenze eingestellt, dass ich ab und zu Rückkopplungspfeifen hatte; nicht besonders schlimm aber ich hätte das Gerät so nicht abgenommen.
Egal. Wir hatten dann einen Einsilbersprachtest gemacht, der (angeblich) das gleiche Ergebnis brachte wie die Phonak Audeo P50 mit Exhörer. Leider habe ich vom HGA nur das Endergebnis mitgeteilt bekommen (Anmerkung: mit einem anderen "Kassengerät" war das Sprachverständnis 15% geringen). Ich zweifle dieses Ergebnis an. Letztendlich habe ich es "akzeptiert", um meine Versorgung nicht zu gefährden. Der HGA hat mit durch die Blume zu verstehen gegeben, dass er die Versorgung lieber nicht übernimmt/durchführt statt draufzuzahlen.
Glaubt jemand im Ernst, dass ein "Kassengerät" die gleiche Leistung bzgl. Sprachverständnis errreichen kann wie ein Phonak P50? Ich kaufe das doch nicht nur wegen Bluetooth. Das ist nur ein weiterer Vorteil.
Das Ganze hat für mich einen faden Beigeschmack, das ich aber nicht dem HGA anlaste. Aus ökonomischer Sicht kann ich diese Handlungsweise nachvollziehen.
Ich frage mich, ob der Vertrag zwischen Hörgeräteinnung und Krankenkasse nicht sittenwidrig ist. Denn kein Geschäftsmann kann doch genötigt werden Produkte unter dem Einkaufspreis abgeben zu müssen.
Um Johannes zu zitieren: Dies waren bisher meine sachbezogenen Erfahrungen.
Gruß
Alfred
es ist eigentlich viel schlimmer. Denn es geht gar nicht mal um den technischen Mehrbedarf bzw. Gebrauchsvorteil (z.B. Bluetooth).
Ich hatte ein weiteres "Kassengerät" zur Anprobe. Dies wurde vom HGA dermaßen an der Leistungsgrenze eingestellt, dass ich ab und zu Rückkopplungspfeifen hatte; nicht besonders schlimm aber ich hätte das Gerät so nicht abgenommen.
Egal. Wir hatten dann einen Einsilbersprachtest gemacht, der (angeblich) das gleiche Ergebnis brachte wie die Phonak Audeo P50 mit Exhörer. Leider habe ich vom HGA nur das Endergebnis mitgeteilt bekommen (Anmerkung: mit einem anderen "Kassengerät" war das Sprachverständnis 15% geringen). Ich zweifle dieses Ergebnis an. Letztendlich habe ich es "akzeptiert", um meine Versorgung nicht zu gefährden. Der HGA hat mit durch die Blume zu verstehen gegeben, dass er die Versorgung lieber nicht übernimmt/durchführt statt draufzuzahlen.
Glaubt jemand im Ernst, dass ein "Kassengerät" die gleiche Leistung bzgl. Sprachverständnis errreichen kann wie ein Phonak P50? Ich kaufe das doch nicht nur wegen Bluetooth. Das ist nur ein weiterer Vorteil.
Das Ganze hat für mich einen faden Beigeschmack, das ich aber nicht dem HGA anlaste. Aus ökonomischer Sicht kann ich diese Handlungsweise nachvollziehen.
Ich frage mich, ob der Vertrag zwischen Hörgeräteinnung und Krankenkasse nicht sittenwidrig ist. Denn kein Geschäftsmann kann doch genötigt werden Produkte unter dem Einkaufspreis abgeben zu müssen.
Um Johannes zu zitieren: Dies waren bisher meine sachbezogenen Erfahrungen.
Gruß
Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo!
Was die Kosten betrifft ist immer die KK der Ansprechpartner.
Dort muss man einen Antrag stellen das eben ein teureres HG nötig ist.
Dies aber zu begründen und das die Krankenkasse am Ende das absegnet und mehr zahlt,
klappt in den wenigsten Fällen. Da muss dann auch der HNO ein entsprechendes Attest vorlegen.
Die letzte Instanz ist dann eine Klage gegen die KK bei Gericht.
Der Akustiker hat damit in dem Sinne nichts zu tun.
Er wird aber auch bestätigen müssen, das eben die Kassen HGs nicht ausreichen.
Dazu kommt das sich sowas ewig hinzieht und man eh erst mal die HGs bezahlen muss.
Geiz ist Geil sollte bei HGs nicht sein.
Gruß
sven
Wird er nicht und muss er nicht.Denn kein Geschäftsmann kann doch genötigt werden Produkte unter dem Einkaufspreis abgeben zu müssen.
Was die Kosten betrifft ist immer die KK der Ansprechpartner.
Dort muss man einen Antrag stellen das eben ein teureres HG nötig ist.
Dies aber zu begründen und das die Krankenkasse am Ende das absegnet und mehr zahlt,
klappt in den wenigsten Fällen. Da muss dann auch der HNO ein entsprechendes Attest vorlegen.
Die letzte Instanz ist dann eine Klage gegen die KK bei Gericht.
Der Akustiker hat damit in dem Sinne nichts zu tun.
Er wird aber auch bestätigen müssen, das eben die Kassen HGs nicht ausreichen.
Dazu kommt das sich sowas ewig hinzieht und man eh erst mal die HGs bezahlen muss.
Geiz ist Geil sollte bei HGs nicht sein.
Gruß
sven
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hey Alfred,AlfredW hat geschrieben: ↑17. Okt 2021, 13:46 Das Ganze hat für mich einen faden Beigeschmack, das ich aber nicht dem HGA anlaste. Aus ökonomischer Sicht kann ich diese Handlungsweise nachvollziehen.
Ich frage mich, ob der Vertrag zwischen Hörgeräteinnung und Krankenkasse nicht sittenwidrig ist. Denn kein Geschäftsmann kann doch genötigt werden Produkte unter dem Einkaufspreis abgeben zu müssen.
ich habe die Biha bereits auf dieses Rechtsparadoxon hingewiesen. Zum einen sagt das Wettbewerbsgesetz, dass man nicht unter dem EK verkaufen darf, auf der anderen Seite fordert der Vertrag im Zweifel genau das. Die Biha äußert sich prinzipiell aber nicht zu solchen Themen, zumindest nicht, wenn man kein Mitglied(-sbetrieb) ist. Sie haben sich lediglich für den Hinweis bedankt.
Ich werde das bei der Wettberwerbszentrale auch nochmal ansprechen. Mal sehen, ob die auskunftsfreudiger sind
Besten Gruß,
Alex
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo Alfred,
das die Dinge so laufen kann ich nur bestätigen, bin schon seit März in der Anpassung.
Mein HGA hat mit dem Audeo P90 312 Batterien angefangen, dann kam das P70 und P50 mit der 13 Batterie,
alle mit EX Hörer, als Kassengerät bekam ich dann das Audinova T30 mit 675 Batterie und mit extra Angefertigter
Otoplastik, da musste ich erst mal schlucken, wie denn so was zu Stande kommt, ein anderes Kassengerät gäbe
es bei meinem HGA und meiner Hörminderung nicht.
Gruß
Klaus
das die Dinge so laufen kann ich nur bestätigen, bin schon seit März in der Anpassung.
Mein HGA hat mit dem Audeo P90 312 Batterien angefangen, dann kam das P70 und P50 mit der 13 Batterie,
alle mit EX Hörer, als Kassengerät bekam ich dann das Audinova T30 mit 675 Batterie und mit extra Angefertigter
Otoplastik, da musste ich erst mal schlucken, wie denn so was zu Stande kommt, ein anderes Kassengerät gäbe
es bei meinem HGA und meiner Hörminderung nicht.
Gruß
Klaus
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
nun ja,AlfredW hat geschrieben: ↑17. Okt 2021, 13:46 Hallo ossi67,
Das Ganze hat für mich einen faden Beigeschmack, das ich aber nicht dem HGA anlaste. Aus ökonomischer Sicht kann ich diese Handlungsweise nachvollziehen.
Ich frage mich, ob der Vertrag zwischen Hörgeräteinnung und Krankenkasse nicht sittenwidrig ist. Denn kein Geschäftsmann kann doch genötigt werden Produkte unter dem Einkaufspreis abgeben zu müssen.
Um Johannes zu zitieren: Dies waren bisher meine sachbezogenen Erfahrungen.
Gruß
Alfred
der fade Beigeschmack geht ja noch weiter:
klar ist, dass der Hörakustiker ein teureres Gerät herausgeben muss, wenn dieses "unter Laborbedingungen" mehr Sprachverstehen ermöglicht.
Daher wird es das natürlich - unter Laborbedingungen - nicht tun. "Laborbedingungen" sind aber nicht das wirkliche Leben, wie die Laborabgastestmessungen der Autoindustrie plastisch bewiesen
Nun wird aber ja immer wieder argumentiert, dass die Kasse auch höherpreisige Hörsysteme voll übernimmt, wenn die Hörbeeinträchtigung anders geartet, oder weitergehend ist, als beim Hörakustiker feststellbar.
Wenn das stimmt, dann müsste der Hörakustiker doch ein Interesse daran haben, seinen Kunden diesbezüglich von sich aus zu beraten, und bei der Umsetzung dieses Anspruches aktiv zu helfen. Er stellt doch in der Anamnese z.B. die richtigen Fragen, wie:
"ermüden Sie schnell, wenn Sie lange in Meetings sitzen?", oder: "fühlen Sie sich ausgebrannt und erschöpft nach einem langen kommunikativen Arbeitstag?", oder "strengen Sie Familienfeiern besonders an?" Alle diese Fragen zielen auf Höranstrengung.
Höranstrengung ist aber mit dem Freiburger Test nicht reproduzierbar. Höherpreisige Hörsysteme sind aber sehr wohl in der Lage, genau diese Höranstrengung zu senken und damit einen "erheblichen Gebrauchsvorteil im gesamten täglichen Leben" (wie´s im Beamtendeutsch heißt) zu bewirken.
Warum fällt dem Hörakustiker hier in der Regel nur "Aufzahlungspflichtgerät" ein, wenn hier die Krankenkasse gefordert wäre?
Ich selbst stecke gerade in dieser Prozedur und werde das Ergebnis in einem eigenen Thread thematisieren.
Übrigens, zum Thema "Sittenwidrigkeit":
Die Vertragsvereinbarung bewirkt sinngemäß:
Der Hörakustiker muss die vereinbarten Versorgungsziele erfüllen. Völlig gleichgültig, wie viel oder wenig ihn das kostet. Punkt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"
Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
Hallo!
Man geht mit einer Verordnung von HNO zum Akustiker.
Danach passt der Akustiker die HGs an.
Eine Anamnese mit solchen Fragen ist überflüssig.
Der Hörakustiker muss die vereinbarten ... et. Punkt.
Er muss gar nichts, denn er kann auch die Versorgung von sich aus abbrechen.
Kein Akustiker der Welt ist verpflichtet Dir ein HG zu verkaufen.
Sollte also der Fall eintreten, das er von sich aus unter EK verkaufen muss, dann hat der immer die Möglichkeit zu sagen dann verkaufe ich gar nichts.
Gruß
sven
Welcher Akustiker macht bitte sowas?Er stellt doch in der Anamnese z.B. die richtigen Fragen, wie:
"ermüden Sie schnell, wenn Sie lange in Meetings sitzen?", oder: "fühlen Sie sich ausgebrannt und erschöpft nach einem langen kommunikativen Arbeitstag?", oder "strengen Sie Familienfeiern besonders an?" Alle diese Fragen zielen auf Höranstrengung.
Man geht mit einer Verordnung von HNO zum Akustiker.
Danach passt der Akustiker die HGs an.
Eine Anamnese mit solchen Fragen ist überflüssig.
Der Hörakustiker muss die vereinbarten ... et. Punkt.
Er muss gar nichts, denn er kann auch die Versorgung von sich aus abbrechen.
Kein Akustiker der Welt ist verpflichtet Dir ein HG zu verkaufen.
Sollte also der Fall eintreten, das er von sich aus unter EK verkaufen muss, dann hat der immer die Möglichkeit zu sagen dann verkaufe ich gar nichts.
Gruß
sven
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Re: Festbetragsgeräte oder mehr?
nun ja,svenyeng hat geschrieben: ↑17. Okt 2021, 18:24 Hallo!
Welcher Akustiker macht bitte sowas?Er stellt doch in der Anamnese z.B. die richtigen Fragen, wie:
"ermüden Sie schnell, wenn Sie lange in Meetings sitzen?", oder: "fühlen Sie sich ausgebrannt und erschöpft nach einem langen kommunikativen Arbeitstag?", oder "strengen Sie Familienfeiern besonders an?" Alle diese Fragen zielen auf Höranstrengung.
Man geht mit einer Verordnung von HNO zum Akustiker.
Danach passt der Akustiker die HGs an.
Eine Anamnese mit solchen Fragen ist überflüssig.
Der Hörakustiker muss die vereinbarten ... et. Punkt.
Er muss gar nichts, denn er kann auch die Versorgung von sich aus abbrechen.
Kein Akustiker der Welt ist verpflichtet Dir ein HG zu verkaufen.
Sollte also der Fall eintreten, das er von sich aus unter EK verkaufen muss, dann hat der immer die Möglichkeit zu sagen dann verkaufe ich gar nichts.
Gruß
sven
von den im Laufe meines Hörbehindertenlebens aufgesuchten sicher 20 verschiedenen Hörakustikerbetrieben, wurden fast immer solche und ähnliche Fragen gestellt um die geeignete "Aufpreisklasse" vorzuselektieren.
Und, ja du hast Recht:
Der Hörakustiker hat solange Hausrecht, bis die Krankenkasse sein versorgungsvertragswidriges Verhalten ahndet.
Deshalb lasse ich mir vor einer Neuversorgung immer eine Liste meiner Krankenkasse zusenden, welche Hörakustikhandwerker sie als ihre "Vertragspartner" benennt. Und dann beginne ich das Gepräch beim HGA mit der Frage: "Sie sind Vertragspartner der Krankenkasse xy"? Das wurde bisher noch nie bestritten
Mit freundlichem Gruß
Johannes B.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe"