stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

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Johannes B.
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stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#1

Beitrag von Johannes B. »

falls "ja":
hat das Auswirkungen auf die Umsetzung der vereinbarten Versorgungsziele?
einfacher gefragt:
zahlt die konkrete Krankenkasse weniger, dann ist eben auch nur weniger "erreichbar"
Zuletzt geändert von Johannes B. am 16. Okt 2020, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Jani
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#2

Beitrag von Jani »

Ich denke schon, dass die gesetzlichen Krankenkassen alle unterschiedliche Festbeträge zahlen sowie deren Beiträge für die Versicherten unterschiedlich hoch sind.
Wenn man sich nur auf die Krankenkasse und deren Zahlung verlässt, ist es durchaus möglich, dass man dann nicht so gut hört. Außer man ist bereit seine Zuzahlung zu tätigen und dafür besser zu hören.

Liebe Grüße Jani
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Ohrenklempner
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Die KKs zahlen zwischen 637,85 (Knappschaft, LKK) und 701,64 Euro (BKKs) netto für ein Hörgerät, für das zweite gut 100 Euro weniger.
Auswirkungen auf die Versorgungsqualität dürfte das nicht haben, es kommt auf die vertraglichen Regelungen an. Da sind sich die Krankenkassen aber weitgehend einig.
Ich könnte jetzt sagen, super, mein Kunde ist in der BKK, dem kann ich was schöneres ans Ohr hängen, allerdings ist der Abrechnungsaufwand durch die gefühlt 50 Formulare größer.
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#4

Beitrag von Johannes B. »

danke Ohrenklempner,
das sind doch - immer wieder von dir - sachliche Antworten auf sachliche Fragen.

"Kluges kann so einfach sein" 🙂

Liebe Grüße
Johannes
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Georg65
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#5

Beitrag von Georg65 »

Von meiner BKK habe ich rd. 1.100 EUR als Zuschuß erhalten. Für jede Seite! Scheint also sehr zu variieren.
Carlchen
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#6

Beitrag von Carlchen »

Das ist wohl sehr viel, da ist bestimmt auch ein Zuschlag für Tinnitus dabei?
Georg65
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#7

Beitrag von Georg65 »

Ob es einen Zuschlag für Tinnitus gibt, weiß ich nicht. Aber ich habe einen extremen Tinnitus, der mein Hörvermögen stark einschränkt.
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#8

Beitrag von Johannes B. »

meine TK zahlte 1.534,01 € als Festbetrag, nicht als Zuschuss.
die Unterscheidung ist wichtig, weil:
GKV-Krankenkassen bezuschussen nicht, sondern bezahlen erforderliche Hörsysteme.
Hörgerätebedürftige können den Festbetrag für Wünschenswerte bezuschussen durch Eigenmittel.
Also:
bitte so korrekt sein, dass man Fakten nicht einfach dadurch auf den Kopf stellt, indem man unüberlegt formuliert 🙂

moin
und LG
Johns
Zuletzt geändert von Johannes B. am 17. Okt 2020, 08:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#9

Beitrag von serik »

Hallo zusammen!

Wenn die Festbeträge von GKV zu GKV sich unterscheiden, werden dann dieselben "Festbetrag"s-HG (also zuzahlungsfreie HG) von demselben Aku etwa zu unterschiedlichen Preisen verkauft oder nicht?

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#10

Beitrag von Johannes B. »

serik hat geschrieben:Hallo zusammen!

Wenn die Festbeträge von GKV zu GKV sich unterscheiden, werden dann dieselben "Festbetrag"s-HG (also zuzahlungsfreie HG) von demselben Aku etwa zu unterschiedlichen Preisen verkauft oder nicht?

Schöne Grüße,
Sergej
moin Sergej,
deiner Frage liegt ein geschürter Irrtum zu Grunde, weil:
es gibt gar keine definierten "Festbetragsgeräte".
es wird "freihändig" - je nach Interessenlage - einfach ein beliebiges Gerät, welches die Mindestbedingungen der Abrechnungsfähigkeit für den zu Versorgenden einhalten kann, als solches bezeichnet.

LG
Johns
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#11

Beitrag von akopti »

Ja.

Ich glaube ihr habt ein total falsches Bild davon, wie ein Akustiker arbeitet.
Für mich steht in erster Linie der Mensch im Vordergrund, der vor mir Sitzt. Ich packe nicht die Stopuhr aus, wenn er sagt, er möchte oder kann keinen privaten Eigenanteil leisten.

Er bekommt von mir die gleiche Aufmerksamkeit und all mein Können, um ihn, entsprechend der Möglichkeiten, zu Versorgen.
Er könnte doch in seinem persönlichen Umfeld jemand an mich empfehlen, für den ein priv. Eigenanteil von 5000 Euro ein Taschengeld ist. Ich lebe von Empfehlungen, das ist die beste Werbung.
Warum sollte ich mir das versauen, nur weil die Kasse A einen anderen Festbetrag bezahlt, als Kasse B.
Warum sollte ich mir das versauen, das ich dem Kunden A versichert bei Krankenkasse X ein anderes Hg zum Festbetrag anbiete, wie dem Kunden B versichert bei Kasse Y.

Es kommt immer msl wieder vor, das ein Kunde mit dem Wunsch nach Hg zum Festbetrag zu mir kommt und mach einigen Sitzungen die Begleitperson ( Kind oder Enkel) dann die Finanzierung eines HG mit privaten Eigenanteil übernimmt.
Warum sollte ich mir das versauen.

Gruss Dirk
Georg65
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#12

Beitrag von Georg65 »

Johns hat geschrieben:meine TK zahlte 1.534,01 € als Festbetrag, nicht als Zuschuss.
die Unterscheidung ist wichtig, weil:
GKV-Krankenkassen bezuschussen nicht, sondern bezahlen erforderliche Hörsysteme.
Hörgerätebedürftige können den Festbetrag für Wünschenswerte bezuschussen durch Eigenmittel.
Also:
bitte so korrekt sein, dass man Fakten nicht einfach dadurch auf den Kopf stellt, indem man unüberlegt formuliert 🙂

moin
und LG
Johns
Die Krankenkassen sprechen auf ihren Webseiten regelmäßig von Zuschuss! In der Regel von einem Festbetrag, der als Zuschuss gewährt wird! Das sind die Fakten!
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#13

Beitrag von Johannes B. »

moin Georg,
dass auch Krankenkassen nicht redlicher sind als andere Menschen, das ist Fakt.
da stimme ich dir unbedingt zu 😉

und Dirk:
wie DU handelst, das kannst du sicher am besten beurteilen.
das ist aber nicht die Antwort auf den Diskussionsgegenstand in diesem Thread:
"Zuschuss" vs. "Festbetrag", bzw. "Kassengerät" oder nicht.

LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
akopti
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#14

Beitrag von akopti »

Johns hat geschrieben:falls "ja":
hat das Auswirkungen auf die Umsetzung der vereinbarten Versorgungsziele?
einfacher gefragt:
zahlt die konkrete Krankenkasse weniger, dann ist eben auch nur weniger "erreichbar"
Lies deinen letzten Satz,
Dazu war meine Antwort.
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#15

Beitrag von Johannes B. »

stimmt, du hast mich mal wieder bei leichtsinnigem Flüchtigkeitsfehler ertappt.
Ich vergaß das Wort "aktuellen" vor "Diskussionsgegenstand" in meinem Post #13
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Randolf
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#16

Beitrag von Randolf »

Behinderte bekommen höherpreisige Geräte, oftmals ohne Eigenanteil.
rabenschwinge
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#17

Beitrag von rabenschwinge »

Randolf hat geschrieben:Behinderte bekommen höherpreisige Geräte, oftmals ohne Eigenanteil.
Das ist falsch!
AlfredW
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#18

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

@Randolf: Wie kommst Du darauf?
Ach ja, und wenn man schwerhörig ist: Ist man dann nicht hörbehindert und hätte nach deiner Meinung den Eigenanteil nicht zu zahlen?
Soweit ich weiß, hängt das damit zusammen, ob man von der Zuzahlung befreit ist. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn man (Vollzeit) arbeitet, unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
muggel
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#19

Beitrag von muggel »

Hallo,

also... generell gilt nicht, dass Behinderte höherpreisige Geräte ohne Zuzahlung bekommen.
Was jedoch korrekt ist:
WHO4-Schwerhörige erhalten für die Anschaffung für Hörgeräte einen höheren Beitrag von der Krankenkasse als nicht-WHO4-Schwerhörige.

Aber wir wissen doch inzwischen, dass Randolf immerzu falsche Informationen postet, sei es über Reha (Randolf schreibt ja immer noch "Kur", was ebenso falsch ist), sei es über den Schwerbehindertenausweis ("jeder Schwerhörige muss eine SBA bekommen"), usw....
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Johannes B.
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#20

Beitrag von Johannes B. »

moin Randolf,
bei welchem HGA bekommen Menschen mit GdB-Ausweis (umgangssprachlich "Behinderte") höherpreisige Geräte oftmals ohne Eigenanteil? Das solltest du zur Sicherheit schon dazu schreiben, meiner Meinung nach 🙂

LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
muggel
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Re: stimmt das, dass gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Festbeträge zahlen?

#21

Beitrag von muggel »

Johns hat geschrieben:Menschen mit GdB-Ausweis
Was ist denn ein GdB-Ausweis?
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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