ich hatte vor einiger Zeit einen GdB-Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt.
Mittlerweile ist mein Widerspruch weitergegeben worden an die Bezirksregierung. In der gutachtlichen Stellungnahme steht:
Wenn ich die Werte laut 4-Frequenztabelle nach Röser nehme, dann komme ich auf dem rechten Ohr auf 52% und auf dem linken Ohr auf 43%, also beidseitig eine mittelgradige Schwerhörigkeit, wofür es einen Einzel-GdB 30 geben müsste. Berücksichtigt ist hierbei aber noch nicht der Tinnitus.
Zum Tinnitus hat mein HNO geschrieben: 55 dB bei 1 kHz rechts
Zusätzlich Sprachaudiogramm Einsilbenverständnis: rechts 30 % bei 60 dB und links 40 % bei 60 dB
Ich weiß nicht, ob ich das Diagramm falsch verstehe, aber müssten es dann rechts nicht 20 % bei 60 dB sein und hätte dies Auswirkungen?
Passen die 30 % so oder wäre hier ein höherer Einzel-GdB möglich?
