Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

Karl54
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Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#1

Beitrag von Karl54 »

Hallo,

ich habe jetzt Probleme mit der Berufsgenossenschaft, diese will die Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch nicht die dazugehörige Hörgeräteversorgung.
Ich arbeite seit 1983 in einem Lärmbelastende Tätigkeit, sprich im schweren Stahlbau als Stahlbauschlosser und Schweißer. Arbeite seit 1983 unter Lärm weit über 120 dB. In der Zeit von 1983 - 1990 gab es in dieser Firma keinen Gehörschutz, sodass man täglich den starken Lärm ausgesetzt war, was ja im schweren Stahlbau üblich ist/war. In den Jahren von 1990 - ca. 1996 gab es nur vereinzelt Gehörschutz. Im Jahr 1996 griff dann der Arbeitsschutz, auf Anraten der Berufsgenossenschaft und somit wurde dann Gehörschutz verordnet. Ich arbeitete bis 1997 in verschiedenen Stahlbaufirmen. In der letzten arbeitete ich 18 Jahre. Ab November 2015 wurde ich AU und bin seitdem bis dato zu hause, weil ich eine Erwerbsminderungsrente habe, auf Grund einer anderen Erkrankung. In der letzten Firma, wo ich angestellt war, wurde ich nie zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gesendet bzw. geschickt. Die letzte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung hatte ich 1993, hier wurde schon eine beginnende Schwerhörigkeit festgestellt, zur nochmaligen Kontrolluntersuchung wurde ich nicht mehr geschickt von der Firma.
Nun stellte im Jahr 2017 die HNO-Ärztin eine Anzeige bei der BGHM auf Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne BK-2301, mit allen medizinischen Unterlagen. Die BGHM prüfte diese Sache und stellte eine beginnende Schwerhörigkeit fest und diese wurde mit MdE 10 % anerkannt. Aber noch keine Indikation für Hörgeräte. Wenn sich mein Gehör verschlechtern sollte, dann sollte ich mich wieder melden.
Nun jetzt im April 2022 war ich wieder zur HNO-Ärztin, weil ich das Gefühl hatte, das sich mein Gehör verschlechtert hatte. Das wurde auch festgestellt, mit folgendem Ergebnis:
Audiometrie: SES bds; 60-90 dB
Sprachaudiometrie: bei 65 dB 100% HVL bds.: 80 dB rechts 30%, links 20% HVL; 100 dB bds. 0% HVL

Diese Auswertung habe ich jetzt zur BGHM gesendet und geben, das sie die Hörgeräteversorgung übernehmen.
Nun hat die BGHM dieses Abgelehnt mit der Begründung ich bin seit 11/2015 aus der Lärmbelastung heraus und es könnte nicht auf den beruflichen Lärmgeschoben werden. Sondern das ist jetzt alters- und schicksalauswirkungen.

Nun wie kann das sein, das Gehör ist durch die Jahrzehnte lange Lärmbelastung im schweren Stahlbau zurückzuführen. Das Gehör kann sich nicht wieder erholen, sondern eher noch verschlechtern. Aber die BGHM ist anderer Meinung.

Was könnt Ihr mir dazu sagen?

Gruß Karl
Kaesebrot
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#2

Beitrag von Kaesebrot »

Hallo Karl,

dass die BG erstmal so wenig (vermutlich) beruflich bedingte Schäden anerkennen möchte wie möglich, ist leider ganz normal. Grundsätzlich gehört die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit zu anerkannten Berufskrankheiten, sofern man in einem entsprechend belastenden Bereich arbeitet.

Die BG bestreitet jetzt, dass deine Hörschädigung bei der Arbeit entstanden ist. Du bist der Ansicht, dass deine Arbeit für die Hörschädigung ursächlich ist. Damit steht erstmal Aussage gegen Aussage. Als Einzelperson Druck aufzubauen stelle ich mir schwierig vor.
Mein Weg wäre daher mir alle betriebsärztlichen Unterlagen aushändigen zu lassen, sie mit den Unterlagen deiner aktuell behandelnden Ärzte zu ergänzen und mich beraten zu lassen. Meine erste Anlaufstelle wäre der Sozialverband VdK. Die bieten sozialrechtliche Erstberatung und können dich, falls nötig, an einen Fachanwalt verweisen. Oder dich, sofern du dort Mitglied werden möchtest, auch anwaltlich vertreten.
svenyeng
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Sehe ich auch so. Beraten lassen und dann am besten einen Anwalt nehmen.
Das ist wieder ein guter Punkt wo ich sage das eine Rechtschutzversicherung unheimlich wichtig ist.
Ich hoffe das Du eine hast, denn sonst wirst Du das vormutlich auf Grund der hohen Anwaltskosten vergessen können.

Gruß
sven
Pfadi_
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#4

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo,

die Frage, die sich stellt, ist doch, ob eine Lärmschwerhörigkeit auch Jahre nach der Lärmbelastung auftreten kann.

Pfadi
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Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#5

Beitrag von Karl54 »

Kaesebrot hat geschrieben: 17. Dez 2022, 16:43
Mein Weg wäre daher mir alle betriebsärztlichen Unterlagen aushändigen zu lassen, sie mit den Unterlagen deiner aktuell behandelnden Ärzte zu ergänzen und mich beraten zu lassen. Meine erste Anlaufstelle wäre der Sozialverband VdK. Die bieten sozialrechtliche Erstberatung und können dich, falls nötig, an einen Fachanwalt verweisen. Oder dich, sofern du dort Mitglied werden möchtest, auch anwaltlich vertreten.
Hallo,
ich habe keine betriebsärztlichen Unterlagen, von der Betriebsärztin. Da ich zu keiner Vorsorgeuntersuchung war bzw. die Firma hat mich nie dazu hingeschickt. Die ehem. Betriebsärztin hat mir dazu eine Bestätigung gesendet, das ich nie bei Ihr in Behandlung war. Die letzte betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung war 1993.

Ich habe einen Rechtsschutz über die Gewerkschaft, wo ich 40 Jahre Mitglied und habe da Arbeits- und Sozialrechtsschutz.

Gruß Karl
Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#6

Beitrag von Karl54 »

Pfadi_ hat geschrieben: 17. Dez 2022, 17:27 Hallo,

die Frage, die sich stellt, ist doch, ob eine Lärmschwerhörigkeit auch Jahre nach der Lärmbelastung auftreten kann.

Pfadi
Eigentlich ja, den die Schädigung ist dadurch passiert und die Töne sind weck und das Gehör kann sich nicht mehr verbessern, eher wird es noch schlimmer. Was geschädigt ist, ist geschädigt.

Gruß Karl
Pfadi_
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#7

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo Karl,

dass du jetzt bestimmte Töne nicht hörst, ist klar. War das schon so, als du noch im Beruf warst?

Wenn nicht, wüsste ich gerne, ob eine Lärmschwerhörigkeit auch später eintreten kann bzw. wie sie sich von einer Altersschwerhörigkeit unterscheidet. Das weiß ich nämlich nicht.

VG Pfadi
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Kaesebrot
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#8

Beitrag von Kaesebrot »

Der Punkt wird sein, dass du beweisen musst, dass die Lärmbelastung auf der Arbeit ursächlich für die heute bestehenden Probleme ist und sie nicht außerhalb der Arbeit erworben wurden. Die reine Vermutung reicht regelmäßig nicht für eine Kostenübernahme.

Die BG ETEM hat zur Abgrenzung von Alters- und Lärmschwerhörigkeit diese Information veröffentlich.

https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... hoerigkeit

Fachlich sagen die Akustiker hier im Forum bestimmt noch etwas dazu, wenn sie deinen Beitrag lesen.
muggel
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#9

Beitrag von muggel »

Hallo,

das Problem ist, dass du nachweisen musst, dass es daher kommt.
Es gibt viele Schwerhörige, die keiner Lärmbelästigung ausgesetzt waren und viele Nicht-Schwerhörige, die einer Lärmbelästigung ausgesetzt waren.
Das große Problem ist, dass man oft nicht sagen kann, woher genau eine Schwerhörigkeit genau kommt.
Da du jetzt mehr als 7 Jahre aus dem Lärmberuf raus bist, ist es schwierig nachzuweisen, dass die Ursache tatsächlich in der früheren Lärmbelastung liegt … oder nicht andere Gründe hat wie zB eine nicht-bemerkte Mittelohrentzündung, altersbedingte Schwerhörigkeit, ein Infekt, der aufs Ohr geschlagen ist (wie es zB auch Corona - nicht bei jedem, aber es gibt Leute, die durch Corona ertaubt sind) usw.
Natürlich wird die Schwerhörigkeit nicht besser und natürlich ist weg, was weg ist… aber die BG zahlt nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass es tatsächlich von dem beruflichen Lärm früher kam und nicht andere Ursachen hat.
Bei einigen Fällen kann man dieses am Audiogramm dur h Vorliegen der so genannten C5 Senke sehen. Liegt die denn bei dir vor?
Wenn nicht, dann wird es wohl sehr schwer werden, die Lärmbelästigung am Arbeitsplatz vor mehr als 7 Jahren als Ursache zu beweisen….
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muggel
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#10

Beitrag von muggel »

Kaesebrot: genau das meine ich mit der typischen Lärmschwerhörigkeit gemäß Audiogramm: eine Senke bei 4000Hz, die sogenannte C5 Senke. Liegt diese vor, lässt sich auf eine Lärmschwerhörigkeit schließen. Liegt diese nicht (mehr) vor und gibt es keine (Zwischen)befunde mit eben dieser Senke, so kann eine Lärmschwerhörigkeit vorliegen, aber es können auch zig tausend andere Ursachen für die Schwerhörigkeit vorliegen.
Und die BG zahlt nur dann, wenn es eine Lärmschwerhörigkeit ist. Ansonsten ist die Krankenkasse der Kostenträger (ausser halt bei Unfällen wo die Unfallkasse Kostenträger ist usw - aber diese Besonderheiten zähle ich jetzt nicht auf, da hierfür irrelevant.)
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Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#11

Beitrag von Karl54 »

muggel hat geschrieben: 17. Dez 2022, 19:15 Kaesebrot: genau das meine ich mit der typischen Lärmschwerhörigkeit gemäß Audiogramm: eine Senke bei 4000Hz, die sogenannte C5 Senke. Liegt diese vor, lässt sich auf eine Lärmschwerhörigkeit schließen. Liegt diese nicht (mehr) vor und gibt es keine (Zwischen)befunde mit eben dieser Senke, so kann eine Lärmschwerhörigkeit vorliegen, aber es können auch zig tausend andere Ursachen für die Schwerhörigkeit vorliegen.
Und die BG zahlt nur dann, wenn es eine Lärmschwerhörigkeit ist. Ansonsten ist die Krankenkasse der Kostenträger (ausser halt bei Unfällen wo die Unfallkasse Kostenträger ist usw - aber diese Besonderheiten zähle ich jetzt nicht auf, da hierfür irrelevant.)
Wo soll die im Audiogramm sein. Habe hier das Audiogramm und das Sprachaudiogramm, aber da ist nichts mit der C5 Senke.
Pfadi_
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#12

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo Karl,

schau bei 4000 hz im Audiogramm. Hat deine Kurve dort den tiefsten Punkt?

VG Pfadi
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muggel
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#13

Beitrag von muggel »

Karl54 hat geschrieben: 17. Dez 2022, 19:35
Wo soll die im Audiogramm sein. Habe hier das Audiogramm und das Sprachaudiogramm, aber da ist nichts mit der C5 Senke.
Wenn sie vorhanden ist, dann eben bei ca 4000Hz. Ist sie nicht vorhanden, dann ist die Ablehnung der BG absolut klar, denn dann ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit eben keine Lärmschwerhörigkeit, also keine Schwerhörigkeit, die durch den jahrelangen hohen Lärmpegel in deinem früheren Berufsleben entstanden ist.
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Randolf
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#14

Beitrag von Randolf »

Hallo,
das kann doch die KK übernehmen. Dann bleibt nur noch ein kleiner Eigenanteil.
Gruß
Ohrenklempner
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Da stimme ich Randolf zu (den Tag muss ich rot im Kalender anstreichen!).

Dass die jetzt aufgetretene Hörverschlechterung die Folge einer längst vergangenen Lärmbelastung ist, ist doch sehr unwahrscheinlich. Man kann es auch nicht nachweisen. Vermutungen reichen da leider nicht aus.

Du bist aus dem Berufsleben raus, daher würde die BG ohnehin nur Kategorie I bezahlen. Ganz ehrlich: mach's ganz normal über die Krankenkasse. Für die 250,- Euro mehr Zuschuss und die Batterieversorgung lohnt es sich nicht, einen wahrscheinlich aussichtlosen Rechtsstreit anzufangen.
Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#16

Beitrag von Karl54 »

Moin,

mal eine Frage an Euch, wo kann man selber das Audiogramm und das Sprachaudiogramm auswerten, ohne das man ein Profi oder Hörakustiker ist?
Wo findet man sowas im Netz? Gibt es dazu eine Software oder Rechner, wo man die werte eintippen kann und der spuckt dann die Werte aus.

Die BG hat da intern einige Auswertungen durchgeführt und ich möchte mal sehen ob die da nicht gemogelt haben.

Wer kann mir dazu was sagen?

Gruß Karl
muggel
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#17

Beitrag von muggel »

Hallo,
was denn für eine Auswertung? Einschätzung gemäß WHO? Einstufung bzgl. GdB?
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Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#18

Beitrag von Karl54 »

muggel hat geschrieben: 29. Jan 2023, 13:13 Hallo,
was denn für eine Auswertung? Einschätzung gemäß WHO? Einstufung bzgl. GdB?
Hallo,

Auswertung für Hörverlust für Hörgeräteversorgung, nach Hilfsmittelversorgung/-verordnung.

Irgendwo muss es doch sowas geben?

Habe mal nachgeschaut, also bei der ersten HNO-Untersuchung im Jahr 2017 da war die C4-Senke bei 4 kHz = 75 dB beidohrig. Bei der Audio vom 05.04.2022 war bei 4 kHz = 90 dB beidohrig.

Werde mal alle Audiogramme hier reinsetzen und auch die Auswertung der BG. Dann könnt Ihr sehen, was da die BG ermittelt hat. Dann könnt Ihr eine Meinung abgeben und mir dann sagen, was ich jetzt machen sollte.

Gruß Karl
muggel
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#19

Beitrag von muggel »

Hallo,
du verstehst da etwas falsch. Es geht nicht um den Hörverlust bei 4000 Hz allene, sondern in Abhängigkeit vom Hörverlust der anderen Frequenzen.
Stell mal deine Audiogramme un die Sachen der BG hier ein, dann kann ich gerne mal drüber schauen. Vielleicht kann ich es dir dann erklären.
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Pfadi_
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#20

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo Karl,

warum ist es für dich denn so wichtig, was die BG entscheidet? Hast du keine Krankenkasse die bezahlt?

Wie oben bereits geschrieben müsste bei deiner ersten Verordnung der tiefste Punkt deutlich bei 4000 kHz liegen.

Ich bin gespannt auf deine Unterlagen.

Grüße

Pfadi
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Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#21

Beitrag von Karl54 »

Hallo,

wie geschildert, hier die Ton- und Sprachaudiogramm. Dann könnt Ihr selbst Eure Meinung bilden und vielleicht was dazu schreiben.

Gruß Karl
Dateianhänge
Ton-und Sprachaudigramm 07.04.2022.jpg
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Ton-und Sprachaudiogramm 20.10.2021.jpg
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Pfadi_
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#22

Beitrag von Pfadi_ »

Hallo Karl,

ich bin kein Profi, erkenne aber bei deinem ältesten Audiogramm durchaus eine C5-Senke, wie sie bei Lärmschwerhörigkeit spezifisch zu sein scheint.

Grüße

Pfadi
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#23

Beitrag von muggel »

Bei dem ältesten Audiogramm ist eine C5 Senke zu sehen. Dies passt auch zu der Anerkenntnis der Schwerhörigkeit durch die BG.
DIe nachfolgenden Audiogramme sind aber nicht typisch für eine Lärmschwerhörigkeit, daher verstehe ich die BG, dass diese die weitere Hörverschlechterung nicht mehr auf die berufliche Lärmexposition zurück zu führen ist.
Hier ist also die Krankenkasse der Kostenträger.
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#24

Beitrag von Ohrenklempner »

Das seh ich auch so wie muggel.
Das bisschen mehr Leistung der BG für eine Hörgeräteversorgung im Vergleich zur gesetzlichen KK rechtfertigt es nicht, sich monate- oder jahrelang wegen einer Kostenübernahme herumzustreiten. Der Zeit- und Nervenaufwand ist es nicht Wert. Lass dir die Versorgung von der gKV bezahlen, dafür ist sie da!
Karl54
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Re: Berufsgenossenschaft will Lärmschwerhörigkeit nicht anerkennen und auch die Hörgeräteversorgung verweigern.

#25

Beitrag von Karl54 »

Hallo,

die BG hat jetzt im nachherein die Berufskrankheit doch anerkannt, mit MdE 10% zum Audiogramm 06.07.2017. Und gleichzeitig ein MdE vom 50 % zum Audiogramm 07.04.2022. Das ist ja das kuriose.

Gruß Karl
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