GdB Berechnungsproblem

Trapper
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GdB Berechnungsproblem

#1

Beitrag von Trapper »

Guten Tag zusammen
Ich habe mir kürzlich ein Hörgerät zugelegt um meine Hochtonprobleme zu mildern.Geht so lala.
Ich hätte auch ein Cochlea Implantat haben können,was ich jedoch aus beruflichen Grunden ablehnen musste..
Hier stieß ich zufällig auf den GdB Berechner und gab da mal mein Tonaudiogram ein.
Da komme ich auf 70% - an Taubheit grenzend. An Taubheit grenzend, wurde mir auch für die KK attestiert.
Nur wunderte mich, das weder mein HNO noch die Ärzte und Chirurgen im KH bei der Implantatsberatung mich trotz aller Tests nicht darauf hingewiesen haben,das mir
ein Schwerbehindertenausweis zustehen müsste.Machen die so was nicht automatisch? Ich habe nun noch mal einen Termin beim HNO gemacht um das zu klären.
Leider muss man der alles aus der Nase ziehen. Ich habe auch schweren Tinnitus. Ist nicht aufgeschrieben worden,weil ich das beim Hörtest aus Nervosität vergessen hatte zu erwähnen. Und gefragt hatte keiner.
Jedenfalls möchte ich die Testergebnisse vom KH auch haben.Der Doc dort auf Nachfrage sagte, der Grad meiner Schwerhörigkeit wäre sogar 100%.
Die Ergebnisse wurden wohl an meinen HNO geschickt. Termin bei dem ist leider erst in ein paar Wochen.
Nun würde ich gerne hören was die Profis hier sagen. Ist mein Gdb wirklich 70% ?
Ich komme mit der Auswertung im Sprachtest einfach nicht zurecht und habe auch das Gefühl dass diese Ärztin nicht wirklich hilfreich ist. Da wird man leider wie am Fließband durchgezogen. Man hat noch nicht guten Tag gesagt,da ist man schon wieder auf der Straße. Ich wäre also dankbar wenn jemand diese Daten für mich übersetzen könnte,damit ich weiß was ich beim Arztbesuch vorbringen kann. Ich möchte die Unterlagen für den Schwerbehindertenausweis lieber selber mitschicken damit es nicht unnötig lange dauert.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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muggel
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Re: GdB Berechnungsproblem

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,
nächst einmal: HNO-Ärzte sind Mediziner und daher für Diagnosen zuständig, nicht für eine EInordnung gemäß VersMedV. Hierüber wissen die meisten Ärzte nicht Bescheid, was man auch an der Aussage "ihnen steht ein GdB von 100 zu" sieht. Das ist nämlich nicht korrekt, denn auf eine beidseitige Taubheit gibt es maximal einen GdB von 80. Auch ist die Angabe "%" falsch, denn der GdB ("Grad der Behinderung") ist eine eigene Maßeinheit, ebenso wie Grad Celsius. Dort sagt man ja auch nicht 25 Grad Prozent Celsius (auch wenn Wasser eine minimale Temperatur von 0 und eine maximale Temperatur von 100 Grad Celsius haben kann).

Zu deiner Frage: dein Sprachaudiogramm ist nicht für die Bestimmung des GdB verwertbar, da wesentliche Punkte fehlen:
- Verlust der Zahlen (bei wieviel dB verstehst du 50% der Zahlwörter korrekt?)
- Einsilberverstehen bei 60 und 80 dB. Idealerweise misst man nicht bei 110 dB, sondern bei 100 dB.
Ohne diese Werte kann man den GdB nicht bestimmen.

Ein kleiner Tipp am Rande: lad am besten nur Fotos ohne persönliche Angaben wie Name etc hoch.Dann bist du "anonym" und keiner kann deine Daten verwenden, um irgendeinen Blödsinn anzustellen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Trapper
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Re: GdB Berechnungsproblem

#3

Beitrag von Trapper »

muggel hat geschrieben: 10. Mai 2022, 13:45 "ihnen steht ein GdB von 100 zu" - das sagte er ja nicht. Sondern es wäre der Grad meiner Schwerhörigkeit. Nicht der Grad meiner Behinderung. Ich hab ja auch einem Ohr 93% Verlust und auf dem andern 89% Verlust. Dachte das ist mit den 100% gemeint unter Berücksichtigung der anderen Ergebnisse.

"Zu deiner Frage: dein Sprachaudiogramm ist nicht für die Bestimmung des GdB verwertbar, da wesentliche Punkte fehlen:
- Verlust der Zahlen (bei wieviel dB verstehst du 50% der Zahlwörter korrekt?)
- Einsilberverstehen bei 60 und 80 dB. Idealerweise misst man nicht bei 110 dB, sondern bei 100 dB.
Ohne diese Werte kann man den GdB nicht bestimmen."
-Dann werde ich also den kompletten Test nochmal machen müssen, nur weil die dieses Daten nicht aufgeschrieben hat? Das ist stark.

"Ein kleiner Tipp am Rande: lad am besten nur Fotos ohne persönliche Angaben wie Name etc hoch.Dann bist du "anonym" und keiner kann deine Daten verwenden, um irgendeinen Blödsinn anzustellen."
Habe es korrigiert. Danke. Hatte geschlafen.
Sorry, irgendwie bin ich gerade auch zu blöde meherere Zitate in einen Beitrag zu bringen. Hmpf
muggel
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Re: GdB Berechnungsproblem

#4

Beitrag von muggel »

Welche anderen Ergebnisse denn?
Tinnitus zählt nicht, sofern du deswegen nicht noch extra in Behandlung bist und massive Einschränkungen wie Schlafstörungen, Depressionen etc hast. Das muss dann auch fachärztlich bestätigt werden, d.h. Neurologe, Psychiater, etc.

Ansonsten:auch bei einem Hörverlust von 100% auf beiden Ohren (gemäß VersMedV) bekommt man einen GdB von 80.

Und zum Audiogramm: ja, das kannst du (auf gut Deutsch) in die Tonne kloppen. Du benötigst die genannten Werte (Hörverlust für Sprache: bei wieviel dB verstehst du 50% der Zahlwörter?), Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#5

Beitrag von Trapper »

muggel hat geschrieben: 10. Mai 2022, 14:10 Und zum Audiogramm: ja, das kannst du (auf gut Deutsch) in die Tonne kloppen. Du benötigst die genannten Werte (Hörverlust für Sprache: bei wieviel dB verstehst du 50% der Zahlwörter?), Einsilberverstehen bei 60, 80 und 100 dB.
Na super.
Ich weiß noch dass mein Zahlenverständnis sehr gut war (da ich ja aber auch wusste,dass es um Zahlen ging)
Mein Wortverständnis beim Test in der HNO Klinik war schlecht. Von 10 Wörtern verstand ich eins.

Ich hoffe das wenigstens diese Testergebnisse korrekt an die HNO durchgegeben wurden.

Danke für die Info.
Dani!
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Re: GdB Berechnungsproblem

#6

Beitrag von Dani! »

Trapper hat geschrieben: 10. Mai 2022, 13:28 Ich habe mir kürzlich ein Hörgerät zugelegt um meine Hochtonprobleme zu mildern.Geht so lala.
Ich hätte auch ein Cochlea Implantat haben können,was ich jedoch aus beruflichen Grunden ablehnen musste..
Das ist dein erstes Hörgerät? :shock:
Was die Überlegung für ein CI betrifft: Hören ist so extrem wichtig in allen Lebenslagen, dass "beruflicher Grund" das letzte sein sollte, um es abzulehnen. Aber ok, jeder wie er mag.

Nach Tonaudiogramm hast du ein GdB 70 (ohne %), was du ja selbst schon herausgefunden hast. Für das Versorgungsamt maßgeblich ist aber das Sprachaudiogramm. Das was du hochgeladen hast ist für die Ermittlung eines GdB nicht verwertbar, es fehlen zu viele Angaben. Notwendig sind folgende Angaben:
a) Sprachverstehen (Einsilber) bei 60dB, 80dB und 100dB
b) Lautstärke, bei der das Sprachverstehen (Mehrsilber/Zahlen) 50% beträgt

zu a) vorhanden ist in deinem Audiogramm nur 95 und 110dB, warum auch immer gerade diese Lautstärken
zu b) hier ist nur ein Wert für 90 bzw 95dB vorhanden mit 100% bzw 90% Sprachverstehen

Alle ermittelten Werte müssen ohne Hörhilfen durchgeführt worden sein.

Ich kann mich nicht erinnern, wann mich jemals ein Arzt einen Erstantrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen nahegelegt hat. Allerdings hat meine jetzige HNO-Ärztin nach meinem ersten Audiogramm bei ihr gefragt, welchen GdB ich bereits hätte und war erstaunt über die hohe Diskrepanz zwischen meinem GdB und meinem Sprachaudiogramm. Andererseits ist meine niedergelassene HNO-Ärztin auf Ohren und sogar CI spezialisiert (im Gegensatz zu anderen HNO-Ärzt\inn/en).

Edit: Sorry für die Reaktion nach 3 weiteren Posts. Bin heute etwas langsam und von meiner Arbeit abgelenkt
Dominik
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Re: GdB Berechnungsproblem

#7

Beitrag von muggel »

Hey Dani,

immerhin hast du genau das bestätigt, was ich auch geschrieben habe :) Mehrfach hält besser ;)
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Trapper
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Re: GdB Berechnungsproblem

#8

Beitrag von Trapper »

Dani! hat geschrieben: 10. Mai 2022, 14:18 Notwendig sind folgende Angaben:
a) Sprachverstehen (Einsilber) bei 60dB, 80dB und 100dB
b) Lautstärke, bei der das Sprachverstehen (Mehrsilber/Zahlen) 50% beträgt

zu a) vorhanden ist in deinem Audiogramm nur 95 und 110dB, warum auch immer gerade diese Lautstärken
zu b) hier ist nur ein Wert für 90 bzw 95dB vorhanden mit 100% bzw 90% Sprachverstehen

Alle ermittelten Werte müssen ohne Hörhilfen durchgeführt worden sein.
Danke.
Genau das hab ich mir mal kopiert um es vorzubringen,falls die Tests vom KH bei ihr auch nicht detailiert vorliegen sollten.
Hoffe nur sie hält mich dann nicht für nen Klugscheißer der sich im Internet informiert,anstatt auf sie zu hören.^^
muggel
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Re: GdB Berechnungsproblem

#9

Beitrag von muggel »

Und wenn.. im Internet stehen die Gesetze, an die man sich zu halten hat. Auch die VersMedV:
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html

Im Anhang zu §2 steht unter 5 die ganzen Sachen zur GdB-Einstufung "rund ums Ohr".
Das kannst du gerne deinem HNO / deiner HNO vorlegen.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#10

Beitrag von brillenkatze »

muggel hat geschrieben: 10. Mai 2022, 13:45 nächst einmal: HNO-Ärzte sind Mediziner und daher für Diagnosen zuständig, nicht für eine EInordnung gemäß VersMedV. Hierüber wissen die meisten Ärzte nicht Bescheid, was man auch an der Aussage "ihnen steht ein GdB von 100 zu" sieht. Das ist nämlich nicht korrekt, denn auf eine beidseitige Taubheit gibt es maximal einen GdB von 80.
Wenn die hochgradige Schwerhörigkeit/Taubheit angeboren ist oder vor dem 7. Lebensjahr erworben wurde, dann ist die richtige MdE 100%.
Das wird im MdE-Rechner übrigens auch angezeigt.
Erfahrungsgemäss empfiehlt sich, das sich attestieren zu lassen, zwecks späterer Nachweismöglichkeit.

Nicht jeder hat das Glück, ein gutes Versorgungsamt zu haben, das es fertigbringt, wie meines ca. 2010 noch eine ärztliche Akte von 1973 ausfindig zu machen, die die angeborene Taubheit nachweist.
Und ohne Nachweis läuft man Gefahr, möglicherweise später im Zweifelsfall nur 80% statt 100% bewilligt zu bekommen.
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Dani!
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Re: GdB Berechnungsproblem

#11

Beitrag von Dani! »

Auch mit 100% statt 80% auf beiden Ohren erhält man fast immer "nur" einen GdB von 80.
Selbst wenn du einen Nachweis hast, dass du Geburtstaub bist, kann dein dadurch in der Kindheit "erreichter" GdB von 100 auf 80 reduziert werden (kann heißt nicht muss!).Vorausgesetzt, deine sprachliche Kommunikation hat sich entsprechend verbessert. Das kann z.B.(!) bei einer frühkindlichen Versorgung mit CIs der Fall sein.

P.S. Irgendwann stelle ich noch den Antrag, dass die Skala nicht von 0-100 läuft, sondern von null bis -100 runter läuft. Dann fällt endlich dieses unsägliche % Zeichen bei der Gradangabe weg. Oder von -50 bis +250. Dann kann man auch die besänftigen, die dann mit einer leichten Schwerhörigkeit trotzdem einen Grad der Behinderung 100 erreichen.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#12

Beitrag von brillenkatze »

Dani! hat geschrieben: 10. Mai 2022, 22:26 Selbst wenn du einen Nachweis hast, dass du Geburtstaub bist, kann dein dadurch in der Kindheit "erreichter" GdB von 100 auf 80 reduziert werden (kann heißt nicht muss!).Vorausgesetzt, deine sprachliche Kommunikation hat sich entsprechend verbessert. Das kann z.B.(!) bei einer frühkindlichen Versorgung mit CIs der Fall sein.
Bei alten Knackern wie mir wohl eher selten anzutreffen :)
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Re: GdB Berechnungsproblem

#13

Beitrag von Dani! »

Und ich Depp mach auch noch extra ein Ausrufezeichen hinter das "z.B.", um damit zum Ausdruck zu bringen, dass *keine* vollständige Aufzählung folgt, sondern nur der klassische Fall. Ändert nichts daran, dass einem die 100 bei bestimmten Voraussetzungen auch wieder aberkannt werden können.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#14

Beitrag von KatjaR »

Richtig Dani, für die Anerkennung von 100 GdB aufGehörlosigkeit gehören schwere Sprachstörungen dazu, wenn man die nicht (mehr) hat, egal warum, stehen einem "nur" 80 GdB zu.
Es heißt im Wortlaut "in der Regel lebenslang (GdB 100), damals ging man regelhaft davon aus, dass eine Taubheit mit schweren Sprachstörungne zwingend einhergeht.
Wenn man aber nicht dieser Regel entspricht, hat man auch nicht ein lebenslanges Recht auf GdB 100.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#15

Beitrag von rhae »

Einspruch Euer Ehren,

Zitat aus den VersMedV:
VersMedV hat geschrieben:5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
sonst je nach Sprachstörung 80-90
Bis zum 7. Lebensjahr geht man von einer "schweren Störung des Spracherwerbs" aus, da diese Phase direkt in das Zeitfenster der kindlichen Sprachentwicklung fällt (je nach Quellen im Alter von 1-5 Jahren). Diese Störung kann man später auch nicht durch Förderungen wie Logopädie ausgleichen, auch mit einem guten Schul- oder Uniabschluß bleiben sie. Die Störungen bedeuten nicht zwingend eine schlechte Aussprache, ein geringer Wortschatz, das erschwerte Merken von Begriffen uvm. sind unsichtbare bzw. unhörbare Merkmale solcher Störungen. Und der Begriff "in der Regel lebenslang" bedeutet sicher nicht "bis zum nächten Sprachtest, den das Versorgungsamt anordnet".

Bei einer erfolgreichen CI-Implantation in diesem Zeitfenster fällt dieses Argument inzwischen weg (nicht öffentliche Zusatzregelungen an die sich Gutachter halten), da man von einer nahezu normalen Sprachentwicklung ausgeht. Da helfen dann auch keine Aussprachefehler mehr, der GDB 100 wird auf 80 reduziert.

VG Ralph
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Re: GdB Berechnungsproblem

#16

Beitrag von KatjaR »

Bei kompletter Taubheit mag das noch weiter gelten Ralph, aber nicht bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (ohne schwere Sprachstörungen).
Diese Taubheit nachzuweisen dürfte im Nachhinein sehr schwer werden. Wenn Belege fehlen, kann evt. über dne Nachweis des Besuchs einer Förderschule was gemacht werden.
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Dani!
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Re: GdB Berechnungsproblem

#17

Beitrag von Dani! »

rhae hat geschrieben: 11. Mai 2022, 09:20 Einspruch Euer Ehren,

Zitat aus den VersMedV:
VersMedV hat geschrieben:5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
...
Da steht doch "*in der Regel* lebenslang". Bedeutet im Umkehrschluss, dass es nicht zwingend lebenslang gelten muss. Um nichts anderes ging es doch.
Dominik
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Re: GdB Berechnungsproblem

#18

Beitrag von rhae »

Dani! hat geschrieben: 11. Mai 2022, 13:15 Da steht doch "*in der Regel* lebenslang". Bedeutet im Umkehrschluss, dass es nicht zwingend lebenslang gelten muss. Um nichts anderes ging es doch.
Ja es heisst "in der Regel lebenslang" - und eine Aberkennung der GDB 100 erfordert daher eine Ausnahmesituation. Das mag ein Beruf als Radiomoderator sein, ganz sicher aber nicht jede abgeschlossene berufliche Ausbildung, auch nicht die Meisterprüfung oder ein Diplomabschluß. Man wüde die Menschen ja regelrecht bestrafen, die eine gute Berufsausbildung trotz ihrer Behinderung schaffen, wenn man ihren GdB danach von 100 auf 80 herunterstuft.

VG Ralph
KatjaR
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Re: GdB Berechnungsproblem

#19

Beitrag von KatjaR »

Bei der Vergabe des GdB geht es aber um Einschränkungen die man hat Euer Ehren Ralph, und zwar deutliche gegenüber Gleichaltrigen, die das nicht haben.
Nicht um Potentiale, die man vielleicht ohne Höreinschränkung gehabt hätte.
Wenn ich also nicht deutliche Einbußen habe, was Sprache angeht, verbale Verarbeitung etc. habe ich ja nicht entsprechende Beeinträchtigungen, die über das Ausmaß der durch die Taubheit verursachten hinaus gehen.
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Randolf
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Re: GdB Berechnungsproblem

#20

Beitrag von Randolf »

Hallo Trapper,
da kannst du dir schon in Ruhe die Form - Blätter besorgen und soweit möglich ausfüllen.
Trapper
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Re: GdB Berechnungsproblem

#21

Beitrag von Trapper »

Hallo zusammen. Nachdem ich Geduld für einen neuen Termin aufbringen musste , melde ich mich mal wieder zurück.
Ich habe heute einen neuen Sprachtest machen lassen unter Berücksichtigung der Tips ,die ich hier bekommen habe. Laut HNO ist da alles nötige drauf.
Da der Bereich um 70db bei 0 ist, wäre dies bei 60 db auch so,sagte sie.
Ich hab mal die Werte wie ich sie verstehe in den Berechner übertragen, aber ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig gelesen habe.
Könnte vielleicht nochmal ein Experte hier schauen wie es nun für mich aussieht, was den GdB angeht? :69:
Danach versuche ich mal diesen Onlineantrag meines Amtes zu nutzen,falls es sich lohnt. Aber selbst wenn es nur 30% wären, sollte ich es wohl machen.

Vielen Dank
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muggel
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Re: GdB Berechnungsproblem

#22

Beitrag von muggel »

Hallo,
ich komme auf einen GdB von 50:
rechts: Hörverlust für Zahlen: ab 35 dB; Einsilberverstehen bei 60dB: 0, 80dB: 40%, 100 dB: 50% => Gesamtwortverstehen damit 40+50 =90 -> Tabelle 1 ergibt dieses einen Hörverlust von 70% (Hörverlust für Zahlen ab 35dB, Gesamtwortverstehen ab 75)
links: Hörverlust für Zahlen ab 35dB, Gesamtwortverstehen 15+60 = 75 -> Hörverlust von 70%
-> beidseitiger HÖrverlust von 70% = beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit => GdB 50.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#23

Beitrag von Trapper »

Danke muggel
Ich kam auf ein ähnliches Ergebnis beim Verstehen.
Ich kapierte aber nicht wie sich der gesamte GdB daraus erechnen lässt. 50% wäre dann ja eine lohnende Hausnummer,wenn das Versorgungsamt es auch so sieht.
Na auf alle Fälle lohnt sich dann schonmal der Antrag.
muggel
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Re: GdB Berechnungsproblem

#24

Beitrag von muggel »

Wie meinst du das mit gesamte GdB?
Die Tabelle A der VersmedV zeigt den prozentualen Hörverlust. Etwas weiter danach unter 5.2.4 in der Tabelle D definiert dann den GdB in Abhängigkeit vom prozentualen Hörverlust.
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Re: GdB Berechnungsproblem

#25

Beitrag von Trapper »

Ich hatte nur auf die Exel Tabelle geschaut. Bitte bedenke dass dies alles bömische Dörfer für mich sind. Ich dachte der GdB lässt sich errechnen und habe keine weiteren Tabellen in Betracht gezogen. Ich bin gerade so drauf wie meine Mutter früher. ich will irgendwo drücken und der Computer soll dann wissen was ich eigentlich will. Furchtbar,ich weiß. Hab aber gerade zu viele gesundheitliche Baustellen um mich herum,dass mein Gehör derzeit noch das kleinste Problem ist. Danke jedenfalls nochmal für die Hilfe.
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