Feststellungsbescheid GdB

HerrEausW
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Feststellungsbescheid GdB

#1

Beitrag von HerrEausW »

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2021 eine Hörtest beim HNO machen lassen. Das Ergebnis im Anhang.
Ich habe hierzu den GdB berechnet, auch hier über den GdB Rechner, und komme auf einen GdB von 50. Ich habe das Ergebnis bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises mit eingereicht. Letzte Woche hab ich nun den Bescheid erhalten. Darin wird ein GdB von 40 bescheinigt.
Gibt es da denn einen Ermessensspielraum oder weitere Faktoren, die zu einem anderen GdB führen können? Oder mache ich da etwas falsch?
Ich will jetzt erst einmal Einspruch einlegen und beim HNO ein Sprachaudiogramm machen lassen.
Hättet Ihr noch weiter Tipps was nützlich wäre?

Im Voraus vielen Dank für Eure Feedback
Martin

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muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#2

Beitrag von muggel »

Das Tonaudiogramm ist nicht ausreichend, um den GdB zu ermitteln, denn nach VersMedV ist der Verlust des Sprachgehörs wesentlich.
Ausnahme sind Personen, die non-verbal sind bzw. bei denen aus bestimmten Gründen kein Sprachtest möglich sind.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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HerrEausW
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#3

Beitrag von HerrEausW »

Ah, OK.
Davon hat mein HNO nichts erwähnt. Der sagte nur, das Versorgungsamt würde sich dann an ihn wenden um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Ich frage mich dann natürlich schon wie die einen GdB ermitteln konnten wenn die wesentlichen Unterlagen nicht vorhanden sind. Egal.
Dann werde ich jetzt erst einmal ein Sprachaudiogramm machen.
Dani!
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#4

Beitrag von Dani! »

Hallo Martin,
unter bestimmten Umständen kann das Versorgungsamt schon auf das alte Verfahren zurückgreifen, wie der GdB ermittelt wird. Allerdings kann auch ich nicht nachvollziehen, wie man bei hochgradiger Schwerhörigkeit auf beiden Ohren nur auf einen GdB 40 kommt. Und ich frage mich wiederum, warum der HNO nicht gleich ein korrektes Sprachaudiogramm erstellt hat, wo er doch wusste, dass du einen Antrag stellst.
Dominik
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muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#5

Beitrag von muggel »

Hallo,
also.... HNO-Ärzte kennen in der Regel die Versogungsmedizinischen Grundsätze und damit nicht die Grundlagen zur Berechnung des GdB nicht. HNO-Ärzte sind für medizinische DIagnosen und Behandlungen zuständig. Daher ist es ja auch immer gut und wichtig wenn der Patient weiss auf was es genau ankommt.
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Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#6

Beitrag von Egon01 »

Hallo, bin neu hier.

Bin der Egon und hätte da auch fragen zu meinen Anpassbericht.

Frage wie kann ich meinen Anpassbericht hier hochladen?

Mit freundlichen Grüßen

Egon
HerrEausW
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#7

Beitrag von HerrEausW »

Hallo,

nochmals Danke für die Antworten.
Habe zwischenzeitlich ein Sprachaudiogramm machen lassen. (Anhang)
Habe auch versucht das auszuwerten. Bin dabei auf eine Hörminderung von 70% gekommen was ja in etwa zu der des Tonaudiogramms passen würde.
Habe ich das so korrekt ermittelt?

Martin
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Dani!
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#8

Beitrag von Dani! »

Hallo HerrEausW
Richtig, ich komme auch auf einen Hörverlust von 70 % für rechts und 70 % für links. Nach Tabelle D ergibt das ein GdB von 50
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#9

Beitrag von Egon01 »

Hallo,

habe hier meinen Anpassbericht, Expertise erwünscht.


Mit freundlichen Grüßen

Egon
muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#10

Beitrag von muggel »

Nach Sprachaudiogramm hast du beidseits einen Hörverlust von 60%. Dies entspricht einem GdB von 40.

Berechnungsgrundlage:
Hörverlust für Zahlen: jeweils ab 45dB,
Einsilber links: 60 dB: 10% (0%), 80 dB: 50%, 100 dB: 80% -> Gesamtwortverstehen 140 (130)
rechts: 60 dB: 10% (0%), 80 dB: 40 %, 100 dB: 80% -> 130 (120)
Gemäß Tabelle A der VersMedV (5.2.1) ergibt dieses für HV Zahlen ab 45dB und Gesamtwortverstehen ab 100 (bzw. 125) jeweils einen Hörverlust von 60%.
Gemäß Tabelle D entspricht dies ein Hörverlust genau zwischen mittelgradiger und hochgradiger Schwerhörigkeit, was ein GdB von 40 entspricht.
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muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#11

Beitrag von muggel »

Oder, weil du von Anpassbericht geschrieben hast, sind das Werte MIT Hörgerät? Dann kann man daraus gar nichts ableiten, denn der GdB wird immer nur OHNE Hörhilfen berechnet.
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Jetzt wird's aber schwierig, die Einsilber wurden im Sprachaudiogramm bei 70, 85 und 100 dB gemessen, nicht bei 60, 80 und 100. ;)

Aber zur Beruhigung, diese Messung ist ohne Hörgerät und mit Kopfhörer. Die Messergebnisse für Einsilber im Freifeld bei 65 dB sind auch eingetragen: 10% ohne HG, 60% mit HG.
muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#13

Beitrag von muggel »

Na, dann passt ja meine EInschränkung.
GdB 40 stehen nach dem Sprachaudiogramm dem Egon zu, mehr ist Glückssache.
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muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#14

Beitrag von muggel »

Egon01 hat geschrieben: 25. Mai 2022, 12:50 Ihr solltet nicht hier in einem Schwerhörigenforum verweilen, sondern eher in Foren für bipolar erkrankte, depressive Einzeller….

Lasst euer leeres Oberstübchen behandeln…

Euch hat es scheinbar die Synapsen zerlegt…😂😂

Der Gang zum Neurologen ist keine Schande
BITTESCHÖN!
Immerhin habe ich mich gut mit deinem Audiogramm befasst und auch erläutert, wie ich zu dem Ergebnis komme.
Dann lese ich in einem anderen Thread sowas. Na, danke, sag ich nur.
PS: Ich bin seit Jahren bei einem Neurologen in Behandlung, allerdings wegen einer neuromuskulären Erkrankung. Ein leeres Oberstübchen oder bipolar erkrankt bzw. ein depressiver Einzeller zu sein, stand nie im Raum!
Sorry, das musste ich mal loswerden. Leider kann ich die Postings mit der GdB-Einschätzung nicht mehr löschen -- würde es aber gerne, bei so einer Beledigung.
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Crackliner
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#15

Beitrag von Crackliner »

Vielleicht sollte man ihn nett verabschieden.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#16

Beitrag von Egon01 »

Hallo an die Gemeinschaft,

finde es schade, dass es damals so ausgeufert ist.
Meinerseits ist der Vorfall vergessen.

Also laut der Tabelle B und D der VersmedV komme ich

Bei 500, 1000, 2000, 4000 kHz

Rechtes Ohr :

75, 75, 80, 95 dB-> 95 %

Linkes Ohr :

75, 75, 85, 95 dB -> 96 %

Wenn ich diese Werte in den Gdb - Rechner eingebe komme ich auf 70 Gdb an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

Lese/- bzw. trage ich diese Werte in Tabelle B ein, komme ich auf 95 und 96 % Hörverlust.

Addiere ich die Werte des rechten Ohrs aus dem Tonaudiodiagramm

75,75,80,95-> 325:4 = 81,25 dB

Linkes Ohr Tonaudiodiagramm

75,75,85,95-> 330:4 = 82,5 dB

Anhand meiner Daten komme ich zweifelsfrei auf mindestens 50 Gdb.

Hinzukommt mein chronischer Tinnitus.

Ein Sprachaudiodiogramm zur Ermittlung des GdB halte ich für falsch und nicht zulässig, da es die Faktoren->

Tagesform, geistige Verfassung, und Sprachverständnis ( ausländische Mitbürger) darauf ankommt.

2 von meinerseits befragten Hörakustiker sind da der selben Auffassung.


Mit freundlichen Grüßen

Egon
muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#17

Beitrag von muggel »

Es ist toll, dass ihr der Auffassung seid, jedoch entspricht dieses nicht dem Vorgehen des Amtes bzw. dem Gesetz.
Nach dem Gesetz (VersMedV) ist die HERABSETZUNG DES SPRACHGEHÖRS für die Ermittlung des GdB relevant. Und die Herabsetzung des Sprachgehörs wird über das Sprachaudiogramm ohne Hörhilfen ermittelt.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#18

Beitrag von Egon01 »

Nicht ganz richtig.

Das Versorgungsamt KANN das Sprachdiagramm als Faktor für die Beurteilung heranziehen, jedoch steht NIRGENDWO dass der Gutachter diese Verfahrensweise umsetzen MUSS.

Zumal Tonaudiodiagramm und Sprachdiagramm miteinander korrelieren.
Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#19

Beitrag von Egon01 »

Diese beiden Hörakustiker sind Meister ihres Faches, und demnach nicht ahnungslos.

Bin in meiner Kommune in einem Verein Gleichgesinnter, und dort gibt es Personen deren Werte sind etwas „ freundlicher“ als meine, und diese haben problemlos 50Gdb bekommen.
Zuletzt geändert von Egon01 am 17. Jul 2022, 20:59, insgesamt 2-mal geändert.
KatjaR
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#20

Beitrag von KatjaR »

https://versorgungsmedizinische-grundsa ... a4tze.html
"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist".
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#21

Beitrag von Egon01 »

KatjaR hat geschrieben: 17. Jul 2022, 20:47 https://versorgungsmedizinische-grundsa ... a4tze.html
"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist".
@ Katja @ muggl

Tatsache da hab ich den Satz in der VersmedV überlesen.

Vielen Dank.

Schönen Sonntag noch.
muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#22

Beitrag von muggel »

Noch ergänzend.. ich weiss jetzt nicht, wie du auf die Werte, die du oben genannt hast, kommst. Aber in dem von dir hochgeladenen Audiogramm sind andere:
ACE84E7F-B56A-4A77-8A75-B8266B940189.jpeg
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Egon01
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#23

Beitrag von Egon01 »

muggel hat geschrieben: 17. Jul 2022, 21:26 Noch ergänzend.. ich weiss jetzt nicht, wie du auf die Werte, die du oben genannt hast, kommst. Aber in dem von dir hochgeladenen Audiogramm sind andere:ACE84E7F-B56A-4A77-8A75-B8266B940189.jpeg
Hallo muggl,


500,1000,2000,4000 KHZ
75 , 75 , 80 , 95

sind dem rechten Ohr aus dem Tonaudiodiagramm zu entnehmen.

Und 75,75,85,95 dem linken Ohr aus dem Tonaudiodiagramm zu entnehmen.

Diese gibt man in den GdB Rechner hier auf dem Schwerhörigen-Forum ein.


Hörverlust rechts 95%
Hörverlust links 96%



Füge ich diese Werte in die Tabelle B 5.2.2 ein, so komme ich ebenfalls auf eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit.

Und die Ergebnisse von Tabelle B 5.2.2 übeträgt man in die Tabelle D 5.2.4

Das Ergebnis: An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit



Gdb 70%
Wallaby
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#24

Beitrag von Wallaby »

Egon01 hat geschrieben: 17. Jul 2022, 20:41 Diese beiden Hörakustiker sind Meister ihres Faches, und demnach nicht ahnungslos.
In Sachen HG und für Hörgeräteversorgung sind die ja ausgebildet. Aber Berechnung der Audiogrammwerte für Schwerbehindertenausweis kennen die Akustiker eher nicht damit aus.
muggel
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Re: Feststellungsbescheid GdB

#25

Beitrag von muggel »

Wallaby hat geschrieben: 18. Jul 2022, 08:24
Egon01 hat geschrieben: 17. Jul 2022, 20:41 Diese beiden Hörakustiker sind Meister ihres Faches, und demnach nicht ahnungslos.
In Sachen HG und für Hörgeräteversorgung sind die ja ausgebildet. Aber Berechnung der Audiogrammwerte für Schwerbehindertenausweis kennen die Akustiker eher nicht damit aus.
Richtig, Wally. DIe Versorgungsmedinverordnung kennen Akustiker in der Regel nicht, ebenso viele HNO-Ärzte nicht. Warum auch? Versorgungsrecht ist weder
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