GdB von 50% möglich???

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Nele15
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GdB von 50% möglich???

#1

Beitrag von Nele15 »

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Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe 🙏🏼
Ich habe vom Versorgungsamt einen GdB von 30% zugesprochen bekommen.
Laut meinem HNO habe ich jedoch einen Hörverlust von 65% und 73%, was dann auf einen GdB von 50% hinauslaufen würde.
Jedoch hat das Versorgungsamt einen Freiburger Sprachtest angefordert und mich anhand Diesen mit einem Hörverlust von 40% und 50% eingeordnet.
Ich habe euch den Sprachtest mal angehängt, da ich ihn leider nicht beurteilen kann.
Wer kann mir helfen, den Sprachtest auszuwerten?
Danke für eure Hilfe 🙏🏼
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muggel
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Re: GdB von 50% möglich???

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,
zunächst einmal: der GdB steht für Grad der Behinderung und ist KEINE Prozentangabe, sondern eine Gradangabe (wie Celsius oder Fahrenheit).

Zu deinem Audiogramm:
Rechtes Ohr: Hörverlust für Zahlen ab 30 dB (der kleine Kringel bei der 50% Verständlichkeitslinie liegbt bei etwas mehr als 30, aber unter 35).
Bei 60 dB verstehst du 10% der Einsilber, bei 80 dB 75% und bei 100 dB 100%.
Linkes Ohr: Hörverlust für Zahlen ist etwas weniger als 40 dB, also ab 35 dB.
Bei 60 dB verstehst du 10% der Einsilber, bei 80 dB 80% und bei 100 dB 90%.

Nach VersMedV Anlage zu §2, Abschnitt 5.2.1 ist das gewichtete Gesamtwortverstehen rechts (3*10 + 2*75 + 100)/2 = 140, links (3*10 + 2*80 *90)/2 = 145.
Gemäß der Tabelle A ergibt das für rechts bei einem Hörverlust für Zahlen von ab 30dB und einem gewichtetem Gesamtwortverstehen ab 125 ein Hörverlust von 50%, links bei einem Hörverlust von Zahlen ab 35 dB und einem einfachen Gesamtwortverstehen ab 125 einen Hörverlust von ebenfalls 50%.
Gemäß Tabelle D (VersMedV Anlage zu §2, Abschnitt 5.2.4.) hast du damit eine beidseitige mittelgradige Schwerhörigkeit und ein Anspruch auf einen GdB von 30.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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muggel
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Re: GdB von 50% möglich???

#3

Beitrag von muggel »

PS: Bei dem einfachen Gesamtwortverstehen hättest du rechts einen Wert von 10
75 +100 = 185 und links 10 + 80 +90 = 180. Gemäß der Tabelle hättest du dann (basierend auf dem einfachen Gesamtwortverstehen) rechts einen Hörverlust von 30% und links von 40%.
Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen anzuwenden.
In deinem Fall bedeutet das: rechts (da Hörverlust gemäß einfaches Gesamtwortverstehen 30%) muss das gewichtete Gesamtwortverstehen genommen werden, was dann einen Hörverlust von 50% für rechts ergibt. Links kann man diskutieren, ob das einfache oder das gewichtete Gesamtwortverstehen als Grundlage genommen wird (40% vs 50% Hörverlust). Für die Beurteilung des GdB macht dieses jedoch keinen wirklichen Unterschied aus, da in beiden Fällen eine beidseitige mittelgradige Schwerhörigkeit vorliegt und damit die Voraussetzungen für einen GdB von 30.
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Nele15
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Re: GdB von 50% möglich???

#4

Beitrag von Nele15 »

Danke @muggel für deine sehr ausführliche Antwort 👍🏼
Und obwohl mein Audiogram einen Hörverlust von 65% und 73% aufweist, kann sich das Versorgungsamt nur auf den Sprachtest beziehen? Habe jetzt schon desöfteren gelesen, dass die Sprachtest für die Beurteilung sehr ungenau sein können. Mein Sprachtest wurde z.B. in einer Schalldichten Kabine ohne jegliche Störgeräusche gemacht.
Das hat mit dem echten Leben natürlich so überhaupt nichts zu tun.
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KatjaR
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Re: GdB von 50% möglich???

#5

Beitrag von KatjaR »

Die Einschränkung im Sprachverstehen ist das was zählt.
Man geht auch von einem möglichen Teilausgleich der Einschränkungen durch Hörgeräte aus.
Das ist anders als bei Brille, da zählen die Werte, die man mit Sehhilfe erreicht.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
muggel
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Re: GdB von 50% möglich???

#6

Beitrag von muggel »

Die VersMedV ist die gesetzliche Grundlage, die die Bestimmung des GdB festlegt. In dieser sind die Regeln festgelegt, bei welchen Einschränkungen welcher GdB zu vergeben ist. Bei Hörverlusten steht klar:
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.

Der Hörverlust gemäß Tonaudiogramm ist daher nur zweitrangig, wesentlich für die Bestimmung ist der Sprachhörtest. Und dieser ist halt ohne Störgeräusche in eben dieser schalldichten Kabine.
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Randolf
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Re: GdB von 50% möglich???

#7

Beitrag von Randolf »

... da kann eine Gleichstellung hilfreich sein.
muggel
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Re: GdB von 50% möglich???

#8

Beitrag von muggel »

Randolf hat geschrieben: 14. Nov 2021, 12:40 ... da kann eine Gleichstellung hilfreich sein.
Ach Randolf.... woher willst du wissen, wofür der Schwerbehindertenausweis genau benötigt wird? Vielleicht ist die Threaderstellerin Rentnerin und benötigt den GdB für das Merkzeichen RF (denn das gibt es bei SH nur bei einem GdB von 50 alleine auf die Schwerhörigkeit).

Ansonsten gibt es eine Gleichstellung auch nicht einfach so, sondern nur dann, wenn aufgrund der Behinderung der Beruf gefährdet ist oder man keinen adäquaten Arbeitsplatz bekommt.
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Randolf
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Re: GdB von 50% möglich???

#9

Beitrag von Randolf »

Ja, mit dem Zeichen RF spart es sich bei den Rundfunkgebühren.
Dani!
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Re: GdB von 50% möglich???

#10

Beitrag von Dani! »

Muggel,
Anstatt dich mit Randolf rumzuschlagen kannst du dich genauso gut auch mit Eliza unterhalten ist unterhaltsamer wie du weißt

https://www.masswerk.at/elizabot/
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
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Vorsicht bissig.
Nele15
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Re: GdB von 50% möglich???

#11

Beitrag von Nele15 »

@muggel: Ok, dann werde ich mich (vorerst) mit GdB 30 zufrieden stellen.
Aber sag mal, gibt es diesen Sprachtest nicht auch mit Störgeräuschen, damit er einigermaßen realitätsnah ist?
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Nele15
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Re: GdB von 50% möglich???

#12

Beitrag von Nele15 »

@Randolf: Ich stehe zwar nach meiner Elternzeit wieder im Berufsleben, aber mein Job ist alles andere als gefährdet.
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Dani!
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Re: GdB von 50% möglich???

#13

Beitrag von Dani! »

Den Test mit Störgeräusch gibt es zwar und der Prozentsatz der verstandenen Worte sinkt dann auch.
Aber wozu? Es würden dann alle Tests darauf aufbauen und die Tabellen zur Bestimmung des GdB eben an das Ergebnis dieses Tests angepasst werden. Es läuft auf denselben GdB hinaus. Weil er eben die unterschiedliche Schwere unter den Menschen untereinander berücksichtigen soll.
Der Test soll ja für alle derselbe sein. Es ist kein realitätsnaher Test sondern dient ausschließlich der Vergleichbarkeit.
Dominik
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Nele15
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Re: GdB von 50% möglich???

#14

Beitrag von Nele15 »

@Dani!
Naja, in meinem Fall wird ein Test in einer schalldichten Kabine als Berechnung für den GdB genutzt. Das meine Hörkurve einen GdB von 50 erzielen würde und der Sprachtest in der Kabine massiv unrealistisch ist, empfinde ich als nicht richtig.
Warum wird nicht beides gewertet?
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Re: GdB von 50% möglich???

#15

Beitrag von muggel »

Hallo Nele,

es wird bei JEDEM so gemessen, nicht nur bei dir.

Grüße,
Miriam
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