Erfahrungswerte mit Versorgungsämtern bei Antrag GdB/ Schwerbehindertenausweis

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tanjaby
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Erfahrungswerte mit Versorgungsämtern bei Antrag GdB/ Schwerbehindertenausweis

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Beitrag von tanjaby »

Hallo an alle :} ,

ich bin neu hier; beidseitig HG-Träger (seit Ende der 90er Jahre nur rechts, ab 2004 auch links), Ende Februar hatte ich vom HNO-Arzt folgende Testergebnisse:
Laut Audiogramm rechts einen Hörverlust von 84%, links 71%. Im Sprachaudiogramm folgende Werte:

Rechts: Sprachpegel 70db: 0
Sprachpegel 80db: 20
Sprachpegel 95db: 80

Links: Sprachpegel 55db: 0
Sprachpegel 65db: 20
Sprachpegel 80db: 95
Sprachpegel 95db: 90

Der Hörverlust bei Zahlen liegt rechts bei 52db, links dann 37db.

Bisher habe ich einen GdB von 30. Ich möchte prüfen, ob eine Aufstockung auf GdB 50 (oder mehr?) Sinn macht. Aber eine Arzthelferin aus der Praxis meint, dass mein zuständiges Versorgungsamt (Nordbayern) so gut wie nie auf GdB 50 aufstockt, unabhängig von den Hörtests.
Macht ein Antrag auf Höherstufung in meinem Fall Sinn? Wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen? Hat jemand dazu Erfahrung, auch für den Fall, falls ich doch Antrag stelle und meine 30 GdB beibehalte, ob ein Widerspruch Sinn macht?

Zu weiteren Info: ich bin in einer Beratungsstelle tätig mit viel persönlichen und telefonischen Kontakten. Die größten Verständigungsschwierigkeiten habe ich bei Personen mit ungenügenden Deutschkenntnissen oder wenn sie Worte nicht (ganz) richtig aussprechen (aber da bin ich zum Glück nicht alleine im Kollegenkreis ;) ) In solchen Fällen verwende ich meine Konzentration im Gespräch darauf, so viel wie möglich zu verstehen bzw. den Sinn der Sätze anhand einzelner Worte zu erfassen. Da schaffe ich es bis jetzt nur sehr wenig, herauszufinden, woran es hapert, damit der Hörgeräteakustiker nachjustieren kann.

So, ich hoffe dass dies für den ersten Input ausreicht. Falls nicht beantworte ich gerne weitere Fragen. Schon mal jetzt vielen lieben Dank für alle Antworten!
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