Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war

Antworten
shaven77
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jul 2017, 16:38
6

Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war

#1

Beitrag von shaven77 »

Hallo liebe Leute!

Ich habe ein Anliegen, worauf ich bisher keine Antwort finden konnte.

Zum Sachverhalt:
Ich bin 1977 geboren und bin 1984 mit einem Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt Essen versorgt worden im Alter von sechs Jahren mit einem GdB von 50 und einem Merkzeichen RF, aufgrund einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit.

Nun ist es so, dass meine Eltern es damals nicht besser wussten und auch nicht aufgeklärt wurden.

Nach eigenen Recherchen (ich stehe vor einer Cochlea Implantat Operation) stehen mir eigentlich (und das seit meiner Kindheit):

ein GdB von 100 und die Merkzeichen GL und RF zu, im Erwachsenenalter laut der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV).

Die Sache ist die:

Die Unterlagen, (falsche) Feststellungsbescheide und ähnliches aus dem Jahre 1984, sowie HNO ärztliche Unterlagen (Arzt verstorben) sind natürlich nicht mehr aufzufinden bzw. anzufordern.

Ich kann nur laut meinem jetzigen Schwerbehindertenausweis nachweisen, durch einen Vermerk – „Mit diesem Ausweis kann nachgewiesen werden dass die Behinderung seit dem 01.01.1984 besteht“.

Welche Optionen habe ich? Wer kann mir den entscheidenden Hinweis geben?

Ich habe sehr lange eine Operation hinausgezögert. Aber ich bin einfach nur noch erschöpft. Mein Privatleben ist nicht mehr zu ertragen und beruflich bekomme ich nichts mehr auf die Reihe (Fachinformatiker SysIn, arbeitslos seit 7 Jahren). Da ich zwei Söhne habe im Alter von 8 und 5, fasse ich nochmal allen Mut zusammen und versuche mich nochmal aufzurappeln und mit neuer Energie durchzustarten.

Ich wünsche euch allen noch ein schönes Leben. Beste Grüsse und vielen Dank im Voraus.
muggel
Beiträge: 1474
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
10

Re: Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war

#2

Beitrag von muggel »

Was genau ist denn dein Ziel?

Ansonsten gilt:
- wer nach versorgungsmed. Richtlinien beidseitig taub ist, erhält einen GdB von 80,
- sowie die Merkzeichen GL und RF.

Bist du "nur" an Taubheit grenzend SH, dann hängt es davon ab, wie gut du sprichst. Hast du keine schwere Sprachstörung, so ist es egal, wann die Taubheit eingetreten ist. Auch wenn in den Richtlinien steht, dass bei Taubheit vor dem 7. Lebensjahr in der Regel ein GdB von 100 anerkannt wird, ist dieser praktisch an das Sprech- und Sprachvermögen gekoppelt.

Aber lohnt es sich für ein GdB von 20 sich ggf Stress zu machen und Ärzte anzuschreiben, die ggf gar keine Unterlagen mehr haben? Ohne diese wirst du nämlich nicht nachweisen können, dass du vor dem 7. Lebensjahr ertaubt bist.
Viel wichtiger als ggf 20 GdB-Punkte mehr sind die Merkzeichen -- und die bekommt man mit dem entsprechenden Hörstatus, unabhängig davon, wann dieser eingetreten ist.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
KatjaR
Beiträge: 1594
Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
11

Re: Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war

#3

Beitrag von KatjaR »

Lieber Shaven,
erstmal drücke ich dir die Daumen für die CI-OP und hoffe, dass alles gut laufen wird.
Was das Rechtliche angeht, hat Muggel eigentlich schon alles beschrieben, es wird nicht mehr möglich sein im Nachhinein eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im Alter von 7 Jahren nachzuweisen ohne Atteste. Die damalige Bewertung von GdB 50 entspricht dem ja auch nicht. Evt. kann man eine Glaubhaftmachung versuchen, wenn du auf einer Förderschule für Hören warst und auch heute noch schwere Sprachstörungen hast. Ansonsten würde ich da keine Zeit und Energie reininvestieren.
Wichtiger als ein Rechtsstreit für Anerkennung aus der Vergangenheit finde ich es deine Kräfte jetzt zu bündeln für den neuen Start, vor allem was das neue Hören angeht, und auch ein Neuantrag des SBA auf Verschlimmerung. Ob du ein Gl bekommst, hängt nach CI OP vom Hörstatus ab, daher würde ich den Antrag erst nach OP stellen.
Alles Gute wünscht dir Katja
Zuletzt geändert von KatjaR am 8. Feb 2020, 11:28, insgesamt 2-mal geändert.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Randolf
Beiträge: 1271
Registriert: 23. Apr 2017, 16:17
6

Re: Nachweisen, dass man vor dem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig war

#4

Beitrag von Randolf »

Lieber Shaven,

was möchtest du damit erreichen, welche Vorteile versprichst du dir davon?

LG Randolf
Antworten