ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

Johannes B.
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ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#1

Beitrag von Johannes B. »

moin,
wie sicherlich bekannt, gilt ja ab Anfang des Monats eine neue Hilfsmittelrichtlinie.
Dort lese ich im § 30, dass der verordnende HNO den Erfolg der Anpassung des Hörsystems seitens des HGA wieder zu überprüfen hat und dazu der APHAB-Bogen Verwendung finden kann.
Meine Frage:
hat der Betroffene die Verstehquote unter MNS-Bedingungen anzukreuzen, oder muss er sein Gegenüber immer erst um "obenrum freimachen" bitten?
wer weiß da was?
LG
Johns
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mirochen
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#2

Beitrag von mirochen »

Falls jemand zum Thema Masken und Co. etwas schreiben und/oder wissen möchte, gibt hier zwei Themen:

https://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb/viewtopic.php?t=11385

https://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb/viewtopic.php?t=11369
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Ohrenklempner
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Da sollten die Betroffenen dann lieber direkt den HNO fragen. Das macht jeder Arzt anders. Der eine gibt einen APHAB mit, der nächste macht ne Skalierung, der übernächste macht ne Freifeldmessung... mir persönlich ist das egal, solange die Versicherten zufrieden sind und ihre Hörgeräte tragen, bin ich auch glücklich. :D
Nanni
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#4

Beitrag von Nanni »

Hallo,
ich habe mal in die Verordnung reingeguckt. Die stellt in erster Linie auf den Freiburger Sprachtest und Din 8253-01 ab. Ob in dieser DIN von MNS die Rede ist habe ich nicht prüfen können, da diese kostenpflichtig ist. (Zumindest habe ich keine kostenlose Variante gefunden)
Da würdest du bestimmt konkretere Antworten auf deine Frage bekommen, unter welchen Voraussetzungen die Verstehensquote gegeben sein muss.
Par. 30 sagt ja lediglich, dass auf den APHAB-Fragebogen zurückgegriffen werden kann. Das liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Arztes und ist nicht zwingend vorgeschrieben, also wird der Gesetzgeber an der Stelle auch keine weiteren Vorschriften machen und das im Zweifel der Rechtsprechung überlassen. Sprich: Hierzu werden Urteile abzuwarten sein.
Gruß Nanni
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#5

Beitrag von Johannes B. »

nun, wer qualifizierte Ärzte sucht, die den APHAB verwenden, der kann sich ja mal hier umschauen:

https://www.quihz.de/Aerzte/Download/

LG
Johns
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mirochen
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#6

Beitrag von mirochen »

Johns hat geschrieben:nun, wer qualifizierte Ärzte sucht, die den APHAB verwenden, der kann sich ja mal hier umschauen:

https://www.quihz.de/Aerzte/Download/

LG
Johns
Naja. Eher hier: https://www.quihz.de/praxisliste.php :)
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Ohrenklempner
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Den APHAB kann sich ja eigentlich auch jeder ausdrucken und selbst ausfüllen. Und dann dem Akustiker unter die Nase halten. Aber trotz allem, was soll denn der HNO-Arzt machen, wenn seinem Patienten eine grottige Hörgeräteversorgung angedreht wurde und der APHAB unterirdisch ausfällt?
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#8

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben:Den APHAB kann sich ja eigentlich auch jeder ausdrucken und selbst ausfüllen. Und dann dem Akustiker unter die Nase halten. Aber trotz allem, was soll denn der HNO-Arzt machen, wenn seinem Patienten eine grottige Hörgeräteversorgung angedreht wurde und der APHAB unterirdisch ausfällt?
nun, nach dem aktualisierten § 30 HilfsM-RL verweigert er schlicht die Abnahme dieser Anpassung
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#9

Beitrag von Ohrenklempner »

Kann er ja machen und meinetwegen dem Akustiker einen bösen Brief schreiben. Die Krankenkassen verlangen seit 2013 die Abnahme nicht mehr.
Nanni
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#10

Beitrag von Nanni »

In der Verordnung steht ja auch nur „kann“, nicht „muss“
Zuletzt geändert von Nanni am 14. Okt 2020, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
mirochen
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#11

Beitrag von mirochen »

Ohrenklempner hat geschrieben:Kann er ja machen und meinetwegen dem Akustiker einen bösen Brief schreiben. Die Krankenkassen verlangen seit 2013 die Abnahme nicht mehr.
Nur zur Klarstellung, damit auch der bisschen begriffsstutzige Miro das richtig versteht: Die zweite Seite der Verordnung (auch "Hin- und Herversandzettel genannt") ist heute (für GKV-Versicherte) nicht mehr nötig?

Oder nur der Teil unter "ärztliche Bescheinigung"?

Oder - äh, hat damit jetzt mal so gar nix zu tun und ich blicke komplett nicht mehr durch? :D
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Ohrenklempner
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Auf der Seite 2 der Verordnung ist nur noch der Teil "Empfangsbestätigung" wichtig. Der Rest ist Deko. ;)
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#13

Beitrag von Johannes B. »

atuelle Fassung der HilfsM-RL seit Okt. 2020:

§ 30 Auswahl des Hörgerätes und Abnahme1Die Hörgeräteversorgung setzt eine sorgfältige Testung voraus. 2Zur Qualitätssicherung ist das Ergebnis der Testung zu dokumentieren. 3Hat die Hörgeräteakustikerin oder der Hörgeräteakustiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät angepasst, muss sich die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen mit den dokumentierten Ergebnissen (einer sorgfältigen Hörgeräteauswahl/gegebenenfalls Programm oder Sprachmoduswahl) auseinandersetzen und durch audiometrische Untersuchung vergewissern, dass- die von der Hörgeräteakustikerin oder von dem Hörgeräteakustiker vorgeschlagene Hörhilfe den angestrebten Verstehensgewinn nach § 19 erbringt und- die selbst erhobenen Messwerte mit denen der Hörgeräteakustikerin oder des Hörgeräteakustikers übereinstimmen.4Ergänzend zur audiometrischen Untersuchung kann der APHAB-Fragebogen (Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit) verwendet werden.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#14

Beitrag von muggel »

und?
Was ist wenn der Arzt sagt: nö, is nicht?
Dann passiert - nüx.
Genau so wenig wie bei Neubauten, die nicht barrierefrei sind. Es ist zwar ne DIN einzuhalten, aber wenn die nicht eingehalten wird, dann passiert nichts: keine Strafen, keine Auflagen zur Nachbesserung etc.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#15

Beitrag von Ohrenklempner »

Da hat sich nüscht geändert seit 2014. Oder ich hab Tomaten auf den Augen, kommt auch mal vor. :D
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#16

Beitrag von Johannes B. »

muggel hat geschrieben:und?
Was ist wenn der Arzt sagt: nö, is nicht?
Dann passiert - nüx.
Genau so wenig wie bei Neubauten, die nicht barrierefrei sind. Es ist zwar ne DIN einzuhalten, aber wenn die nicht eingehalten wird, dann passiert nichts: keine Strafen, keine Auflagen zur Nachbesserung etc.
das verstehe ich jetzt nicht.
Beispiel:
informierter Patient sucht sich Arzt, der mit APHAB arbeitet.
Dieser Arzt verordnet Hörhilfe.
HGA passt HG an.
Patient beurteilt Verstehverbesserung strikt nach APHAB-Kriterien (interessant in der heutigen "neuen Normalität des MNS") und ist NICHT zufrieden.
Irgendwann "reicht´s" dem HGA und er drängt auf Abschluss - oder Abbruch.
Jetzt geht Patient mit der aktuellen Anpassung und aktuell ausgefülltem APHAB zum Arzt und Arzt verweigert sein OK.
und nun?
wie weiter?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#17

Beitrag von muggel »

Nichts weiter. Genau das ist es doch... es passiert dann nichts.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#18

Beitrag von Johannes B. »

muggel hat geschrieben:Nichts weiter. Genau das ist es doch... es passiert dann nichts.
"nichts" würde bedeuten:
HGA ist seine Hörsysteme los und bekommt sie nicht bezahlt?
schön für den Patienten.
Danke für den Tipp 😎
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Nanni
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#19

Beitrag von Nanni »

Es geht nicht darum, ob der Patient mit aphab-Bogen arbeiten WILL, sondern darum, dass der Arzt damit arbeiten KANN. Für den Arzt ist die Freifeldmessung, Freiberger maßgeblich.
Wenn der Patient nicht zufrieden ist, kann er andere Hörgeräte testen und muss ggf. - je nach Hörverlust - irgendwann einsehen, dass er mit Hörgeräten nicht mehr (ausreichend) versorgt werden kann. Da braucht es auch irgendwann mal Einsicht vom Patienten. Oder ein CI, aber das müsste dann auch der Arzt oder Akustiker empfehlen und immer noch der Patient entscheiden.
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#20

Beitrag von Johannes B. »

Nanni hat geschrieben:Es geht nicht darum, ob der Patient mit aphab-Bogen arbeiten WILL, sondern darum, dass der Arzt damit arbeiten KANN. Für den Arzt ist die Freifeldmessung, Freiberger maßgeblich.
Wenn der Patient nicht zufrieden ist, kann er andere Hörgeräte testen und muss ggf. - je nach Hörverlust - irgendwann einsehen, dass er mit Hörgeräten nicht mehr (ausreichend) versorgt werden kann. Da braucht es auch irgendwann mal Einsicht vom Patienten. Oder ein CI, aber das müsste dann auch der Arzt oder Akustiker empfehlen und immer noch der Patient entscheiden.
es geht hier nur um den informierten Patienten, der sich von vornherein an einen Arzt wendet, der sich strikt an APHAB hält
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#21

Beitrag von muggel »

Nö... das heisst es nicht. Der Akustiker kann ohne Probleme abrechnen, weil eine ärztliche Abnahme nicht nötig ist. Siehe #9.
Zuletzt geändert von muggel am 14. Okt 2020, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#22

Beitrag von Nanni »

Dann bleibt noch folgende Variante: der Patient ist ein Nerv-Zwerg und de Arzt hat keinen Bock den zu behandeln

Sorry, der ist böse-ich weiß
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#23

Beitrag von Ohrenklempner »

Man kann auch einfach jedem Patienten raten, das Hörgerät nur zu kaufen, wenn er damit zufrieden ist. Der APHAB das gleiche Ziel. Aber hin oder her: das hindert den Akustiker nicht daran, mit der Krankenkasse abzurechnen und eine dicke Kundenrechnung zu schreiben. Wenn der HNO-Arzt meint, er nimmt die Versorgung so nicht ab, dann hat das keine Konsequenzen.
Johannes B.
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#24

Beitrag von Johannes B. »

konkret geht es um die Durchsetzung des neu eingefügten Satz 2 im jetzigen Unterpunkt "c" des § 19 HilfsM-RL mit Gültigkeit ab 01. Okt. 2020, der da ausdrücklich sagt:

Weitere spezifische Bedarfe aufgrund der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind zu berücksichtigen, wenn dadurch ein erheblicher Gebrauchsvorteil erreicht werden kann.

wie lässt sich DAS denn OHNE Einsatz von APHAB nachweisen?
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Re: ist der APHAB jetzt unter MNS-Bedingungen durchzuführen?

#25

Beitrag von Johannes B. »

Ohrenklempner hat geschrieben:Man kann auch einfach jedem Patienten raten, das Hörgerät nur zu kaufen, wenn er damit zufrieden ist. Der APHAB das gleiche Ziel. Aber hin oder her: das hindert den Akustiker nicht daran, mit der Krankenkasse abzurechnen und eine dicke Kundenrechnung zu schreiben. Wenn der HNO-Arzt meint, er nimmt die Versorgung so nicht ab, dann hat das keine Konsequenzen.
dann kann der zu Versorgende also seine Zufriedenheit nur mit dem einschränkenden Vorbehalt erklären, dass der verordnende HNO das Hörsystem als geeignet abnimmt?
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