Ja und nein. So pauschal wäre ich vorsichtig zu behaupten, eine detaillierte Auflistung der Einschränkungen im Alltag wäre nicht hilfreich.Pfadi_ hat geschrieben: ↑10. Mär 2024, 16:43
Eine Hörbehinderung unterscheidet sich von anderen Behinderungen. Denn bei einer Hörbehinderung gibt es klare Werte, die sich messen lassen und die in den Audiogrammen wiedergegeben werden.
Derartige „harte Fakten“ fehlen bei anderen Einschränkungen. So lässt sich eine psychische Erkrankung oder auch MS nicht messen und belegen.Es kommt daher auch darauf an, wie sehr sich die Behinderung im Alltag einschränkt.
Die Arbeit kannst du dir für deine Hörbehinderung meiner Ansicht nach sparen.
Denn wenn man bei den Tabellen auf den Grenzwerten landet, wäre es durchaus möglich dass die Beschreibung der Einschränkungen dann den entscheidenden Unterschied macht. Bei Sprachaudiometrie mit 5% Abstufung sind 20/40/60/80/95% die jeweiligen Grenzen zwischen verschiedenen Kategorien in Tabelle D, gehören also in der Tat zu zweit Kategorien, von denen jeweils die niedrigere einen deutlich geringeren GdB nach sich ziehen wird. Das sind von maximal möglichen 21 Werten bereits 5 aus 21, wenn man kein Sprachverständnis mit 0% und 100% Sprachverständnis mitzählen will. Also in fast 1 von 4 Fällen (je Ohr), womit die Chance bei fast 50% liegt bei zwei zu bewertenden Ohren, dass so ein Fall eintrifft und es relevant wird, in welche der beiden Kategorien es eingeordnet wird.