chefkoch82 hat geschrieben: ↑20. Jan 2022, 18:29
Johannes B. hat geschrieben: ↑20. Jan 2022, 16:15
es trifft nicht zu, dass ich die Krankenkassenbeitragszahlergemeinschaft vorsätzlich schädige.
zutreffend ist: Krankenkassen kassieren Beiträge für Leistungsversprechen, die sie trickreich nicht einhalten.
Zutreffend ist, dass sie mit den Mitgliedsbeiträten sparsam umgehen sollen, ja müssen.
moin chefkoch82,
ich zitiere dir mal den Wortlaut der TechnikerKrankenkasse hinsichtlich Ihrer Kostenübernahme bei Hörgeräten.
Sie teilt ihre Zusage in zwei Bereiche.
Bereich 1, Hörverlust generell:
Zitat:
"Wichtig: Ihr Akustiker ist vertraglich verpflichtet, Ihnen individuell geeignete Systeme ohne eigenen Kostenanteil anzubieten, die Ihren Hörverlust
bestmöglich ausgleichen."
und jetzt kommt der Bereich 2, "Verstehen":
Zitat:
"Das beinhaltet
auch, dass Sie bei Umgebungsgeräuschen sowie in größeren Personengruppen Gespräche verstehen können".
Zitatende.
Tatsächlich wurde aber mit dem Hörakustiker vertraglich vereinbart, dass ER entscheidet, was ER verstanden hat bei der Durchführung eines bald 70 Jahre alten Testverfahrens.
Jederman weiß, dass das mit der Alltagswirklichkeit des zu Versorgenden nichts zu tun hat.
Fazit:
man muss sich betrogen fühlen.
Die Frage ist: von wem?
Vermeidung des Vorwurfs der bewussten Irreführung und Vorschlag zum Thema: "sparsam mit Mitgliedsbeiträgen umgehen":
Krankenkasse sagt klar und deutlich: "wir gewähren Sachleistung als Mindestversorgung, sonst nix".
Freundliche Grüße
Johannes B.