Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

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Bibbi-15
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Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#1

Beitrag von Bibbi-15 »

... obwohl das manchmal recht schwierig ist.

Hallo zusammen,

ich bin in der gesunden Mitte meines Lebens (positiv betrachtet), weiblich und im Main-Kinzig-Kreis zu Hause.

Probleme mit dem Hören (nicht wollen) habe ich schon sehr lange ;) - Probleme mit dem Hören (nicht gewollt) noch nicht ganz so lange.
Der Grundstein des Hören (nicht gewollt) wurde 'vermutlich' gelegt als mit 18 Jahren meinen ersten Hörsturz hatte. Dieser wurde seinerzeit im Krankenhaus behandelt. Gefolgt sind dann, im Schnitt alle 10 Jahre, ein weiterer Hörsturz, mittlerweile sind es 4 und ich hoffe es bleibt dabei.
Hörtest's hatte ich schon mehrere gehabt, allerdings wurde der Faktor des Sprachverstehens immer aussen vor gelassen, lediglich in einer schalldichten Kabine in absoluter Ruhe die Pieptöne in den verschiedensten Frequenzen. Fazit - Hörvermögen ist gut.
Da sich mittlerweile aber immer mehr Personen in meinem direkten Umfeld gewundert haben, weil ich sie 'sprachlich' nicht verstanden und sehr oft nachgefragt habe - war es eine kluge Entscheidung nun mal einen anderen HNO aufzusuchen. Dieser hat dann nicht nur die Pieptöne, sondern - was viel wichtiger war - auch den Sprachtest gemacht. Sein Fazit: beidseitige Innenohr-Schwerhoerigkeit unbekannter Herkunft. Soweit feststellbar ist 'im Ohr' alles in Ordnung.

Und nun bin ich auf der Suche nach guter Beratung bzw. tiefergehenden Informationen. :idea:
Audiogramm HNO 2022-02-03 bea.jpeg
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Hups
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#2

Beitrag von Hups »

Hallo Bibi-15,

willkommen im Club der Schlappohren :-) Informationen findest Du hier jede Menge. Bin selber auch noch ziemlich frisch (versorgt seit Sept. letzten Jahres), muss aber sagen, es lohnt sich, das Thema anzugehen. Und wenn Du vor dem ersten Besuch beim Hörgeräte-Akustiker hier ein bisschen stöberst, dann kann es richtig gut werden. So banal es klingt, wichtig ist: erst informieren, dann agieren - nicht andersrum...

Zwei wichtige Schritte bist Du schon gegangen - den HNO hast Du gewechselt und Du bist bei uns gelandet ;-)

Liebe Grüße
Hubert
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Ena2019
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#3

Beitrag von Ena2019 »

Hallo BIbbi-15,

falls du vom HNO eine Verordnung für Hörgeräte bekommen hast, dann mache dir bitte eine Kopie. Beim Akustiker vorerst nie das Original abgeben, damit du größtmöglichst flexibel bist, wenn du während der Probephase den Akustiker wechseln möchtest.
Dann gaaaaaanz viiiiiiiel Geduld beim Eingewöhnen mit den Hörgeräten. Wahrscheinlich kennt dein Gehirn sehr viel Geräusche nicht mehr und es kann deswegen sein, dass dich die (ungewohnten) Geräusche/Klänge zuerst überfordern. :crazy:
Dann probiere verschiedene Hörgeräte aus. Damit du ein Gefühl dafür bekommst.

Liebe Grüße
Ena
Quincy67
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#4

Beitrag von Quincy67 »

Ena2019 hat geschrieben: 23. Mai 2022, 23:06 Hallo BIbbi-15,

falls du vom HNO eine Verordnung für Hörgeräte bekommen hast, dann mache dir bitte eine Kopie. Beim Akustiker vorerst nie das Original abgeben, damit du größtmöglichst flexibel bist, wenn du während der Probephase den Akustiker wechseln möchtest.
Den Tipp hätte ich vor 6 Wochen gut gebrauchen können. Aber ich bin natürlich direkt vom HNO zum Hörgeräte-Akustiker gestiefelt und habe denen die Verordnung in die Hand gedrückt. Okay, bis jetzt kann ich mich über die Beratung nicht beschweren. Komisch nur, dass das Thema Preise immer wieder vom Tisch gewischt wird...
Bernafon Alpha 5
Bibbi-15
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#5

Beitrag von Bibbi-15 »

Lieben Dank an euch alle,

ich habe die Verordnung leider auch schon abgegeben. Zudem bin ich über audibene an einen Hörgeräte-Akustiker vermittelt. Ich bin jetzt nicht 'unzufrieden', aber auch nicht unbedingt so zufrieden um schon eins der HG zu kaufen, wohl auch weil diese nicht gerade kostengünstig sind. Ein gutes Angebot gilt bis Ende Mai - aber ich bin unsicher, da dieses auch nicht für mich wichtige Kriterien erfüllt. Deshalb werde ich mich wohl weiter informieren und probieren.
Ena2019
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#6

Beitrag von Ena2019 »

Ihr könnt die Verordnung jederzeit wieder zurückverlangen. Der Akustiker ist verpflichtet, diese wieder auszuhändigen.

@Quincy67
Preise sind bei vielen Akustikern leider ein sehr sensibles Thema. :crazy:
Mein voriger Akustiker war immer richtig klasse. Er hatte altershalber aufgegeben und keinen Nachfolger für seine Filialen gefunden. Er wurde dann von GEERS aufgekauft.
Ab diesem Zeitpunkt war es vorbei mit der Offenheit. Ich durfte damals von GEERS nicht einmal erfahren, welches Labor die Otoplastiken herstellt. :-x

@Bibbi-15
NIEMALS Schnellschüsse machen und von bestimmten Angeboten unter Druck setzen lassen. Die HGs sollten zu deinem Typ und deinen Anforderungen passen, sonst ärgerst du dich später regelmäßig über deine HGs und trägst diese im schlimmsten Falle ungern bis gar nicht.
brillenkatze
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#7

Beitrag von brillenkatze »

Nur mal so ein ketzerisches Dokument... Beratungsrichtlinie für die Kostenübernahme bei Hörsystemen.
Da steht auch drin, wie man mit schlechten Hörgeräteakustikern umgeht, die die Verschreibung nicht rausgeben wollen.

Falls der Hörgeräteakustiker ohne Deine Einwilligung Versorgungsanzeige eingereicht hat, dann musst Du Dich mit der KK in Verbindung setzen, dass die Bewilligung zurückgenommen wird und der Hörgaräteakustiker, der Dich besch... wollte, aus dem Deal rausgeschmissen wird, so dass Du Dir einen besseren suchen kannst.
Ansonsten kannst Du die volle Kostenübernahme vergessen.
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akopti
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#8

Beitrag von akopti »

Eine Versorgungsanzeigr ist ein Verwaltungsakt, der dem Akustiker eine gewisse Rechtssicherheit gibt. Ob er überhaupt versorgen darf.
Es behindert in keinster Weise die Möglichkeit eines Akustikerwechsel während der Anpassung. Der neue Akustiker stellt dann seinerseits eine Versorgungsanzeige und der vorherige ist aus dem Rennen.

Gruß
Dirk
Brittany
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#9

Beitrag von Brittany »

Hallo Dirk,

das wäre eine wichtige Info, denn der Hinweis "niiiiiemals das Original aus der Hand geben" taucht ja regelmäßig bei threads zur Erstversorgung auf.

Brittany
brillenkatze
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#10

Beitrag von brillenkatze »

@akopti:
Inwiefern "überhaupt versorgen darf"?

Wenn man Evaluationsgeräte vom Händler gestellt bekommt, das ist doch keine "Versorgung", sondern ein unverbindlicher Test.

Ich sehe das Problem vielmehr darin, dass es Händler gibt, die nur sehr unwillig After-Sale-Support geben.
Sobald der Kunde vom vorherigen Händler ausgesaugt worden ist, in Folge dessen Versorgungsanzeige vielleicht sogar eine (oft überhöhte) Zuzahlung geleistet hat, die er vielleicht gar nicht mal hätte leisten müssen, wäre er nach den Empfehlungen des Schwerhörigenbunds vorgegangen, ist er doch wirtschaftlich nicht mehr interessant.

Wie soll, nachdem der Kauf getätigt wurde, für den Hg-Akustiker, der den After-Sale-Support tätigen soll, mit dem anteiligen Rest der Reparaturpauschale der bei manchen Kunden hohe Aufwand für die Anpassung (Fitting) gerechtfertigt werden? Leben tun diese schliesslich von den (mitunter exorbitanten) Gewinnspannen beim Verkauf, nicht von der Reparaturpauschale.
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Ohrenklempner
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#11

Beitrag von Ohrenklempner »

@brillenkatze:
Es ist Vertragsbestandteil bei vdek-Kassen und ein paar anderen KKs, bei Beginn der Anpassphase eine Versorgungsanzeige einzureichen.
§7 Abs 2 Versorgungsvertrag vdek hat geschrieben:Für Versicherte mit Versichertenstatus 1(...). Für die übrigen Versicherten erstellt der Mitgliedsbetrieb je Versorgung, vor Beginn des Anpassprozesses eine Versorgungsanzeige (Anhang 2) gegenüber der leistungspflichtigen Ersatzkasse.
Um mal beruhigend einzuwirken, was eine eventuelle Mehrkostenübernahme angeht:
Fußnote §7 Abs 1 des vdek-Versorgungsvertrags hat geschrieben:Die Übermittlung dieser Daten in der Versorgungsanzeige zu Beginn der Versorgung ist weder für den Mitgliedsbetrieb noch für den Versicherten bindend. D.h., selbst wenn in der Versorgungsanzeige zunächst eine aufzahlungsfreie Versorgung angegeben ist, kann sich der Versicherte im Verlauf der Versorgung für ein Hörgerät mit Mehrkosten entscheiden. Reicht der Versicherte nach endgültiger Abgabe des Hörsystems (§ 3 Abs. 5 der Anlage 1) die Gesamtkosten bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein, gilt dies als rechtzeitiger Antrag im Sinne des § 13 Abs. 3 SGB V.
Soweit, so gut.
brillenkatze hat geschrieben:Wie soll, nachdem der Kauf getätigt wurde, für den Hg-Akustiker, der den After-Sale-Support tätigen soll, mit dem anteiligen Rest der Reparaturpauschale der bei manchen Kunden hohe Aufwand für die Anpassung (Fitting) gerechtfertigt werden? Leben tun diese schliesslich von den (mitunter exorbitanten) Gewinnspannen beim Verkauf, nicht von der Reparaturpauschale.
Das ist soweit richtig, als dass man unmöglich einen intensiven sechsjährigen Support mit regelmäßigen Serviceintervallen nur mit der Reparaturpauschale deckeln könnte. Die Pauschale reicht im Grunde genommen für 1x im Jahr "Hallo" sagen und ne Kleinigkeit am Hörgerät zu machen, sofern es nicht viel länger als 10 Minuten dauert. Als Akustikbetrieb ist man da auf eine Mischkalkulation angewiesen. Der eine kauft vielleicht zwei High-End-Hörgeräte mit allem Pipapo für 6000 Euro und ich seh' den nie wieder. Der Nächste lässt sich mit Kassengeräten versorgen, muss aber alle zwei Monate neue Schläuche, jedes Jahr neue Otoplastiken, regelmäßig Nacheinstellungen und öfter mal ne Reparatur bekommen. Von der angeblich exorbitanten Gewinnmarge bleibt am Ende kaum etwas übrig. Branchenüblich ist eine Kalkulation mit einem Gewinnaufschlag im einstelligen Prozentbereich. Es ist ja nicht so, dass ich ein Paar gute Hörgeräte verkaufe und davon 'ne Kreuzfahrt machen kann. Aber das muss ich niemandem erklären, glaube ich.
brillenkatze
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#12

Beitrag von brillenkatze »

Da muss ich nochmal nachfragen:
Ohrenklempner hat geschrieben: 27. Mai 2022, 15:45 @brillenkatze:
Es ist Vertragsbestandteil bei vdek-Kassen und ein paar anderen KKs, bei Beginn der Anpassphase eine Versorgungsanzeige einzureichen.
§7 Abs 2 Versorgungsvertrag vdek hat geschrieben:Für Versicherte mit Versichertenstatus 1(...). Für die übrigen Versicherten erstellt der Mitgliedsbetrieb je Versorgung, vor Beginn des Anpassprozesses eine Versorgungsanzeige (Anhang 2) gegenüber der leistungspflichtigen Ersatzkasse.
Leider habe ich im Versorgungsvertrag keine Definition von "Anpassprozess" gefunden.
Persönlich würde ich ja diesen definieren als Konfiguration des Hg, nachdem die Kaufentscheidung für ein bestimmtes Hg gefallen ist, aber noch nicht für die blosse Testphase.
Ansonsten wäre auch schon eine kostenlose, unverbindliche Probefahrt bei einem Autohändler eigentlich schon ein "Anpassprozess"...
Die Form und inhaltliche Gestaltung von Anhang 4 des Versorgungsvertrages legt nahe, dass meine Definition des "Anpassprozesses" wahrscheinlich zutreffend ist, denn ein Vergleich zwischen verschiedenen Hörgeräten ist dort offensichtlich nicht vorgesehen.

Insofern empfinde ich aus meiner persönlichen Sicht das Verhalten, bereits beim "Probefahren" eine Versorgungsanzeige einzureichen, unpassend.
Ohrenklempner hat geschrieben: 27. Mai 2022, 15:45 Um mal beruhigend einzuwirken, was eine eventuelle Mehrkostenübernahme angeht:
Fußnote §7 Abs 1 des vdek-Versorgungsvertrags hat geschrieben:Die Übermittlung dieser Daten in der Versorgungsanzeige zu Beginn der Versorgung ist weder für den Mitgliedsbetrieb noch für den Versicherten bindend. D.h., selbst wenn in der Versorgungsanzeige zunächst eine aufzahlungsfreie Versorgung angegeben ist, kann sich der Versicherte im Verlauf der Versorgung für ein Hörgerät mit Mehrkosten entscheiden. Reicht der Versicherte nach endgültiger Abgabe des Hörsystems (§ 3 Abs. 5 der Anlage 1) die Gesamtkosten bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein, gilt dies als rechtzeitiger Antrag im Sinne des § 13 Abs. 3 SGB V.
Zumindest die TK pflegt dann gleichzeitig eine Bewilligung der Kostenübernahme der Festbeträge zu machen, also quasi die Versorgungsanzeige des Hg-Akustikers als Antragstellung auf Kostenübernahme zu werten.
Bedeutet das nicht, dass nach dem "Probefahren", das i.d.R. mehr als die Widerspruchsfrist von einem Monat in Anspruch nimmt, die Bewilligung rechtskräftig geworden ist, und im Zweifelsfalle auch nicht mehr anfechtbar?
So dass die KK durch dieses Vorgehen quasi "aus dem Schneider" ist, zu Lasten des Versicherten, der als Folge der Versorgungsanzeige seinen Anspruch auf eine die Festbeträge übersteigende Gesamtkostenübernahme verloren hat?

Dementsprechend erscheint mir der Rat des Schwerhörigenbundes an den Versicherten, dem Hg-Akustiker die Verschreibung nicht zu geben (bzw. allenfalls als Kopie), und den Antrag selbst bei der KK zu stellen sehr sinnvoll.
So werden nämlich diese rechtlichen Unsicherheiten und Risiken zuungunsten des Schwerhörigen von vornherein vermieden.
L 90-90-95-100-105-115-115
R 90-95-95-105-110-115
akopti
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Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#13

Beitrag von akopti »

Hallo brillenkatze,

zu jedem Krankenkassenvertrag gibt es noch Umsetzungshinweise der BIHA, die die juristische Vertragssprache übersetzt und diese für den Akustiker in eine eindeutige Verfahrenweise umsetzt.
Eine Anpassung im Sinne des Vertrags beginnt mit dem Betreten des Kunden mit einer ohrenärztlichen Verordnung (Muster15) oder der Kopie davon.

Sie Anpassung endet mit der Unterschrift des Kunden auf dem Rezept und der Empfangsbestätigung, sowie der Übergabe der diversen von den Krankenkassen abhängigen Papiere.

Dazwischen erfolgt das von Ohrenklempner in einem andern Beitrag aus dem VdeK-Vertrag kopierten Schritte
Ohrenklempner hat geschrieben:Auszug aus §4 des vdek-Versorgungsvertrags:

Im Einzelnen erbringt der Mitgliedsbetrieb folgende Leistungen:

- Anamnese, Daten zur Schwerhörigkeit, Erfassung der sozialen Umfeldsituation, Dokumentation durch den Hörgeräteakustiker
- Betrachtung der äußeren Ohren, der Gehörgänge und der Trommelfelle,
- Ermittlung der akustischen Kenndaten des Gehörs, Audiometrie,
- Kontrollotoskopie,
- Otoplastik,
- Auswahl des geeigneten Hörsystems unter Berücksichtigung der audiologischen Erfordernisse,
- Voreinstellung der ausgewählten Geräte: z. B. Dynamikanpassung (z. B. PC, AGC), Frequenzanpassung, Kanaligkeit etc.,
- Maßnahmen zur Rückkopplungsunterdrückung,
- Anpassung störschallreduzierender Technologien,
- Fertigung/Lieferung der Otoplastik beziehungsweise Fertigung/Lieferung der Gehäuseschale für das IO-Gerät,
- Fertigung (bei Eigengeräten) beziehungsweise Bereitstellung (bei Fremdgeräten) des Hörsystems
- Programmierung des Hörsystems aufgrund der audiologischen Daten,
- erste Einweisung im Rahmen der Hörgeräteauslieferung, Bedienung und Handhabung,
- Durchführung der vergleichenden Anpassung mit optimal eingestellten Hörsystemen im Anpassraum. Die Optimierung der vergleichenden Anpassung erfolgt unter Einbeziehung der jeweils alltagsrelevanten Hörsituationen.
- mehrtätige Testung des individuell geeigneten Hörgerätes im Alltag1, für das sich der Versicherte voraussichtlich entscheidet
- Optimierung der Feineinstellung,

Das ist das, was im allgemeinen als kostenloses Probetragen betrachtet wird. Normalerweise bekommt der Kunde die verschiedene Hörgeräte nach Einstellung zum Probetragen in seine gewohnte Umgebung mit.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem Kostenlosen Probetragen welches Hörakustiker im Zuge der Werbung anbieten, damit Unschlüssige sich vom Nutzen einer HG-Versorgung überzeugen können. Dafür ist keine Verordnung nötig.

- gegebenenfalls Neufertigung beziehungsweise Nachbesserung der Otoplastik bei nicht optimalem Sitz,
- Wartungs- und Reparaturleistungen,
- Ton- und Sprachaudiometrie sowie, soweit audiologisch erforderlich, weitere überschwellige Hörtests (bei fehlendem Sprachverstehen ist das audiologische Messverfahren mittels Aufblähkurve durchzuführen),
- 30 Batterien - Durchführung der vergleichenden Anpassung mit optimal eingestellten Hörsystemen im Anpassraum. Die Optimierung der vergleichenden Anpassung erfolgt unter Einbeziehung der jeweils alltagsrelevanten Hörsituationen.
- mehrtätige Testung des individuell geeigneten Hörgerätes im Alltag1, für das sich der Versicherte voraussichtlich entscheidet
- Optimierung der Feineinstellung,
- gegebenenfalls Neufertigung beziehungsweise Nachbesserung der Otoplastik bei nicht optimalem Sitz,
- Wartungs- und Reparaturleistungen,
- Ton- und Sprachaudiometrie sowie, soweit audiologisch erforderlich, weitere überschwellige Hörtests (bei fehlendem Sprachverstehen ist das audiologische Messverfahren mittels Aufblähkurve durchzuführen),
- 30 Batterien
Dani!
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Wohnort: Landkreis München

Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#14

Beitrag von Dani! »

@brillenkatze
Schließ dich bitte mit dem Kämpfer gegen die Windmühlen aka Johannes B, zusammen. Als Berliner wohnt er gar nicht so weit von dir weg. Der freut sich bestimmt über Verstärkung. Anstatt dass du weiterhin diesen Thread für deine Zwecke missbrauchst.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Brittany
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Registriert: 11. Aug 2021, 02:29
2

Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#15

Beitrag von Brittany »

Hey Dani! *fistbump*
Zugegebenermaßen hatten Johannes´ Texte nochmal eine andere ... äh ... Qualität. :mrgreen:
Aber bei dem Posting oben hatte ich dieselbe Assoziation, und mir wurde auch klar, dass ich, was weitschweifige Darlegungen zu Regel-, Vorschrifts- und Gesetzesauslegungen durch Laien angeht, definitiv traumatisiert bin.

Brittany
brillenkatze
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1

Re: Ich versuche es mal mit dem vorstellen ...

#16

Beitrag von brillenkatze »

@akopti
Vielen Dank für die Info - es gibt also zwei Interpretationen des "Probetragens", je nachdem.
Unklar sind mir nur noch die Auswirkungen der Bewilligung [nur des Festbetrags] durch die Auslegung der Versorgungsanzeige als Antrag auf Kostenübernahme, wie ich in meinem vorigen Beitrag schilderte.

@Dani:
Ich merke, dass Diskussionen im weiteren Rahmen im Schwerhörigenforum nicht so erwünscht scheinen, wenn sich weitere Fragen ergeben.
Dem werde ich Rechnung tragen, indem ich stattdessen lieber entsprechende Threads zu diesen Nebenthemen mache.

Habe daher einen spezifischen Thread aufgemacht "Warum genau wird immer wieder dazu geraten, dem Hg-Akustiker nur eine Kopie der Hörgeräteverschreibung zu geben?"
Vielleicht kannst Du oder ein Moderator die entsprechenden Posts oben dortin verschieben?
L 90-90-95-100-105-115-115
R 90-95-95-105-110-115
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