HNO Untersuchung für Gutachten zu GdB

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sedi
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HNO Untersuchung für Gutachten zu GdB

#1

Beitrag von sedi »

Guten morgen in die Runde,

ich war letztens beim Routinecheck beim akustiker zu Wartung und Justage der Hörgeräte.
Hier wurde, wie mindestens einmal jährlich ein aktueller Hörtest (Tonaudiogramm) erstellt und dann entsprechend justiert.

Man empfahl mir einen Termin beim HNO und Untersuchungen anzumahnen, die als vollständige Grundlage im sinne eines Gutachtens zum Zwecke der Vorlage beim Versorgungsamt zur Ermittlung eines eventuellen GdB dient.

Dies vv.d.H. dass das Tonaudiogramm eine sehr markante Verschlechterung des Hörstatus ergeben hat.

Nun die Frage:

nach welchen Untersuchungen im Detail muss ich nachfragen, dass die Ergebnisse diagnostisch ausreichend für eine Vorlage beim Versorgungsamt gelten.

Tonaudiogramm, Sprachaudiogramm bei welchen Lautstärken?, weitere Tests unduntersuchungen?


Danke vorab

beste Grüsse

rasenwind
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
Dani!
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Re: HNO Untersuchung für Gutachten zu GdB

#2

Beitrag von Dani! »

Hallo rasenwind,
für das Versorgungsamt spielt bei der Beurteilung des Hörvermögens hauptsächlich das vollständige Sprachaudiogramm eine Rolle.
Es müssen Sprachtests von jeweils 20 einsilbigen Wörtern bei den Lautstärken 60, 80 und 100dB durchgeführt werden, jeweils für links und rechts getrennt und immer ohne Hörgeräte. Außerdem ist der dB-Wert zu ermitteln, ab dem du auch jeweils links und rechts getrennt und ohne Hörhilfen 50% der mehrsilbigen Zahlwörter erkennst.
Manche Tester machen es sich einfach und lassen bei den Lautstärken 80 und 100 dB nur noch die Wörter nachsprechen, die in den jeweils vorherigen Lautstärken nicht oder falsch verstanden wurden - der Rest wurde ja schon bei leiserer Einstellung verstanden. Also nicht wundern.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Bernd70
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Re: HNO Untersuchung für Gutachten zu GdB

#3

Beitrag von Bernd70 »

Dani! hat geschrieben: 7. Dez 2022, 10:27 Hallo rasenwind,
für das Versorgungsamt spielt bei der Beurteilung des Hörvermögens hauptsächlich das vollständige Sprachaudiogramm eine Rolle.
Es müssen Sprachtests von jeweils 20 einsilbigen Wörtern bei den Lautstärken 60, 80 und 100dB durchgeführt werden, jeweils für links und rechts getrennt und immer ohne Hörgeräte. Außerdem ist der dB-Wert zu ermitteln, ab dem du auch jeweils links und rechts getrennt und ohne Hörhilfen 50% der mehrsilbigen Zahlwörter erkennst.
Manche Tester machen es sich einfach und lassen bei den Lautstärken 80 und 100 dB nur noch die Wörter nachsprechen, die in den jeweils vorherigen Lautstärken nicht oder falsch verstanden wurden - der Rest wurde ja schon bei leiserer Einstellung verstanden. Also nicht wundern.
Entschuldige bitte, aber das ist Unsinn. Bei mir wurde erst gar kein Sprachaudiogramm gemacht. Ich habe lediglich ein Audiogramm dem Antrag beigefügt und einen GdB von 70 erhalten. Ein Sprachaudiogramm spielt also überhaupt keine Rolle.
Mit herzlichem Gruß
Bernd
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Pfadi_
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Re: HNO Untersuchung für Gutachten zu GdB

#4

Beitrag von Pfadi_ »

Bernd70 hat geschrieben: 10. Dez 2022, 14:22
Entschuldige bitte, aber das ist Unsinn. Bei mir wurde erst gar kein Sprachaudiogramm gemacht. Ich habe lediglich ein Audiogramm dem Antrag beigefügt und einen GdB von 70 erhalten. Ein Sprachaudiogramm spielt also überhaupt keine Rolle.
Bernd, es mag ja sein, dass deine Schwerhörigkeit so gravierend ist, dass das Versorgungsamt ohne einen Sprachtest entschieden hat.

Grundsätzlich ist das, was Dani! schreibt, richtig. Es ergibt sich aus dem amtlichen Bestimmungen, insbes. der "Amtlichen Tabelle zur Ermittlung des GdB / MdE – Grades aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren".
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