Verlust von Hörgeräten

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Der_Renner
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Verlust von Hörgeräten

#1

Beitrag von Der_Renner »

Servus,
lese hier schon seit längerem still und heimlich mit und habe bzgl. meines Anliegens noch keinen wirklichen „Re“ entdecken können (außer den „Hörgerät verbummelt“). Deshalb habe ich mich mal dazu entschlossen mich hier anzumelden und euch nach eurem Expertenwissen zu fragen. :prayer:

Ich stehe vor meiner ersten Hörgeräteversorgung, leider Gottes, weil ich mich schon länger damit rumquäle. Nach längerer Testphase mit verschiedenen Geräten, sind es Modelle mit einer Zuzahlung von knapp 1600€ pro Ohr meinerseits geworden.

Nun zu meiner Frage: Wie leicht verliert man Hörgeräte? Vielleicht eine auf dem ersten Blick etwas plumpe Frage, aber in Zeiten von Maske auf- und abziehen, wohl doch aktueller als je zuvor. Bei einem Verlust müsste ich die Geräte ja nochmals selber Zahlen?!?
Habt ihr gegebenenfalls Erfahrungen aus eurem Umfeld, wie sehr sich die Verluste häuften? Aktuell dazu: Link entfernt, Rhae

Habt ihr Erfahrungen mit Versicherungen oder ähnlichem, um im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? Dazu habe ich mir bei denen Link entfernt, Rhae ein Angebot eingeholt, welches im ersten Moment ganz gut klingt. Aber bei Versicherungen bin ich meist etwas skeptisch, da sie ja Kunden generieren möchten, aber dann nie zahlen wollen. Vielleicht hat ja wer Erfahrungen mit einer Hörgeräte-Versicherung? Gerne auch mal die gemachten Erfahrungen mit Angeben, wenn solch ein Versicherungsfall eintrat.

VG Renner :sm(110):
Akustik Alex
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Re: Verlust von Hörgeräten

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hallo Renner,

ich schätze mal, dass du so rund 13€ / Monat für beide Geräte bei der Versicherung zahlen sollst?! Wichtig dabei ist, dass im Kleingedruckten nichts ausgeklammert ist, wie bspw. Diebstahl oder Fahrlässigkeit. Besonders letzteres ist im Zweifelsfall schwer zu widerlegen. Zum anderen ist wichtig, wie lange die Versicherung tatsächlich geht und ob es einen Eigenanteil gibt bzw. der Schutz auch auf das Ersatzgerät übergeht und dort gleich bleibt. Manche Versicherungen lassen sich nur in bestimmten Zeiträumen abschließen, also z.B. maximal einen Monat nach Kaufdatum o.ä. und nur für 3 - 5 Jahre. Sowas sollte man vorab klären. Da Reparaturen mit eingeschlossen sind, solltest du auch da schauen, dass besonders Feuchtigkeit nicht ausgeklammert wird. Manche Versicherungen haben sowas wie Blitzschlag mit drin, Feuchtigkeit aber nicht. Was völliger Quatsch ist ;-)
Ich selbst habe nur Erfahrung mit der Inter Assurance. Die waren gut und haben alles anstandslos geregelt. Wie da aktuell die Konditionen sind, kann ich aber nicht sagen.

Besten Gruß,
Alex
sedi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#3

Beitrag von sedi »

Hallo,
zunächst, ich hab noch keins meiner Hörgeräte verloren, in mittlerweile gut 15J.
Ich brauch die aber auch und "höre" wenn eins fehlt, weil ich dann nichts oder fast nichts höre,....

Grundsätzlich sind in den Abgabepreisen der Festbeträge auch alle Wartungen und Reparaturen, kurz alle Dienstleitungen für den gesamten Versorgungszeitraum includiert. OHNE Aufpreise!!!

Werden Geräte mit Zuzahlung gewählt, schauts anders aus.
Da können auch die Dienstleistungen anteilig wie KK-Anteil/Zuzahlungsbetrag vom Kunden in Rechnung gestellt werden, also z.B. 700,--Festzuschuss/Ohr und 1400,-- Zuzahlung/ Ohr >> Eigenanteil der Dienstleistugnen 2/3!!

ABER: das ist Verhandlungssache und sollte im Angebot für die Geräte vor Kaufabschluss festgezurrt sein.
Oftmals gibts da kulantere Regelungen für den Kunden, also geringere Zuzahlungen als der rechnerische Anteil.
(Reinigung der Otoplastik, des Schallschlauches, der Filter und Abdeckungen, der Kontakte, ... ist unabh. wie teuer das HG war.) Das reicht bis zur Übernahme aller Kosten wie bei KK-Versorgung.

Bei Verlust und nicht (grober) Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz wird i.d.R. eine Verlustmeldung an den Versorger gemacht und der prüft und wird häufig den Kassenanteil erneut übernehmen, NICHT jedoch den Anteil der Zuzahlung.!!!

Zeitwert heißt bei HG´s i.d.R. 6J weil ja die KK auch alle 6 J neu versorgt,... egal ob high tech oder Basismodell. also Verlust nach 4J heißt nur noch 1/3 des KP.

Da in den Tarifen sämtliche Dienstleistung des Akustikers mit includiert sind / sein sollten, ist der reine Gerätepreis deutlich niedriger als der aufgerufenene Systempreis beim Endkunden. Demzufolge wärs einer Frage wert, was eine Zweitversorgung als Ersatzgerät als Selbstzahler kostet, incl. der Ohrpasstücke, ohne Dienstleistung, denn die Wartungspauschale kann doch nicht verloren gehen,....

So denn, wer rechnen möchte,
700,-- Festpreis (ca.) je Gerät mit 2h Erstberatung und -Anpassung, zzgl. aufwändiger Testphase, und 1h Wartung p/a und Verschleissteilen (Hörschlauch..Filter) und Handelsspanne,.... wieviel bleibt für die reine HW?

bei High end (wirds der Kunde auch so brauchen...!?) gibts etwas mehr Festbetrag, aber unwesentlich.
also 3500,--/Gerät , dabei dann mehr Anpassaufwand, sind ja mehr Knöpfchen zum einrichten, aber ansonsten ,....

Dem gegenüber steht die Versicherung mit 5-...??? 30€ / Monat...
Die Versicherung wird vllt. direkt Ersatz beim Hersteller ohne Handelsspane des AKUS verhandelt haben,..... dann isses ein lukratives Geschäft.
Für den Endkunden gilt wie überall, schlau machen und erst mal schauen,.. am Wichtigsten schon gleich bei der ERSTEN Versorgung, denn
bei einer Folgeversorgung könnten die letzten Geräte ja noch nicht komplett darnieder sein und für Ersatzbedarf gut dienlich bleiben,...

Ich hätte da noch eine Idee / Frage, die mir so kommt.
Kauf ich ein Auto mit Kredit oder Leasing, verlangt der kreditgeber eine Versicherung, was ist wenn HSysteme so finanziert werdne, ist da die Vollkasko dabei oder Pflicht?

...ich hab noch keine Versicherung für mich dahingehend abgeschlossen, ich versuche mit den Ersatzgeräten auszukommen im Falle des Falles.

in diesem Sinne,

schöne Woche, gute Zeit!

und die Hörgeräte nicht mit ins Meer zum schwimmen nehmen, :no: ...... oder versehentlich in der Badewanne oder Dusche anbehalten,... denn das ist bei Erwachsenen schon "grob" fahrlässig", denk ich mal....
halt alles wie Akustik Alex schon benannt hat, Diebstahl, Wasser, mech. Beschädigung durch Extremsport oder Verlust bei Sport und Freizeitaktivität (wandern radeln Skifahren, Sturz, rausgefallen Verlust,... )
3 Jahre Versicherungsprämie gegenüber einem Paar funktioneller Ersatzgeräte bei verhandeltem reinem Gerätepreis?

das wären so meine Gedanken dazu.

sedi
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
svenyeng
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Re: Verlust von Hörgeräten

#4

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Kauf ich ein Auto mit Kredit oder Leasing, verlangt der kreditgeber eine Versicherung, was ist wenn HSysteme so finanziert werdne, ist da die Vollkasko dabei oder Pflicht?
Ein Auto versichert man immer. Das ist ein ganz anderer Wert als ein HG.
Mir ist nicht bekannt, das eine Versicherung verlangt wird sind er Leasinggesellschaft.
Es wird aber wohl jeder eine Vollkasko und eine Haftpflicht abschließen.

Bei den HGs auf 0% Finanzierung muss man keine Versicherung abschließen.
Es ist doch so, wenn die kaputt gehen, verloren gehen etc. muss man die Raten weiter zahlen und sich um neue Geräte kümmern.

Ersatz HGs habe ich noch nie gehabt, wozu auch.
Gehen meine HGs kaputt und sind in Reparatur, bekomme ich eh kostenlos ein Leih-HG vom Akustiker.
Bei Verlust ebenfalls so lange, bis ich neue HGs habe. Da würde man ja auch erst mal testen, was etwas dauert.

Bisher war es auch so, das ich auch keine alten HGs mehr als Ersatz vorhalten konnte, weil die Oitcon HGs nach den 6 Jahren nur noch reiner Schrott waren.
Bei den Resound Linx 3D 9 sieht es anders aus. Die haben bisher keine Probleme gemacht und so kann ich die wohl, wenn nix passieren sollten auch nach den 6 Jahren ggf. als Ersatzgeräte in der Schublade lassen. Sind ja meine und sie sind bezahlt.

Gruß
sven
MarkoPlus
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Re: Verlust von Hörgeräten

#5

Beitrag von MarkoPlus »

Es ist zu teuer für mich, eine Versicherung zu bezahlen, weil sich herausstellt, dass ich im Laufe der Zeit für ein anderes Hörgerät bezahlt habe.
Das ist ein Risiko, ich war bisher nicht versichert. Und ich trage Hörgeräte seit ich 3 bin, jetzt bin ich 34.

Ich habe gelernt, sie zu bewachen, auf sie aufzupassen. Wenn Sie eine Maske tragen, versuchen Sie, das Accessoire zu kaufen, das als Maskenverschluss dient und um den Hals getragen wird.
Wenn Sie Angst haben, von Ihrem Haustier wie Hund oder Katze gefressen zu werden. Es besteht immer ein Risiko, aber deshalb können Sie sie immer in einem hohen Regal aufbewahren. Dies gilt auch, wenn Sie Kinder haben, die neugierig sind, Dinge zu durchwühlen.
Wenn es wirklich passiert, hast du verloren. kaputtes Hörgerät Sie können immer ein neues Hörgerät zu einem niedrigen Preis kaufen, wenn Sie kein Geld für ein besseres haben. Wie das Paradise P30.
Der_Renner
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Re: Verlust von Hörgeräten

#6

Beitrag von Der_Renner »

Bedanke mich herzlich für eure hilfreichen und mitunter sehr ausführlichen Antworten.

Das Thema Hörgeräte zu verlieren scheint zum Glück doch nicht so alltäglich zu sein, wie von mir befürchtet. Damit rückt das Thema Hörgeräteversicherung für mich auch etwas in den Hintergrund - Verlust wäre der ausschlaggebende Punkt für mich gewesen.

Für weitere Erfahrungen/Erfahrungsberichte bin bleibe ich natürlich weiterhin offen.


VG Renner
Gänseblümchen
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Re: Verlust von Hörgeräten

#7

Beitrag von Gänseblümchen »

Hallo,
Obs immer so ist weiss ich nicht , ich hatte meins verloren auf Weg bin den abgelaufen nichts. bekam dann einen Anruf ein sehr aufmerksammer Passant hats gefunden und beim nächsten Akkustiker abgegeben der hat über die Nr des Gerätes zu mir gefunden.
Das war ein Fest
Lg
sedi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#8

Beitrag von sedi »

Hallo,

Da gehts munter und überraschend konstruktiv ums Thema,

Ursachen für Hörsystem Komplettausfall:
verlieren, Wasser versenken, mechanisch defekt bei Arbeit, sport,.. Haustiere eigen und fremde, Kinder eigen und fremde, Diebstahl, ....

Abhilfen: Ersatzgeräte Vorgänger, funktionaler Ersatz Selbstzahler, verlängerte Testphase je nach Restzeit, Neuversorgung nach Verlustmeldung, Ersatzgeräte Zweitmarkt und auf seinen Hörbedarf parametrieren lassen, .. . NEIN, nicht Haftpflichtfall bei den Freunden bauen,...NEIN ... Versichern.

Klientel: Transferleistungsempfänger SGB , Kinder, Berufsgenossenschaft, Dienstherr (Arbeit) haftet oder beteiligt sich ,... und eben die "restlichen" die "Geld haben" um sowas auszugleichen....

Versicherungen:
mitversicherbar bei bestehenden Policen, extra Police, welche Leistungen, Neuwert, Zeitwert, Reparaturen, Selbstbehalt, usw usw.


am Ende des Tages ein Nischenprodukt vermute ich mal und die Werbung zielt wie überall meist auf die Erstnutzer mit viel "Beratungsbedarf".
Das Durchschnittsalter der erstmalig hörsystemversorgten Personen soll bei schnipp schnapp 70 Lenzen liegen, freilich nach langjähriger "Leidenszeit".
Da ist Geschäft am besten gleich mit Erstversorgung zu machen und nicht bei der Folgeversorgung,..... uuups es soll keinesfall despektierlich klingen.


obige Liste wenn wir komprimiert vervollständigen, kann draus eine checkliste für jede(n) Interessierte(N) werden...

Eine Frage an die Akustikerprofis.
kann ein Hörsystemnutzer in etwa von reinen Hardwarekosten als Selbstzahler von Internetpreisen des europ. Auslandes ausgehen, mitunter sind die Gerätepreise ohne Dienstleistung ja in Benelux z.B. relativ transparent,....
...es geht nicht um Preisdumping, sondern um eine Hausnummer, was an wirklichen Kosten für gleichwertigen Ersatz im Falle Totalausfalls/Verlustes zukommen würde. ....

Wie ist das im Falle Versorgung mit Cochlear Implant. da sind die Kosten denk ich viel höher. ?

schönen Donnerstag

sedi
* 1964, PLZ D-91xxx, selbst betroffen, hochgradig und breitbandige SH, vorwiegend wohl berufl. bedingt, ... seit ca. 2008 beidseitig (mit HDO) versorgt.
Dani!
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Re: Verlust von Hörgeräten

#9

Beitrag von Dani! »

@sedi
Cochlea Implantate sind Prothesen und daher werden bei Verlust oder Defekt die dazugehörigen Sprachprozessoren von der Krankenkasse "anstandslos" ersetzt. So gesehen sind diese Geräte bereits versichert.
Ausprobieren möchte ich das aber nicht. Oft passieren sollte das erst Recht nicht, auch nicht bei Hörgeräten.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
sedi
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Re: Verlust von Hörgeräten

#10

Beitrag von sedi »

@dani! ah, ok, danke
CI werden anders gehandhabt wie Hörsysteme, CI Nutzer bekommen die Batterien ja auch vom Versorger bezahlt, der HG Träger muss dies normalerweise selbst tragen.
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akufrank59
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Re: Verlust von Hörgeräten

#11

Beitrag von akufrank59 »

Meine Lieben !

bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sehen die Versorgungsverträge festgelegte Verfahren für den vorzeitigen Ersatz von Hörsystemen vor:
- Verordnung durch einen HNO-Arzt
- Einreichung eines Kostenvoranschlages (KVA) bei der entsprechenden Krankenkasse. Erst wenn diese den KVA genehmigt hat, darf das Ersatzgerät verbindlich ausgeliefert werden !

z. Z. "zicken" einige Krankenkassen herum, insbesondere weil gerade im ersten Corona-Jahr, als alle mehr oder weniger hilflos mit den Masken umgingen, Hinter-Ohr-Geräte nun wirklich gehäuft verlorengingen. Am auffälligsten bei uns agiert da momentan die IKK Südwest, welche die Versichertenansprüche aus dem § 33, Absatz 1, Satz 5, schlicht ignoriert, wenn nicht gar leugnet.

Die Wartungs- und Reparaturpauschale aus dem Versorgungsvertrag wird bei allen Kassen um die nicht verbrauchten Jahre der Laufzeit des verlorenen Gerätes anteilig gekürzt.

Die DAK kürzt den Vertragssatz pro Ersatzgerät um 75,- €, welche wir uns dann vom Kunden holen dürfen, es sei denn, der Kunde legt erfolgreich Widerspruch ein.
Im Versorgungsvertrag steht diese Kürzung nämlich nicht drin.

just my 2 cts.

Frank
Ohrenklempner
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Re: Verlust von Hörgeräten

#12

Beitrag von Ohrenklempner »

Eine Verlustversorgung könnte man schon ganz anders kalkulieren. Der Aufwand beschränkt sich auf kurze Beratung, Bestellung des Hörgeräts, Kostenvoranschlag, Verlusterklärung, übertragen der Einstellungen und Fertigstellung der Abschlussunterlagen.
Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation beinhaltet allerdings die Gesamtheit aller Versorgungen, also auch solche Fälle. Daher müsste man regulär verkaufte Geräte teurer machen oder die verlustigen Geräte zum Listenpreis verkaufen, sonst zerschießt man sich auf lange Sicht die Gewinn- und Verlustrechnung.
Das soll natürlich nicht heißen, dass man am Preis nix machen kann... denn auch eventuelle Rabatte sind in einer gesunden Kalkulation enthalten und bringen keinen Betrieb vor die Hunde.
Also im Verlustfall ruhig fragen. ;)
Jackie1
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Re: Verlust von Hörgeräten

#13

Beitrag von Jackie1 »

Hallo,
gegen den Verlust von HdO durch's Maske Tragen gibt's inzwischen Maskenhalter.
Dadurch erspart man sich die Befestigung des Gummibandes hinter dem Ohr.
Als einen weiteren großen Vorteil empfinde ich das Auf- und Absetzen, ohne die Maske tatsächlich jedes Mal abzumachen.
Manche Akustiker bieten diese Plastikteile auch kostenlos als Service an.
Ich finde diese Dinger Klasse!
Hg Jackie
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