Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

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Frechdachs
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Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#1

Beitrag von Frechdachs »

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag auf Behinderung bzw Schwerbehinderung auf Grund der "Schallempfindungsschwerhörigkeit" bei unserem Versorgungsamt gestellt .

Der Berscheid heute mit der Post kam wundert mich allertdings.

In dem steht das ich einen Gdb von 30 erhalte und ein höherer GdB nicht festegstellt werden kann.

Begründung

Die Auswirkungen aller vorliegenden Gesundheitsstörungen und die damit verbundene Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bestimmen die Höhe des GdB (§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -SGB IX-).
Behinderungen sind nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigungen, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand oder auf Sinnesbeeinträchtigungen beruhen und einen GdB von wenigstens 10 erreichen. Regelwidrig ist der Zustand, der nicht für das Lebensalter typisch ist. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.
liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, so ist der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festzustellen (§ 152 Abs. 3 SGB IX). Rein rechnerische Methoden dürfen zur Bestimmung des GdB nicht angewandt werden.

Ich habe im Anhang einmal die vom Audiogram ( nicht gerade die beste Qualität aber ich hoffe es reicht ) meines Arztes sowie das Bild von eurem GdB hinzugefügt .

Der GdB Rechner von euch zeigt mir aber etwas anderes an als wie das was in dem Festellungsbescheid steht.

Jetzt meine Fragen??

Lohnt es sich Wiederspruch einzulegen :roll: ??
Hab ich die Daten richtig auf der Seite hier eingegeben :roll: ??

Über eine Rückmeldung von euch würde ich mich freuen ;) ;) .

Lg Frechdachs
Audiogram-1.jpg
(195.95 KiB) Noch nie heruntergeladen
Gdb-Rechner.JPG
Ohrenklempner
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Das kommt ganz gut hin. Es zählt das besser hörende Ohr, und bei den berechneten 60% Hörverlust ist der GdB 30 ganz plausibel.

Bin aber kein Experte, was GdB und die ganzen Details angeht.
muggel
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#3

Beitrag von muggel »

hallo,

ich habe es gestern im Chat geschrieben.
Grundlage für die Berechnung des GdB sind in den versorgungsmed. Grundsätzen zu finden.
Dort steht, dass bei Hörschädigungen der Verlust des Sprachverstehens maßgeblich ist.
Der Verlust des Sprachverstehens lässt sich nur mit Hilfe des Sprachaudiogramms berechnen.
Nach dem vorliegenden Sprachaudiogramm liegt beidseitig nur eine leichte bis mittelgradige Schwerhörigkeit vor. Der GdB von 30 ist demnach vollkommen korrekt berechnet worden! Mehr steht nach VersMedV dem TE nicht zu!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
muggel
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#4

Beitrag von muggel »

Ohrenklempner hat geschrieben: 26. Mai 2021, 21:52 Das kommt ganz gut hin. Es zählt das besser hörende Ohr, und bei den berechneten 60% Hörverlust ist der GdB 30 ganz plausibel.

Bin aber kein Experte, was GdB und die ganzen Details angeht.
Deine Aussage ist nicht korrekt. Bei der Ermittlung des GdB bei Hörverlusten werden beide Ohren und nicht nur das bessere Ohr berücksichtigt!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Ohrenklempner
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Ups. Ich wollte auch mal Halbwahrheiten verbreiten. :D
muggel
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#6

Beitrag von muggel »

Ohrenklempner hat geschrieben: 27. Mai 2021, 13:16 Ups. Ich wollte auch mal Halbwahrheiten verbreiten. :D
ist dir gelungen..... wenn du dich weiterbilden willst, dann schau mal in die VersMedV, Anhang, Abschnitt 5.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Ohrenklempner
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#7

Beitrag von Ohrenklempner »

Das ist ein guter Tipp, aber da halte ich mich dann lieber raus und versuche in Zukunft lieber, nach einer halben Flasche Wein keine spekulativen Kommentare mehr zu posten. :D
Randolf
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#8

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Bei einer geringen Hörminderung liegt nun mal keine SCHWERbehinderung vor. Es ergeben sich keine Probleme am Arbeitsplatz. Die leichte Hörminderung kann mit zuzahlungsfreien Geräten nahezu vollständig ausgeglichen werden.

Gruß
Randolf
KatjaR
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#9

Beitrag von KatjaR »

Randolf, bitte!!!
Wie willst du es beurteilen welche Probleme jemand am Arbeitsplatz hat wegen einer Schwerhörigkeit, die im vorliegenden Fall auch nicht gering ist?
Darüberhinaus wird der GdB (Grad der Behinderung) anders als die früher gültige MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) nicht nach der Einschränkung im Arbeitsleben vergeben.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
Randolf
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#10

Beitrag von Randolf »

Hallo!

Es gibt vom Sozialministerium eine Broschüre, die mir vorliegt, in der eindeutig und erschöpfend Auskunft erteilt wird. Nicht nur zu Hörstörungen, sondern auch anderen Behinderungen und daraus resultierenden GdB.

Irgendwo muss es eine Hürde geben, die für einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis erst überschritten sein muss,
KatjaR
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Re: Festellungsbescheid vom Versorgungsamt

#11

Beitrag von KatjaR »

Randolf, das ändert nichts an deinen Fehlaussagen.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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