Also ich musste bisher auch immer eine Mehrkostenerklärung bei meinem Akustiker unterschreiben, da er sonst noch nicht einmal den Festbetrag mit der Krankenkasse abrechnen könnte. Nach meiner Unterschrift habe ich immer folgende Ergänzung eingefügt, da man im Formular selber nichts ändern kann: " Ich habe mich für Hörgeräte mit Zuzahlung entschieden, da ich mit dieser Versorgung nicht nur im Einzelgespräch sondern auch bei Gesprächen mit mehreren Personen in größeren Räumen ein ausreichendes Sprachverstehen erreichen konnte. Mit zuzahlungsfreien Hörgeräten konnte kein ausreichendes Sprachverstehen erzielt werden!"
Mittlerweile haben Mehrkostenerklärung vor Gericht keinerlei Relevanz mehr. Denn die Kassen wissen, dass solche Erklärungen sittenwidrig sind und daher vor Gericht vom zuständigen Richter gekippt werden. Stattdessen wird dann Seiten der Kassen mit Nichteinhaltung des Beschaffungsweges sowie Messungenauigkeit argumentiert.
Nach den Entscheidungen des BSG vom 12.06.2025 wird es nun spannend werden, ob sich Sozialgerichte und Landesgerichte sich trauen werden, diese Entscheidungen anders auszulegen.
AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
Re: AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
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Re: AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
Ich weiß nicht, ob man den Krankenkassen da generell Vorwürfe machen kann. Die Akustiker sind verpflichtet, aufzahlungsfrei eine ausreichende Versorgung anzubieten. Die Mehrkostenerklärungen, Versicherteninformationen etc. dienen dazu, die Versicherten vor dem unnötigen Kauf teurer Hörgeräte zu schützen.
Von der Regelversorgung abweichend gibt es immer Ausnahmen, die eine Mehrkostenübernahme auch rechtfertigen. Hast du zum Beispiel keine Arme, um das Hörgerät zu bedienen, würde das eine höherwertige Hörgeräteversorgung mit besserer Automatik rechtfertigen. Das sind dann aber Einzelfälle, die nicht auf die Allgemeinheit angewendet werden können.
Von der Regelversorgung abweichend gibt es immer Ausnahmen, die eine Mehrkostenübernahme auch rechtfertigen. Hast du zum Beispiel keine Arme, um das Hörgerät zu bedienen, würde das eine höherwertige Hörgeräteversorgung mit besserer Automatik rechtfertigen. Das sind dann aber Einzelfälle, die nicht auf die Allgemeinheit angewendet werden können.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten – Grüßli an die Schwiz!
– fragen Sie Ihren Hörakustiker (m/w/d)!

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Re: AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
Gereon :
Außer dir schreibt hier wieder niemand von Gerichten und Klagen, hab es schonmal erwähnt das du hier zumindest die Neulinge im Forum damit verwirrst ,
nur meine Meinung
Außer dir schreibt hier wieder niemand von Gerichten und Klagen, hab es schonmal erwähnt das du hier zumindest die Neulinge im Forum damit verwirrst ,
nur meine Meinung
mittelgradig schwerhörig, versorgt mit Signia Pure 5 AX beidseitig
Re: AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
Also in der Schweiz füllt man ein IV Formular aus, diese schickt ein Formular an den HNO, dort wird der entsprechend ausführliche Hörtest gemacht, der HNO schickt das Resultat an die IV. Die IV entscheidet nach klaren Richtlinien, ob der Hörverlust im Bereich ist, wo sie den Betrag auszahlt. Wenn ja, gehe ich zum Akustiker. Wenn ich HG gefunden habe, die mir passen, zahle ich den ganzen Betrag an den Akustiker und reiche die Rechnung an die IV weiter. Diese zahlt mir den zustehenden Betrag (1650 CHF) aus. Die IV hat eine Liste mit HG. Wenn man den IV Betrag ausbezahlt haben möchte, muss man ein Gerät dieser Liste wählen und das HG muss von einem Akustiker angepasst worden sein. Aber nix von Mehrkostenerklärung im Normalfall.
Es gibt klar definierte Ausnahmen und Richtlinien wenn man beruflich oder so ein extra teuresHG braucht, dann bekommt man einen definierten höheren Betrag.
Klar hat jeder Akustiker Kassengeräte im Programm, aber es ist hier nicht gesetzlich festgelegt, dass er sie aktiv anbieten muss.
Es gibt klar definierte Ausnahmen und Richtlinien wenn man beruflich oder so ein extra teures
Klar hat jeder Akustiker Kassengeräte im Programm, aber es ist hier nicht gesetzlich festgelegt, dass er sie aktiv anbieten muss.
L 50 - 50 - 50 - 45 - 35 - 40 - 45 - 30 - 35 - 40 -35
R 45 - 40 - 35 - 35 - 35 - 45 - 40 - 35 - 34 - 40 -35
R 45 - 40 - 35 - 35 - 35 - 45 - 40 - 35 - 34 - 40 -35
Re: AMPLIFON...Wer hat Infos für Neueinsteiger
KIND Schweiz schreibt auf seiner Offerte:
"über die Möglichkeit einer zuzahlungsfreien Versorgung mit dem KIND Nulltarif bin ich informiert worden."
Mit dem unterschreiben dieser Offerte unterschreibst du eben diese Mehrkostenerklärung.
Dass der Akustiker bei KIND mit keinem Wort von diesem Satz im Geschäft gesagt hat ist eine andere Geschichte / dem Recht haben sie damit jedoch genüge getan.
@KathrinB, damit dass das in der IV Broschüre nicht explizit geschrieben steht hast du natürlich recht, aus den geltenden Bestimmungen der IV ist diese Pflicht jedoch abzuleiten, was dann je nach SVA Zuständigkeit auch gemacht wird. Also wie bei so vielem in der Schweiz gibt es dazu diverse kantonale Interpretationen .
Im Grundsatz gibt es aber diese Verpflichtung für die Fachgeschäfte in der Schweiz auch, sonst würde weder Werbung dafür gemacht werden noch gross bei den Ketten darauf hingewiesen.
"über die Möglichkeit einer zuzahlungsfreien Versorgung mit dem KIND Nulltarif bin ich informiert worden."
Mit dem unterschreiben dieser Offerte unterschreibst du eben diese Mehrkostenerklärung.
Dass der Akustiker bei KIND mit keinem Wort von diesem Satz im Geschäft gesagt hat ist eine andere Geschichte / dem Recht haben sie damit jedoch genüge getan.
@KathrinB, damit dass das in der IV Broschüre nicht explizit geschrieben steht hast du natürlich recht, aus den geltenden Bestimmungen der IV ist diese Pflicht jedoch abzuleiten, was dann je nach SVA Zuständigkeit auch gemacht wird. Also wie bei so vielem in der Schweiz gibt es dazu diverse kantonale Interpretationen .
Im Grundsatz gibt es aber diese Verpflichtung für die Fachgeschäfte in der Schweiz auch, sonst würde weder Werbung dafür gemacht werden noch gross bei den Ketten darauf hingewiesen.
l 35 - 40 - 55 - 70 - 65 - 65 - 70 - 75
r 30 - 30 - 50 - 55 - 65 - 65 - 60 - 70
r 30 - 30 - 50 - 55 - 65 - 65 - 60 - 70