Hallo Kathrin,
das Urteil richtet sich allerdings - wenn ich mich erinnere - an hochgradig Schwerhörige, d.h. du müsstest schauen, wie du eingestuft bist, um herauszufinden, ob das Urteil auf dich zutrifft. Vielleicht kann in deinem Fall auch ein anderer Kostenträger (z.B. Integrationsamt) einen ...
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- 27. Jul 2011, 17:27
- Forum: Erfahrungen mit Ärzten, Akustikern und Behörden
- Thema: Berufstätig mit HG sowie Akustiker und HNO in Berlin
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