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Amplifon Total Garantie

Verfasst: 16. Dez 2025, 16:53
von lupusnovus
Hallo,

ich habe Amplifon Hörgeräte Ampli-Energy R5 PR nach dem Tod eines Verwandten als Geschenk übernehmen können. Gilt die Total Garantie auch für mich oder ist sie personengebunden? Es besteht auch noch eine beim Kauf 8/2023 abgeschlossene Versicherung, was gilt dafür?

Danke,

lupus

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 16. Dez 2025, 17:52
von Ohrenklempner
Doppelposts mag keiner :D

Ich glaube nicht, dass die Garantie auch für dich gilt, denn der Kaufvertragspartner existiert nicht mehr, und damit ist auch die Garantie erloschen. Bei der Versicherung würde ich mal die Versicherung selbst fragen, denn möglicherweise ist das Produkt selbst versichert, egal, wer der Eigentümer ist. Bei welcher Versicherung läuft denn der Vertrag?

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 16. Dez 2025, 19:29
von lupusnovus
Danke!

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 16. Dez 2025, 19:35
von lupusnovus
Die Versicherung stammt von Amplifon.

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 16. Dez 2025, 22:04
von Ohrenklempner
Dann ist es keine Versicherung. Könnte schwierig werden, denn ich glaube nicht, dass dir Amplifon die Geräte anpasst und alles auf deinen Namen umschreibt. Das wäre ein sehr ungewöhnliches Vorgehen.
Möglich ist die Anpassung von Fremdgeräten auf deine Ohren dennoch. Du kannst ja einfach mal fragen. Auf die Antwort wäre ich gespannt. ;)

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 09:23
von svenyeng
Hallo!

Diese Total Garantie ist lt. Google eine 4-jährige Herstellergarantie. Und die gilt doch für die Geräte.
Somit sollte es dann doch egal sein, wer die HGs hat.

Wenn ich mir ne Bohrmaschine kaufe die 2 Jahre Garantie hat und ich diese nach nem 1/2 Jahr an jemanden verkaufe gilt die Garantie doch weiterhin.

Gruß
sven

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 13:26
von Ohrenklempner
Google muss halluzinieren, denn die Amplicard Total ist ein Produkt, welches Amplifon an den Kunden verkauft. Mit einer Herstellergarantie hat das nichts zu tun. Die Herstellergarantie ist eine Vereinbarung zwischen Hersteller und Händler.

Ich habe mal Google gefragt, wie es mit einer vom Händler gegebenen Garantie im Todesfall aussieht. Das BGB sieht (laut Google) zwar vor, dass die gesetzliche Gewährleistungspflicht auf die Erben vererbt wird, aber bei einer Garantie (oder so einer Service-Card) gibt es kein regulierendes Gesetz. Solche Produkte (Garantien und Servicepakete) können vom Verkäufer nach Lust und Laune ausgestaltet werden. Ob diese Servicecard bzw. Garantie nur für den Erstkäufer gilt oder übertragen werden kann, müsste direkt bei Amplifon erfragt werden. Online habe ich dazu nichts gefunden.

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 13:54
von deaf_tom
Das wird ähnlich sein wie diese erweiterten Garantieversicherungen (auch Garantieverlängerung genannt), die es im KFZ-Handel gibt.
Diese gelten laut AGB nur für den Erstkäufer und erlöschen automatisch bei einer Veräußerung des Fahrzeugs, auch wenn der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 14:17
von Ohrenklempner
Das fürchte ich auch. So ein "Nachlass" der Zusatzgarantie müsste in den AGBs ausdrücklich geregelt sein. Sonst gilt, dass sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis erlöschen, wenn der Vertragspartner verstirbt. Das betrifft wie gesagt nicht die Ansprüche, welche sich aus dem BGB ergeben; die werden vererbt.

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 17:40
von BerndLie
Hallo lupus,
was ist denn kaputt?
Allgemein gibt es doch Garantie für zB ein Produkt und da ist es egal, wer es hat. Sollte sich die Garantie jedoch auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch eine bestimmte Person (der Käufer) beziehen, dürfte sie für dich nicht gelten.
vG

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 18:49
von Wallaby
Ich weiss es zwar nicht, aber was mir einfiel. Bohrmaschine wie Sven als vergleich hervorzieht ist glaube ich nicht passend. Da hierbei um ein Gebrauchsgegenstand handelt.
Hier sprechen wir von Medizinische Produkte - da muss man erfragen wie es expliziert bei HG dann wirklich gehandhabt werden.
Denn viele medizinische Produkte kann man nicht so einfach von einem Patient auf andere Patient übertragen.

Ggf. kann "Nachlassempfänger" falls das HG zu Ihm passt es anpassen lassen, bis HG "defekt" geht oder die 6 Jahre rum sind und spendet dann an die Hilfsorganisationen welches weitergeleitet werden.

Dies nur mein Gedanke nachdem ich Svens Posting bzw. Gebrauchsgegenstand "Bohrmaschine" las und mir dann eher "Hilfsmittelprodukt" aufkam! Ist so wie Äpfel mit Birne vergleichen tut

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 17. Dez 2025, 21:11
von akopti
Bei der Gewärleistung (Sachmittelhaftung) werden die Rechte vererbt.
Bei der Garantie kommt es darauf an, ob die Garantie auf das Produkt gewährt wird oder auf den Käufer. Wird die Garnatie auf das Produkt gewährt, so werden die Rechte auf den Erben übertragen. Ist die Garantie auf den Käufer gebunden, so sind die Rechte nicht vererbbar.
Deshalb muss man dann die Bedingungen genau kennen.

VG
Dirk

Re: Amplifon Total Garantie

Verfasst: 18. Dez 2025, 16:42
von Edi3
Einfachste und sicherste Möglichkeit: Bei Amplifon anklopfen und fragen, danach kann man selbst entscheiden ob es interessant ist. Die Antwort hier einstellen, dann wissen alle wie servicefreundlich Amplifon bzw. das Gesamtpaket zu betrachten ist. Wissen schadet nie.