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Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 10:15
von Ohrenklempner
Hörer2018 hat geschrieben:Wie ist es denn schulmässig, lehrbuchhaft richtig mit HDO das Sprachverstehen zu „messen“?
Wie das beim HNO-Arzt gemessen wird, ist ganz egal. Die Arztpraxis will nur eine gewisse Qualitätssicherung und wählt den für sich passendsten Test aus. Das kann eine Lautheitsskalierung sein, eine Messung der Verstehquote für Wörter per Lautsprecher oder einfach nur die Frage "Und, kommen se gut mit den Hörgeräten zurecht?". ;)

Beim Akustiker ist (bei beidohriger Versorgung) eine Messung der einsilbigen Wörter per Lautsprecher mit 65 dB vorgeschrieben; einmal ohne Störgeräusch und einmal mit einem Rauschen (60 dB) von hinten. Die Verstehverbesserung muss dabei ohne Störgeräusch mindestens 20 Prozentpunkte betragen und mit Störgeräusch mindestens 10 Prozentpunkte.

Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 10:19
von Ohrenklempner
Hörer2018 hat geschrieben:Wenn ich ein mE. gut eingestelltes Hörprogramm Automatik habe, ist dann für die Programme Verstehen im Störgeräusch,Musik, Komfort im Störgeräusch und Ruhige Umgebung eine Optimierung auch vom „Spiel“raum des Akustikers abhängig oder nicht?
Bedarf es hierzu die Einspielung von Störgeräusch, Musik und Ruhige Umgebung analog dem Wortverstehentest?
Das ist schon sinnvoll. Ich spiele beispielsweise gerne Musik, Naturgeräusche und ruhige Dialoge vor. Dann noch Kantinengeräusche oder Straßenlärm und unterhalte mich dabei mit dem Kunden. In der Automatik kann man dann das betreffende Programm noch optimieren.

Die Kunst sind übrigens nicht die Regler und Schalter für die Störlärmunterdrückung oder den Feedbackmanager, sondern die Bandverstärkungs- und -kompressionsregler. Da lässt sich sehr viel rausholen, wenn man weiß, was man tut.

Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 11:00
von svenyeng
Hallo!
Beim Akustiker ist (bei beidohriger Versorgung) eine Messung der einsilbigen Wörter per Lautsprecher mit 65 dB vorgeschrieben; einmal ohne Störgeräusch und einmal mit einem Rauschen (60 dB) von hinten. Die Verstehverbesserung muss dabei ohne Störgeräusch mindestens 20 Prozentpunkte betragen und mit Störgeräusch mindestens 10 Prozentpunkte.
Ist das neu?
Gilt das nur für zuzahlungsfreie Geräte?

Also mein Akustiker hat bei mir sowas nie gemacht.
Wozu auch, ich habe ja nichts davon.

Gruß
sven

Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 11:11
von akopti
Das ist nicht neu, sonder gehört zu den Bedningungen, die im Versorgungsvertrag steht.

Gruß

Dirk

Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 17:19
von Renarde
svenyeng hat geschrieben:Hallo!
...........

Also mein Akustiker hat bei mir sowas nie gemacht.
Wozu auch, ich habe ja nichts davon.

Gruß
sven
Das sehe ich anders. Klar, das sind Messungen, die völlig an der Realität vorbei gehen, trotzdem ist es ein Kontrollwerkzeug für den Akustiker. So merke ich bei diesen Messungen, ob der Kunde die notwendigen Konsonanten (s/d/t/h/g etc.) versteht und damit draußen überhaupt eine Chance hat, sich gut zu verständigen. Außerdem gibt es noch andere Messungen wie Toleranzmessungen mit Hörgerät und Messungen, die prüfen können, ob die leisen Sprachanteile ausreichend verstärkt werden.

Es geht bei der Anpassung natürlich um eine subjektive Verbesserung. Wenn Kunden aber sehr lange schlecht gehört haben, muss man Ihnen manchmal auf den Weg helfen, sich an neues Hören zu gewöhnen. Manche müssen dann mal mit einer subjektiv nicht optimalen Einstellung raus ins Leben, damit sie die Chance haben, sich daran zu gewöhnen und das Verstehen so neu erlernen können.

Re: "Spiel"raum des Akustikers

Verfasst: 16. Apr 2018, 19:24
von rabenschwinge
Bin mal mit dem Besen durch ;-)