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Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 11. Feb 2018, 20:34
von Tiri
Gewichtl hat geschrieben:warum wird der Akustiker sein Versorgungsangebot "zurecht" zurückziehen, wenn jemand die Empfangsbestätigung unterschreibt?
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt....

Ich verstehe den Zusammenhang immer noch nicht. Mit der Empfangsbestätigung ist damit das gemeint, wenn die Wahl auf ein bestimmtes
HG gefallen ist welches man haben möchte ? Oder ist damit die Unterschrift gemeint, wenn man ein HG zum Probetesten mit nach Hause nimmt ? Und warum soll der Akustiker dann sein Angebot "zurecht" zurückziehen ? Was hat das eine mit dem anderen zu tun ?
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 11. Feb 2018, 20:48
von Faber
moin Tiri,
DAS was du hier zurecht jetzt NICHT verstehst,
das ist auch NICHT zu verstehen, weil es fehlerhaft formuliert ist

die 3
alternativen Formulare des offiziellen Versorgungsvertrages zwischen den Kassenvertretern und den Hörakustikervertretern (Anhang 4.1 + 4.2 + 4.3) sind für die 3
möglichen ENDGÜLTIGEN (nicht probeweisen) Hörgeräteübernahmen seitens des "zu Versorgenden" verbindlich vorgeschrieben:
4.1:
für den Fall, dass du dich - nach der Ausprobe von aufpreisfrei und aufpreispflichtig - letztlich für AUFPREISFREI entscheidest.
4.2:
falls du - leichtsinnigerweise - auf dein Recht verzichtest, OHNE es getestet zu haben.
4.3:
für DEN Fall, dass du dich - trotz der Ausprobe der aufpreisfreien Variante - für ein Aufpreisgerät als endgültige Entscheidung für den nächsten 6-jährigen Versorgungszeitraum entscheidest.
LG
Gewichtl
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 11. Feb 2018, 21:14
von Tiri
Vielen Dank, das hast du nun prima erklärt

Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 09:41
von Tiri
So, ich wollte nochmal Update geben: nach RS mit HNO Arzt und KK gelte die Vorgehensweise des Akustikers als Betrug. Den Zettel 4.2 soll ich bloß nicht unterschreiben. Eine Versorgungsanzeige wird lt KK auch nicht kommen, da der Akustiker ja damit rechnet, dass ich den 4.2 unterschreibe und damit entfällt die Vorsorgungsanzeige.
Eine Frechheit hoch X, und das obwohl ich seit 35 Jahren HGTrägerin bin, ist mir dies noch nicht passiert... Bei der KK ist er auf die Liste gesetzt und es würde seitens der HGInnung ein Gespräch mit ihm geführt werden.
Kann mir jemand bitte das mit der 5% Klausel erklären, die wäre mit dem letzten Vertrag eingeführt werden. Ich habe das nicht so ganz verstanden was die Dame von der KK mir damit erklären wollte. HG ohne Aufzahlung und mit Aufzahlung dürfen sich nur um 5% unterscheiden oder so ähnlich ...
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 10:15
von rabenschwinge
Hey Tiri, das hast Du super hinbekommen! Viele Betroffene gehen leider nicht zur KK und melden. Nur kann dann solchen akustischen Irrläufern nicht das Handwerk gelegt werden.
Ich finde es toll, dass Du es gemeldet hast und so diesen Herrn das Handwerk gelegt werden konnte!
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 10:26
von uninteressant
Solange ich nicht dabei war und die ganze Geschichte kenne, würde ich vorsichtig sein mit Pauschalverurteilungen.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 10:44
von Tiri
rabenschwinge hat geschrieben:Hey Tiri, das hast Du super hinbekommen! Viele Betroffene gehen leider nicht zur KK und melden. Nur kann dann solchen akustischen Irrläufern nicht das Handwerk gelegt werden.
Ich finde es toll, dass Du es gemeldet hast und so diesen Herrn das Handwerk gelegt werden konnte!
Ich glaube nicht, dass ihm gleich das Handwerk gelegt wird, jedoch -so die
KK- sei der Akustiker bereits schon mal aufgefallen. Aber du hast recht, die KK war sehr dankbar, dass ich nachgefragt hatte und dies dann auch gleich gemeldet wird. Ich wusste bis vorhin gar nicht, dass das überhaupt geht und die KK hier "mitmischen" darf

Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 10:48
von Tiri
uninteressant hat geschrieben:Solange ich nicht dabei war und die ganze Geschichte kenne, würde ich vorsichtig sein mit Pauschalverurteilungen.
Welche Pauschalverurteilungen ? Bitte sachlich bleiben. Die
KK hat den emailverkehr und daraus geht sowohl hervor dass ich die beiden mir zur Verfügung gestellten Geräte nur eine Woche bzw 10 Tage Probehören darf, er mir zuzahlungsfreie Geräte nicht anbieten will, ich den Anhang 4.2 unterschreiben soll und nach nicht mal 14 Tage den Abnahmetermin festgelegt hat... Ich denke, das dürfte der KK reichen.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 11:00
von uninteressant
sorry, hatte übersehen dass du der Threaderöffner bist. Da gabs einen Ähnlichen Fall, da hab ich das verwechselt.
Klar, du kennst deine Geschichte am besten.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 11:10
von Tiri
uninteressant hat geschrieben:sorry, hatte übersehen dass du der Threaderöffner bist. Da gabs einen Ähnlichen Fall, da hab ich das verwechselt.
Klar, du kennst deine Geschichte am besten.
Kein Problem, alles gut

Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 11:25
von rabenschwinge
:daum:
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 20:11
von fast-foot
ABBC3_OFFTOPIC
Tiri hat geschrieben:So, ich wollte nochmal Update geben: nach RS mit HNO Arzt und KK gelte die Vorgehensweise des Akustikers als Betrug.
Vorsicht: das darfst Du hier nicht laut sagen, sonst wirst Du gesperrt.
Gruss fast-foot
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 20:25
von rabenschwinge
fast-foot themenbezogen bitte.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 21:11
von Lchtschwrhrg
Tiri hat geschrieben:Kann mir jemand bitte das mit der 5% Klausel erklären, die wäre mit dem letzten Vertrag eingeführt werden. Ich habe das nicht so ganz verstanden was die Dame von der KK mir damit erklären wollte. HG ohne Aufzahlung und mit Aufzahlung dürfen sich nur um 5% unterscheiden oder so ähnlich ...
SO habe ich diese 5% verstenden: (bitte die Akus um Korrektur falls nicht so!)
Vermutlich geht es dabei um die Fähigkeit des
HGs mich nicht nur Hören zu lassen, sondern auch noch zu "verstehen". Und da soll eine 5% Abweichung der Verstehensquote (nach Freiburger Wort/Zahlverständnistest) die das Festpeisgerät gegenüber einem Aufpreisgerät "schlechter" sein darf, - so zumindest habe ich das verstanden - d.h. auch das Aufpreisgerät bringt nicht wesentlich mehr verstandene Worte gegenüber dem geeigneten Festpreisgerät
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 21:18
von Faber
moin,
ich möchte präzisieren:
dem Hörakustiker ist es erlaubt, DAS Testverfahren auszuwählen, bei dem Leistungsunterschiede von Gerätetechniken schlechtestmöglich feststellbar sind

LG
Gewichtl
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 21:23
von akopti
Hier hat aber die KK die 5% Differenz beim Freiburger in Ruhe als Kriterium ins Spiel gebracht. Gelle
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 13. Feb 2018, 22:07
von Faber
akopti hat geschrieben:Hier hat aber die KK die 5% Differenz beim Freiburger in Ruhe als Kriterium ins Spiel gebracht. Gelle
moin akopti,
wie kommst du darauf?
ICH kann das aus der Anlage 1, § 5, Abs. 2 (RN 4) NICHT ersehen

LG
Gewichtl
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 07:19
von akopti
Die Kk hat es ihm aber so gesagt. Es gibt nämlich noch Umsetzungsrichtlinien, die du nicht kennst.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 08:11
von Faber
akopti hat geschrieben:Die Kk hat es ihm aber so gesagt. Es gibt nämlich noch Umsetzungsrichtlinien, die du nicht kennst.
moin,
wie jetzt?
so ganz schnurstracks - zu Lasten Dritter - am (Vertrags-)Recht vorbei?

und dann wundert sich die Branche über ihre geringe (Glaub-)Würde?
da sieht man mal WIE wichtig die neuen Möglichkeiten der Versicherten sind, ihren Krankenkassen massenhaft nach § 127, 5a+5b, SGB V "Feuer unter´m Ar§ch" zu machen...
LG
Gewichtl
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 08:27
von akopti
Nein, hier ist definiert was in Paragraph 5 Absatz 2 mit weitgehend gleich gemeint ist. Denn es steht nicht gleich dort.
Somit wird die verwaschene Rechtssprach exakt definiert in nicht jeder Akustiker kann es für sich auslegen.
Also nichts mit Unglaubwürde sondern Klarheit.
Deinen hetzerischen Zusatz hättest du dir sparen können wenn du neben deinen Ungerechtigkeitsempfinden mal die Hirnareale für Vernunftdenken aktivieren würdest.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 08:34
von Faber
akopti hat geschrieben:Nein, hier ist definiert was in Paragraph 5 Absatz 2 mit weitgehend gleich gemeint ist. Denn es steht nicht gleich dort.
Somit wird die verwaschene Rechtssprach exakt definiert in nicht jeder Akustiker kann es für sich auslegen.
Also nichts mit Unglaubwürde sondern Klarheit.
akopti, du versuchst´s ja schon wieder (stao

):
ich argumentiere ja gar NICHT gegen die klarstellenden 5% der Randnotiz.
ich bestreite deine "Verzurrungsberechtigung" mit dem Freiburger Freifeld zum Zwecke des Ausschlusses alternativer Testverfahren

LG
Gewichtl
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 08:57
von akopti
Wo, wirklich wo habe ich irgendetwas verzerrt, verdammt noch mal.
Re: Zettel unterschreiben zum Verzicht auf Kassengräte ??
Verfasst: 14. Feb 2018, 09:01
von Faber
akopti hat geschrieben:Wo, wirklich wo habe ich irgendetwas verzerrt, verdammt noch mal.
akopti,
Niemand hatt die Absicht dir "Verzerrung" zu unterstellen,
DAS ist ja gerade DAS Problem der "verzerrten Wahrnehmung"
ICH schrieb "Verz
Urrung".
eine Verwechslung von "u" und "e" ist ja sogar in deiner Branche nicht gar so verbreitet

LG
Gewichtl