und weis jetzt gar nicht was ich Schreiben soll.
Ich machs einfach mal kurz:
Ich bin Steffen, 18 Jahre Alt und habe von Geburt an rechts eine Ohrmuschelfehlbildung (Mikrotie 3. Grades.)
Links ist alles soweit in Ordnung weshalb ich mich bisher nicht wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, jedoch ist es klar das mich das schon extrem stört.
Ich fühl mich so einfach nicht mehr wohl, weshalb ich hoffentlich bald eine Ohrmuschelrekonstruktion machen lassen werde.
In der sprachlichen Entwicklung usw. hatte ich zum Glück keine Probleme, war auf einem ganz normalen Gymnasium und hab jetzt dieses Jahr mein Abitur gemacht.
Ich besitze keinen schwerbehinderten Ausweis und trage auch keine Hörgeräte.
Nur wollte ich Wissen ob mir jemand eine HNO-Klinik im Raum Frankfurt am Main empfehlen kann und ob schon einer Erfahrungen mit Professor Alexander Berghaus von der Universitäts-Hals-Nasen-Ohrenklinik München hat, der ja bekanntlich Polyethylen zur Rekonstruktion einsetzt.
Außerdem frage ich mich, ob es irgendwelche Gründe gibt weshalb ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollte?
Danke und viele Grüße
Steffen
Ich bin neu hier...
Re: Ich bin neu hier...
Hi Steffen,
so weit ich den GdS-Katalog im Kopf habe wird dir ein Antrag beim Versorgungsamt nichts bringen -- rein für das Fehlen der Ohrmuschel werden dir kaum mehr als 10% zuerkannt. Erst wenn weitere Behinderungen hinzu kommen, z.B. einseitige Taubheit, "lohnt" es sich, denn unter 20% wird üblicherweise keine Einstufung vorgenommen und du hast dadurch auch keine Vorteile. Interessant wird es erst ab 30% (Gleichstellung) bzw. 50% (Schwerbehinderung).
Viele Grüße, Mirko
so weit ich den GdS-Katalog im Kopf habe wird dir ein Antrag beim Versorgungsamt nichts bringen -- rein für das Fehlen der Ohrmuschel werden dir kaum mehr als 10% zuerkannt. Erst wenn weitere Behinderungen hinzu kommen, z.B. einseitige Taubheit, "lohnt" es sich, denn unter 20% wird üblicherweise keine Einstufung vorgenommen und du hast dadurch auch keine Vorteile. Interessant wird es erst ab 30% (Gleichstellung) bzw. 50% (Schwerbehinderung).
Viele Grüße, Mirko
