Probehörgerät

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genera
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Probehörgerät

#1

Beitrag von genera »

Hallo liebe Mitglieder,
vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Meine Mutter (über70 ) braucht nun ein Hörgerät. Blöderweise hat sie gleich am 2Tag ihr erstes Probehörgerät verloren. Und das war wohl ein sehr teures Teil. Dadurch das sie Brillenträgerin ist hat sie es nicht bemerkt auch hat sich am hören nix verändert. Wir haben überall gesucht leider war sie an diesem Tag auch noch viel unterwegs. Der Akustiker will natürlich das Gerät ersetzt haben und dann kommen noch die beiden eigentlichen Geräte dazu. Der Akustiker hat ihr wohl auch nur die teuren Geräte aufgeschwatzt und ihr erklärt das die Kassenmodelle bei ihr nicht gehen. Sie kann bestimmte Frequenzen nicht hören. Mir kommt das alles etwas merkwürdig vor. Aber das war ja eigentlich nicht meine Frage, ich wollte Euch ja fragen ob ihr wißt ob eine Hausrat oder Haftpflicht bei einem verlorenden Probegerät einspringt. vielen Dank
Rosemarie
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Re: Probehörgerät

#2

Beitrag von Rosemarie »

Hallo,
eigentlich müßte die Haftpflichtversicherung dies übernehmen, aber die reden sich auch immer raus. Ich hatte mal eine Kontaktlinse verloren, habe es ehrlich geschrieben, aber bekam die Antwort. "für verlorene Dinge sind nicht zuständig". Ich hatte sie noch nicht gekauft, auch erst zum Probetragen gehabt. Also die Haftpflicht hat es nicht übernommen und anschließend hatte sie eine Kundin, die noch nie einen Schaden seit 35 Jahren hatte, weniger. Wenn ich nun geschrieben hätte, bin draufgetreten und sie ist kaputt, dann hätten sie gezahlt. Nicht immer zahlt sich totale Ehrlichkeit aus, leider. :eek:
Trotzdem versucht es und viel Erfolg, Rosemarie.
Franjo77
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Re: Probehörgerät

#3

Beitrag von Franjo77 »

Das müsste über die Hausrat abgedeckt sein.
cooper
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Re: Probehörgerät

#4

Beitrag von cooper »

Also weder die Hausratversicherung noch die Haftpflichtversicherung zahlen normalerweise für verlorene geliehene Gegenstände. Es müsste schon ein sehr ausgefallene Police sein, dass die Hausratversicherung ein verlorenes Hörgerät ersetzt. Kann aber nicht schaden, da einfach mal nachzufragen.

Ich fürchte euch wird nichts anderes übrig bleiben, als das Hörgerät selbst zu bezahlen. Aber Achtung, ihr müsst nicht den Verkaufspreis bezahlen, sondern nur den Einkaufspreis. Und auch die Mehrwertsteuer wird, wenn ich das richtig sehe, nicht fällig, da es sich ja um keinen Verkauf handelt, sondern um Schadensersatz. Die Umsatzsteuer bekommt der Akustiker vom Finanzamt zurück. Also lasst euch eine Kopie der Rechnung des Lieferanten des Akustikers geben, und den Betrag der da drauf steht überweist ihr.

Viele Grüße, Mirko
Benedikt
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Re: Probehörgerät

#5

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

Coopers Aussage, dass eine Haftpflicht nicht zahlt bei geliehenen Gegenständen, stimmt zwar meistens, aber wohl nicht immer.
es lohnt sich also, im Versicherungsvertrag nachzuschauen, was versichert ist. Das steht da - und auch nur da - nämlich verlässlich drin.

"Hausrat" definitiv nicht.

Der Hinweis auf Schadensersatz gleich Netto-Einkaufspreis könnte für viele wertvoll sein. An sich ist's logisch, möchte aber lieber nicht wissen, ob ein Akustiker im Ernstfall alleine dadrauf kommt - wissen muss er es als Geschäftsmann selbstverständlich und darf auch gar nichts anderes fordern.

Grüße

Benedikt
Pam
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Re: Probehörgerät

#6

Beitrag von Pam »

Hallo,
wenn ihr Glück habt übernimmt ein Teil der Kosten die Krankenversicherung.
Wichtig ist, wie bereits gesagt, dass ihr nur den Einkaufspreis zahlt und nicht den Verkaufspreis.
Wieviele Geräte hat deine Mutter denn überhaupt zum Testen erhalten? In der Regel testet man erst einmal drei verschiedene Modelle, darunter sollte zumindest eins gewesen sein, dass von der Kasse übernommen wird, bzw. mit geringer Zuzahlung.
Viele Grüße Pam
-------------------
Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
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